25.09.2009
Flüchtlinge: Hilfsorganisationen kritisieren Abschaffung der unabhängigen Rechtsberatung
Seit vielen Jahrzehnten sind die großen österreichischen Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe im Einsatz für Menschen auf der Flucht. Sie organisieren Unterkünfte, verteilen Nahrungsmittel, geben Sozial- und Rechtsberatung, psychotherapeutische Hilfe sowie Unterstützung bei der Integration.
In vielen Bereichen haben die öffentliche Hand, Gemeinden, Länder, Bund und Privatspender diese Aufgabe der unabhängigen Hilfsorganisationen als wertvoll erkannt und mit finanziellen Beiträgen unterstützt.
Das zuständige Innenministerium hat sich für einen anderen Weg entschieden und den unabhängigen NGOs die finanzielle Unterstützung in vielen Bereichen der Flüchtlingsarbeit entzogen.
Caritas, Diakonie und Volkshilfe informieren die Öffentlichkeit über die Auswirkungen und appellieren an die ÖsterreicherInnen für Solidarität mit Menschen auf der Flucht einzutreten.
Statement von Diakonie-Direktor Michael Chalupka bei der Pressekonferenz am 25. September 2009
"Diese Pressekonferenz haben wir sehr kurzfristig einberufen. Sehr kurzfristig wurden wir auch darüber informiert, dass die Fördergelder für die Rechtsberatung von unabhängigen Hilfsorganisationen durch das zuständige Innenministerium gestrichen wurden.
Wir sind heute hier, um Ihnen zu vermitteln, was diese Entscheidung für Menschen auf der Flucht bedeutet, welche Auswirkungen für Österreicher und Österreicherinnen zu erwarten sind, welche Zukunftsperspektiven sich daraus ergeben und was daraus über das Verständnis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz zu lernen ist.
Seit der Nachkriegszeit der Ungarnkrise 1956, dem Prager Frühling 1968 aber besonders seit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Fluchtbewegungen aus Südosteuropa während der Balkankrise sind die großen österreichischen Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe im Einsatz für Menschen auf der Flucht. Sie organisieren Unterkünfte, verteilen Nahrungsmittel, geben Sozial- und Rechtsberatung, psychotherapeutische Hilfe sowie Unterstützung bei der Integration. Damit leisten Hilfsorganisationen einen Beitrag zur humanitären Tradition Österreichs, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Sicherheit in unserem Land.
Die unabhängigen Hilfsorganisationen können dies tun, dank der Solidarität vieler Österreicherinnen und Österreicher, die sie mit Spendenmitteln und ihrem ehrenamtlichen Einsatz unterstützen. In vielen Bereichen haben Gemeinden, Länder und Bund diese Arbeit der unabhängigen Hilfsorganisationen als wertvoll erkannt und die Bereitstellung finanzieller Mittel als Verpflichtung durch die öffentliche Hand angesehen
In den letzten Jahren hat sich ein anderer Kurs abgezeichnet. Das zuständige Innenministerium legte scheinbar keinen Wert mehr auf dieses bürgergesellschaftliche Engagement. Unterstützungen für viele Bereiche der Flüchtlingsarbeit wurden von Seiten des Innenministeriums und aus Mitteln der EU - Kommission sukzessive zurückgenommen. Insbesondere im Bereich der Schubhaftbetreuung sowie der unabhängigen Rechtsberatung wird die Arbeit der unabhängigen NGOs scheinbar nicht mehr gewünscht.
Chronologie der Ereignisse
Im Jahr 2002 wurde die Schubhaftbetreuung in Wien der Caritas und Volkshilfe entzogen. Mit Ende 2005 folgte die Streichung der finanziellen Fördermittel für die Schubhaftbetreuung in Tirol der ARGE Schubhaft. Im Jahr 2007 wurde der Diakonie die Schubhaftbetreuung in Niederösterreich, 2009 in Salzburg und Kärnten entzogen. Im Jahr 2008 wurden sowohl die Fördermittel der Rechtsberatungsstellen in Innsbruck und Salzburg von der Caritas gestrichen, als auch die Rechtsberatung der Volkshilfe in Wien und Oberösterreich. Heuer wurden neben der Caritas Eisenstadt auch der Rechtsberatungsstelle der Diakonie in Traiskirchen die finanziellen Mittel gestrichen. Noch übrig geblieben ist eine 25 Stunden Anstellung für die Rechtsberatung in Graz der Caritas.
Bedeutung der Rechtsberatung der Diakonie vor den Toren des Flüchtlingslagers in Traiskirchen
Vor nunmehr 20 Jahren hat die evangelische Kirche, die gegenüber dem Flüchtlingslager Traiskirchen liegt, ihre Tore für Menschen auf der Flucht geöffnet und ununterbrochen geholfen.
Der Diakonie Flüchtlingsdienst bietet seit nunmehr 20 Jahren als einzige Rechtsberatungsstelle in NÖ professionelle Unterstützung für Flüchtlinge in unmittelbarer Nähe zur Betreuungsstelle an. Dieser Stützpunkt ist für AsylwerberInnen weit mehr als nur eine Beratungsstelle. Traiskirchen ist Anlaufstelle für Menschen bei asyl- und fremdenrechtliche Fragen, gibt Hilfe bei sozialen Problemen, fungiert als Bindeglied zwischen Flüchtlingen, Bevölkerung und Behörde, ist psychologisches Kriseninterventionszentrum, bietet Perspektivenabklärung sowie Rückkehrberatung.
