19.12.2007
Diakonie: Polarisierung in Bleiberechtsdebatte ist sinnlos
Stichtagsregelung mit Bleiberechtsverfahren gehört zu den Instrumentarien eines modernen Rechtsstaates.
"Kein Verständnis für die sinnlose Polarisierung um den humanitären
Aufenthalt des 16jährigen Mädchens Arigona Zogaj", zeigt
Diakonie-Direktor Michael Chalupka. Mit welcher Kaltblütigkeit einem
jungen Menschen die Zukunft verbaut wird, nur um den eigenen
politischen Standpunkt einzementieren zu können, macht betroffen.
Die derzeitige Polarisierung in der der Bleiberechtsdebatte ist sinnlos. "Diejenigen haben Recht, die sagen, es kann nicht ein mediales Gnadenrecht für einen einzigen Fall geben und diejenigen haben Recht, die auf den menschenrechtlich angezeigten humanitären Aufenthalt verweisen."
"Es gibt eine praktikable Möglichkeit, das Problem in den Griff zu
bekommen:", erinnert Chalupka an die "Instrumente eines modernen
Rechtstaates und einer entwickelten Demokratie, die wir sein möchten."
Ein „gesetzliches Bleiberechtsverfahren“ kann mit einer
„Stichtagsregelung“ kombiniert werden. Das gesetzliche Bleiberechtsverfahren gilt für aktuelle und alle zukünftigen Fälle, wobei hier die Betonung auf "gesetzlich" und "Verfahren" liegt und nicht auf "Gnadenakte". Die Stichtagsregelung hingegen ist für alle seit Jahren im Land
integrierte Menschen, sogenannte "Alt-Fälle“.
Menschenrechtlich gibt es ein Bleiberecht nach langer Zeit des Aufenthalts
und der Integration, wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl
Korinek und der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium festgestellt
haben. Dazu braucht es ein ordentlich rechtsstaatliches Verfahren, kein
feudales oder mediales Gnadenrecht.
In Kombination mit einem gesetzlichen Bleiberechtsverfahren, ist eine
Stichtagsregelung für alle so genannten "Alt-Fälle" notwendig. Ein solch
einmaliger Stichtag, hilft den seit Jahren im Land integrierten Familien,
entlastet die Asylbehörden und macht sofort Gelder frei für die
Verbesserung der Verfahren und die Integration der Betroffen.
Während in ganz Europa wie z.B. Spanien, Frankreich, Italien,
Griechenland, Portugal, Holland, Belgien, Deutschland erkannt wird, dass
es einen Zeitpunkt gibt, ab dem man Menschen nicht mehr aus dem Land
werfen darf und dies zudem einen Nutzen für die Aufnahmegesellschaft hat,
herrscht hier flächendeckender Populismus".
"Bürokratische Schwächen und Versäumnisse der Vergangenheit dürfen
nicht auf dem Rücken von Flüchtlingen ausgetragen werden.", so der
Diakonie-Direktor abschließend.
Die derzeitige Polarisierung in der der Bleiberechtsdebatte ist sinnlos. "Diejenigen haben Recht, die sagen, es kann nicht ein mediales Gnadenrecht für einen einzigen Fall geben und diejenigen haben Recht, die auf den menschenrechtlich angezeigten humanitären Aufenthalt verweisen."
"Es gibt eine praktikable Möglichkeit, das Problem in den Griff zu
bekommen:", erinnert Chalupka an die "Instrumente eines modernen
Rechtstaates und einer entwickelten Demokratie, die wir sein möchten."
Ein „gesetzliches Bleiberechtsverfahren“ kann mit einer
„Stichtagsregelung“ kombiniert werden. Das gesetzliche Bleiberechtsverfahren gilt für aktuelle und alle zukünftigen Fälle, wobei hier die Betonung auf "gesetzlich" und "Verfahren" liegt und nicht auf "Gnadenakte". Die Stichtagsregelung hingegen ist für alle seit Jahren im Land
integrierte Menschen, sogenannte "Alt-Fälle“.
Menschenrechtlich gibt es ein Bleiberecht nach langer Zeit des Aufenthalts
und der Integration, wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl
Korinek und der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium festgestellt
haben. Dazu braucht es ein ordentlich rechtsstaatliches Verfahren, kein
feudales oder mediales Gnadenrecht.
In Kombination mit einem gesetzlichen Bleiberechtsverfahren, ist eine
Stichtagsregelung für alle so genannten "Alt-Fälle" notwendig. Ein solch
einmaliger Stichtag, hilft den seit Jahren im Land integrierten Familien,
entlastet die Asylbehörden und macht sofort Gelder frei für die
Verbesserung der Verfahren und die Integration der Betroffen.
Während in ganz Europa wie z.B. Spanien, Frankreich, Italien,
Griechenland, Portugal, Holland, Belgien, Deutschland erkannt wird, dass
es einen Zeitpunkt gibt, ab dem man Menschen nicht mehr aus dem Land
werfen darf und dies zudem einen Nutzen für die Aufnahmegesellschaft hat,
herrscht hier flächendeckender Populismus".
"Bürokratische Schwächen und Versäumnisse der Vergangenheit dürfen
nicht auf dem Rücken von Flüchtlingen ausgetragen werden.", so der
Diakonie-Direktor abschließend.
