02.03.2010

Diakonie eröffnet unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende in Tirol

Rechtsstaatliche Asylverfahren brauchen Rechtsschutz

Im November 2009 wurde die unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende in Tirol des Diakonie Flüchtlingsdienstes eröffnet. Eine solche Einrichtung ist unbedingt nötig, da „Asylsuchende sich ohne fremde Hilfe in komplizierten Asylverfahren nicht zurecht finden können“, so Christoph Riedl, Leiter des Diakonie Flüchtlingsdienstes.

Die Budgetkürzungen in Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Wien 2008 sowie in Eisenstadt und Traiskirchen 2009 führen dazu, dass Flüchtlinge keine oder nur kaum Unterstützung in ihren Asylverfahren erhalten können, welche für eine angemessene Erledigung dieser alles entscheidenden Verfahren unbedingt nötig wäre.

Es handele sich bei Asylsuchenden „in erster Linie um Menschen die da kommen. Menschen, die unaussprechliches Leid erlebt haben und deshalb ihre Heimat verlassen mussten“, betont Christoph Riedl, und plädiert auf einen menschlicheren Umgang mit Asylsuchenden.

Die Rechtsberatung in Innsbruck berät bereits über 50 Asylsuchende in Tirol, jeder Beratungstag bringt neue KlientInnen mit sich. Die Rechtsberatung in Innsbruck wurde durch die Unterstützung der Diakonie, der Plattform Rechtsberatung, vielen ehrenamtlichen HelferInnen und UnterstützerInnen, einer Tiroler Privatstiftung und von Landesrat Reheis ermöglicht. Alle Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, stehen vor komplexen Problemlagen, angefangen mit der Unverständlichkeit ausgestellter Asylbescheide über komplexe rechtliche Fragen. Würde es die unabhängige Beratungsstelle in Innsbruck nicht geben, würden diese Menschen keine Anlaufstelle finden, die sich inhaltlich und rechtlich mit ihren Verfahren und Anliegen beschäftigt.

Die Beratungen werden ausschließlich von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen - StudentInnen der Sozialen Arbeit, Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften - durchgeführt. Zwei geringfügige Stellen können finanziert werden. Dies ist von Bedeutung, um die Organisation und Koordination dieser 30 MitarbeiterInnen umfassenden Einrichtung zu gewährleisten.

Die Räumlichkeiten für die Beratungen werden kostenlos von der evangelischen Kirche zur Verfügung gestellt. „Keiner, der Hilfe braucht, ist vom diakonischen Wirken der Kirche auszuschließen“ betonte Luise Müller Superintendentin von Tirol und Salzburg anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Diakonie Flüchtlingsdienst.

„Rechtsberatung für Asylsuchende sollte vom Staat Österreich als Grundlage angeboten werden, um Unterstützung in diesem komplexen Prozess zu bieten. Jedoch übernimmt Österreich diese Verantwortung nicht und überlässt die Gewährung dieser grundlegenden und absolut notwendigen Beratung der Motivation Ehrenamtlicher. Diese Entwicklungen sind äußerst bedenklich, da Menschen in unserem demokratischen Rechtsstaat Österreich der Zugang zum Recht und menschenrechtlicher Unterstützung verwehrt wird“, so Christoph Riedl abschließend.