12.01.2010
Diakonie zu Erstaufnahmezentrum: Sachliche Lösung ist möglich
Traiskirchen kann entlastet werden
"Anhand der aktuellen politischen Diskussion rund um
das Thema der Erstaufnahmezentren für Asylwerberinnen und Asylwerber
wird deutlich, wie notwendig ein ausdifferenziertes Aufnahmesystem in
Österreich wäre",
so Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich.
"Dadurch wäre eine Entlastung der beiden derzeit
bestehenden Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham möglich,
bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, Effizienz und Gerechtigkeit."
Die Diakonie schlägt ein differenziertes Aufnahmesystem vor, bei dem
die Bereiche "Erstaufnahme" und "behördliche Prüfung" zeitlich und
räumlich voneinander getrennt werden.
Laut diesem sollten in der Erstaufnahme drei wesentliche Schritte
erfolgen:
1. sofortiger Start des Zulassungsverfahrens mit der Erstbefragung
des Asylwerbers
2. eine medizinische und psychische Anamnese durch qualifiziertes
Fachpersonal
3. die Feststellung des Betreuungsbedarfes (besonders wichtig bei
besonders Schutzbedürftige wie allein stehende Frauen, Kinder
oder psychisch Erkrankte) durch qualifiziertes Fachpersonal
Diese Erstbefragung wäre in wenigen Tagen abgeschlossen. Danach
sollte der Asylwerbende - für die Dauer der Prüfung seiner Angaben
durch die Behörden im Zulassungsverfahren - unmittelbar in eine
Betreuungsstelle des Bundes verlegt werden, von der es in jedem
Bundesland eine geben könnte. Diese Bundesbetreuungsstellen sollten
eine Maximalgröße von 100 - 150 BewohnerInnen haben und an Orten
gelegen sein, die eine gute infrastrukturelle Anbindung haben.
In der Betreuungsstelle des Bundes wären Asylsuchende:
1. entsprechend ihrem Betreuungsbedarf optimal betreut (z.B.
Separate Unterbringung für Frauen und Kinder,
behindertengerechte Wohnformen, ...)
2. der Bescheid könnte nach Abschluss des Zulassungsverfahrens
zugestellt werden. (Sollte eine weitere Befragung notwendig
sein, könnte das auch die jeweilig zuständige Außenstelle des
Bundesasylamtes übernehmen)
3. Wird das Verfahren zugelassen, erfolgt die Überstellung in ein
Quartier des Bundeslandes. Bei vorausschauender Planung könnte
sich der/die Asylsuchende dann bereits in jenem Bundesland
befinden, das ihn danach auch aufnimmt.
Die Vorteile dieses differenzierten Aufnahmesystem wären:
Keine kostenintensive Behördenstruktur in den Betreuungsquartieren des
Bundes. Bessere Steuerung der Quoten, da sich Asylsuchende bereits im
Bundesland befänden und von dort, nach Zulassung ihres
Asylverfahrens, in die Landesquartiere überstellt werden sowie eine
Verkürzung des Aufenthalts von Asylsuchenden im Erstaufnahmezentrum
auf wenige Tage und damit eine deutliche Entlastung von Traiskirchen
und Thalham.
"Hätten wir in Österreich ein Ministerium für Migration, zu dessen
zentraler Aufgabe auch der Flüchtlingsschutz zählen müsste, wäre die
fragwürdige Idee eines Internierungslagers für Schutzsuchende wohl
kein Thema. Dafür aber die Arbeit an konstruktiven und
bedarfsorientierten Betreuungsformen für Flüchtlinge", so Chalupka
abschließend.
das Thema der Erstaufnahmezentren für Asylwerberinnen und Asylwerber
wird deutlich, wie notwendig ein ausdifferenziertes Aufnahmesystem in
Österreich wäre",
so Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich.
"Dadurch wäre eine Entlastung der beiden derzeit
bestehenden Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham möglich,
bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, Effizienz und Gerechtigkeit."
Die Diakonie schlägt ein differenziertes Aufnahmesystem vor, bei dem
die Bereiche "Erstaufnahme" und "behördliche Prüfung" zeitlich und
räumlich voneinander getrennt werden.
Laut diesem sollten in der Erstaufnahme drei wesentliche Schritte
erfolgen:
1. sofortiger Start des Zulassungsverfahrens mit der Erstbefragung
des Asylwerbers
2. eine medizinische und psychische Anamnese durch qualifiziertes
Fachpersonal
3. die Feststellung des Betreuungsbedarfes (besonders wichtig bei
besonders Schutzbedürftige wie allein stehende Frauen, Kinder
oder psychisch Erkrankte) durch qualifiziertes Fachpersonal
Diese Erstbefragung wäre in wenigen Tagen abgeschlossen. Danach
sollte der Asylwerbende - für die Dauer der Prüfung seiner Angaben
durch die Behörden im Zulassungsverfahren - unmittelbar in eine
Betreuungsstelle des Bundes verlegt werden, von der es in jedem
Bundesland eine geben könnte. Diese Bundesbetreuungsstellen sollten
eine Maximalgröße von 100 - 150 BewohnerInnen haben und an Orten
gelegen sein, die eine gute infrastrukturelle Anbindung haben.
In der Betreuungsstelle des Bundes wären Asylsuchende:
1. entsprechend ihrem Betreuungsbedarf optimal betreut (z.B.
Separate Unterbringung für Frauen und Kinder,
behindertengerechte Wohnformen, ...)
2. der Bescheid könnte nach Abschluss des Zulassungsverfahrens
zugestellt werden. (Sollte eine weitere Befragung notwendig
sein, könnte das auch die jeweilig zuständige Außenstelle des
Bundesasylamtes übernehmen)
3. Wird das Verfahren zugelassen, erfolgt die Überstellung in ein
Quartier des Bundeslandes. Bei vorausschauender Planung könnte
sich der/die Asylsuchende dann bereits in jenem Bundesland
befinden, das ihn danach auch aufnimmt.
Die Vorteile dieses differenzierten Aufnahmesystem wären:
Keine kostenintensive Behördenstruktur in den Betreuungsquartieren des
Bundes. Bessere Steuerung der Quoten, da sich Asylsuchende bereits im
Bundesland befänden und von dort, nach Zulassung ihres
Asylverfahrens, in die Landesquartiere überstellt werden sowie eine
Verkürzung des Aufenthalts von Asylsuchenden im Erstaufnahmezentrum
auf wenige Tage und damit eine deutliche Entlastung von Traiskirchen
und Thalham.
"Hätten wir in Österreich ein Ministerium für Migration, zu dessen
zentraler Aufgabe auch der Flüchtlingsschutz zählen müsste, wäre die
fragwürdige Idee eines Internierungslagers für Schutzsuchende wohl
kein Thema. Dafür aber die Arbeit an konstruktiven und
bedarfsorientierten Betreuungsformen für Flüchtlinge", so Chalupka
abschließend.
