19.02.2010

Achtung: Fastenzeit in der Jugendwohlfahrt

Diakonie warnt davor, Kinder und Jugendliche alleine zu lassen

Die „Plattform Kinder und Jugendhilfegesetz“, der mehrere Berufs- und Kinderschutzorganisationen angehören, machte mit einer Pressekonferenz am 19. Februar 2010 auf die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Jugendwohlfahrtsgesetzes aufmerksam.
Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie erklärte:
„Es braucht österreichweite Standards in der Jugendwohlfahrt. Standards, die auf Grundrechten basieren, nicht auf Almosen. Gerade Kinder, die es im Leben schon bisher schwer gehabt haben, brauchen für ihre Entwicklung Sicherheit. Kinderrechte sind ein Instrument, um diese Sicherheit zu garantieren: grundrechtsorientiert, einheitlich und  flächendeckend.“

Der tragische Fall „Luca“, bei dem 2007 ein 17 Monate alter Bub an den folgen schwerer Misshandlungen verstorben war, war Anlass für eine Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Österreich. In mehreren Arbeitskreisen wurde im Frühjahr 2008 von FachexpertInnen mit aktiver Beteiligung der Kinderschutzorganisationen der Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes erarbeitet und vorgelegt. In den darauf folgenden Verhandlungen mit den Ländern, blieb von den entscheidenden Qualitätsverbesserungen, die der Entwurf vorsah, wenig übrig. Nun droht eine Verwässerung von jenen rechtlichen Maßnahmen, die einen verstärkten Schutz von Kindern und Jugendlichen ermöglicht hätten.

Die „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ fordert daher:
  • Einheitliche Qualitätskriterien und Qualitätssicherung
  • Vier-Augenprinzip bei der Gefährdungsabklärung
  • Fortsetzung von Betreuungen auch über 18 Jahre hinaus
  •  Einheitliche Standards bei der Informationsweitergabe und interdisziplinären Kooperation, Nahtstellenmanagement
  • Qualitätsmonitoring zur Umsetzung und Bericht ans Parlament
  • Integrierung der UN Konvention über die Rechte des Kindes

Niemand allein lassen – auch nicht mit 18 Jahren

Martin Schenk führte aus, welche negativen Effekte entstehen, wenn Jugendliche mit vollendetem 18. Lebensjahr nicht mehr in Jugendwohlfahrtseinrichtungen betreut werden:

  • Es wird der Jugendwohlfahrt ein falsches Anreizsystem gesetzt.  Da mit 18 Jahren  per Gesetz jede sozialpädagogische Unterstützung endet, werden junge Mädchen und Burschen relativ früh als „hoffnungslose Fälle“ abgeschrieben. So kommt es beispielsweise selten vor, dass 17-Jährige noch in einer betreuten Wohngemeinschaft aufgenommen werden, weil diese Maßnahme in der kurzen verbleibenden Zeit keinen Erfolg mehr verspricht.
  • Mangelnde Betreuung und Hilfe für benachteiligte junge Menschen erzeugen soziale und gesellschaftliche Kosten: Wer keinen Job findet, driftet in schlechte Verhältnisse ab, erfährt ein höheres Krankheitsrisiko (Gesundheitskosten!), läuft Gefahr, kriminell zu werden, etc.

  • Die Finanzkrise hat etliche Jobs vernichtet. Der Berufseinstieg für benachteiligte Jugendliche ist dadurch noch schwieriger geworden. Daher brauchen sie mehr Begleitung und Unterstützung, um mit den gesellschaftlichen Anforderungen Schritt halten zu können.
Jugendliche, die niemanden haben, der für sie sorgt, müssen dieselben Chancen erhalten wie jene Kinder, die in intakten Familien aufwachsen dürfen. So setzen intakte Familien ihre Kinder üblicherweise nicht mit 18 Jahren plötzlich auf die Straße, sondern fördern ihre Entwicklung zu reifen, selbstständigen Erwachsenen. Der Staat Österreich allerdings beendet seine Fürsorge sehr abrupt jenen Kindern gegenüber, die ihm anvertraut sind.“
 

An der „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ beteiligte Organisationen:
DÖJ-Dachverband Österr. Jugendwohlfahrtseinrichtungen, OBDS Österr. Berufsverband der SozialarbeiterInnen, Diakonie Österreich, Caritas Österreich, Österr. Berufsverband für Psychotherapie, Heilpädagogische Gesellschaft Österreich, Interessensgemeinschaft Chancengesetz, Kinder- und Jugendpsychiater Österreich
 

Info

Am Podium waren vertreten:
Ernst Berger, Österr. Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Georg Dimitz, ÖGB/ GdGKMSfB/ BGA
Michael Gnauer, IG Chancengesetz
Gerald Herowitsch-Trinkl, DÖJ
Maria Moritz, Vorsitzende OBDS Österreich
Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Martin Schenk, Diakonie

Moderation:
Herbert Paulischin, Geschäftsführer OBDS Österreich