09.02.2010

Chalupka: Internierungslager schaffen Probleme

Durch Fekter-Vorschlag wird Flüchtlingslager Traiskirchen nicht entlastet

„Hier darf es nicht nur um vermeintliche oder geschürte Ängste der Österreicherinnen und Österreicher gehen. Hier geht es ganz real um Menschen, die in Österreich Schutz suchen und von Anfang an wie Kriminelle behandelt werden sollen,“ beurteilt Diakonie-Direktor Michael Chalupka den Gesetzesvorschlag von Innenministerin Maria Fekter über die „Internierung von Flüchtlingen“, der Montagabend an den Koalitionspartner übergeben wurde.
„Abgesehen davon löst der Vorschlag des Innenministeriums nicht das primäre Problem, das Flüchtlingslager Traiskirchen endlich zu entlasten“.

Um Asylansuchen rasch, menschenrechtskonform und professionell zu bearbeiten und Traiskirchen zu entlasten, hat die Diakonie ein differenziertes Aufnahmesystem vorgeschlagen, bei dem die Bereiche „Erstaufnahme“ und „behördliche Prüfung" zeitlich und räumlich voneinander getrennt werden.
Die Innenministerin ist bis jetzt jede Antwort auf den konstruktiven Vorschlag schuldig geblieben. Statt Probleme lösen zu wollen, würde wieder nur auf die populistische Karte des Einsperrens von schutzsuchenden Menschen gesetzt.

„Wir wissen alle, dass Menschenrechte unteilbar sind, das heißt sie gelten für alle gleich, egal ob Österreicherin oder Ausländer, ob aufenthaltsberechtigt oder nicht. Eine Politik, die bereit ist, Grund- und Verfassungsrechte für die Minderheit außer Kraft zu setzen, verrät das demokratische Prinzip der Republik. Soweit darf es in Österreich nicht kommen“ so Chalupka.

Der Vorschlag der Diakonie wäre immer noch leicht umsetzbar. Laut diesem sollten in der Erstaufnahme drei wesentliche Schritte erfolgen:
1.    sofortiger Start des Zulassungsverfahrens mit der Erstbefragung des Asylwerbers
2.    eine medizinische und psychische Anamnese durch qualifiziertes Fachpersonal
3.    die Feststellung des Betreuungsbedarfes (besonders wichtig bei besonders Schutzbedürftige wie allein stehende Frauen, Kinder oder psychisch Erkrankte) durch qualifiziertes Fachpersonal
Diese Erstbefragung wäre in wenigen Tagen abgeschlossen. Danach sollte der Asylwerbende - für die Dauer der Prüfung seiner Angaben durch die Behörden im Zulassungsverfahren - unmittelbar in eine Betreuungsstelle des Bundes verlegt werden, von der es in jedem Bundesland eine geben könnte. Diese Bundesbetreuungsstellen sollten eine Maximalgröße von 100 – 150 BewohnerInnen haben und an Orten gelegen sein, die eine gute infrastrukturelle Anbindung haben. Eine Ausgangssperre ist nicht vorgesehen.

In der Betreuungsstelle des Bundes wären Asylsuchende:
1.    entsprechend ihrem Betreuungsbedarf optimal betreut (z.B. Separate Unterbringung für Frauen und Kinder, behindertengerechte Wohnformen, ….)
2.    der Bescheid könnte nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zugestellt werden. (Sollte eine weitere Befragung notwendig sein, könnte das auch die jeweilig zuständige Außenstelle des Bundesasylamtes übernehmen)
3.    Wird das Verfahren zugelassen, erfolgt die Überstellung in ein Quartier des Bundeslandes. Bei vorausschauender Planung könnte sich der/die Asylsuchende dann bereits in jenem Bundesland befinden, das ihn danach auch aufnimmt.