Zum Beispiel kamen in der letzten Woche 75 Personen mit 17 Nationalitäten zur Diakonie-Beratungsstelle in Traiskirchen. Ein Team aus Juristinnen, Juristen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern berät und betreut sie unabhängig und vermittelt Personen im Bedarfsfall an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiter.
In den 20 Jahren ihres Bestehens gingen hunderte Flüchtlinge durch die Türen der Beratungsstelle des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Traiskirchen, die zwei Dinge gemein haben:
Fallbeispiel: Amina aus Tschetschenien
Im Juli 2007 erreichte der Diakonie Flüchtlingsdienst nach tagelangen Verhandlungen die Einreise eines tschetschenischen Babys nach Deutschland, das in Österreich geboren wurde.
Bei dem kleinen Mädchen Amina bestand der dringende Verdacht eines bösartigen Augentumors, welcher nur an der Universitätsklinik Essen behandelt werden konnte. Weil sich seine Familie in Österreich im Asylverfahren befand, besaß das Baby keinen Reisepass. Nur durch die Zusammenarbeit des Diakonie Flüchtlingsdienstes mit Partnerorganisationen in Deutschland, dem Regionalbüro des UNHCR in Berlin und nach Intervention in hohen Regierungskreisen konnte das deutsche Innenministerium überzeugt werden, die Einreise formlos zu gestatten. Die Verhandlungen dafür waren sehr intensiv und benötigten mehrere Tage, während dieser Zeit wartete die Klinik in Essen auf die Ankunft des Babys.
Diese lebensnotwendige Verkürzung des Verfahrensweges war nur aufgrund der jahrelangen Erfahrung und der guten Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Entscheidungsträgern möglich.
In Österreich gelang es die Familie aus einer Pension in Niederösterreich nach Wien zunächst in ein Quartier der Caritas und danach der Volkshilfe zu übernehmen, wo sie seither bestmöglich betreut wird. Die kleine Amina hat überlebt, ihr Augenlicht konnte gerettet werden Die Familie ist heute subsidiär schutzberechtigt.
Dieser Fall zeigt, was eine Beratungsstelle leisten muss: In kürzester Zeit bürokratische Hindernisse zum Wohle von Klientinnen und Klienten überwinden und die notwendige Unterstützung bereitstellen.
Appell an Österreich
Für das rechtsstaatliche System in Österreich ist die unabhängige Beratung und Betreuung durch zivilgesellschaftliche Organisationen ein notwendiger Bestandteil gelebter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes. Zu einem lebendigen demokratischen Staatswesen gehört unabhängiges Engagement gepaart mit öffentlicher transparenter Kontrolle. Nur autoritären Strukturen kennen geschlossene Systeme, die sich der öffentlichen Diskussion entziehen.
Die Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe haben aber auch vor der finanziellen Unterstützung durch das Innenministerium, der humanitären Tradition Österreichs treu, Menschen auf der Flucht betreut, beraten, ihnen geholfen und sie bei der Integration begleitet.
Dies werden die Hilfsorganisationen auch weiterhin tun. Zu unserem Bedauern wird das leider in geringerem Ausmaß möglich sein, was zu Lasten der Betroffenen geht, die ohnehin unter schwierigen rechtlichen und sozialen Bedingung leben müssen.
Die Hilfsorganisationen werden die wenigen Ressourcen effizient einsetzen.
Unser Engagement kann niemand kürzen!
Deshalb wenden sich die großen Hilfsorganisationen an die Österreicherinnen und Österreicher mit der Bitte diese wichtige humanitäre Hilfe für Menschen auf der Flucht weiterhin zu unterstützen. Solidarität mit Menschen, die dringend Hilfe brauchen, kann man auf unterschiedliche Arten zeigen, sei es durch ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel als Integrationsbuddys, als freiwillige Ärzte in der medizinischen Versorgung, in der Begleitung von Flüchtlingen in ihren neuen Heimatorten oder durch finanzielle Unterstützung.
Die Unterstützung der Österreicherinnen und Österreicher brauchen wir heute mehr als je zuvor!"
In vielen Bereichen haben die öffentliche Hand, Gemeinden, Länder, Bund und Privatspender diese Aufgabe der unabhängigen Hilfsorganisationen als wertvoll erkannt und mit finanziellen Beiträgen unterstützt.
Das zuständige Innenministerium hat sich für einen anderen Weg entschieden und den unabhängigen NGOs die finanzielle Unterstützung in vielen Bereichen der Flüchtlingsarbeit entzogen.
Caritas, Diakonie und Volkshilfe informieren die Öffentlichkeit über die Auswirkungen und appellieren an die ÖsterreicherInnen für Solidarität mit Menschen auf der Flucht einzutreten.
Statement von Diakonie-Direktor Michael Chalupka bei der Pressekonferenz am 25. September 2009
"Diese Pressekonferenz haben wir sehr kurzfristig einberufen. Sehr kurzfristig wurden wir auch darüber informiert, dass die Fördergelder für die Rechtsberatung von unabhängigen Hilfsorganisationen durch das zuständige Innenministerium gestrichen wurden.
Wir sind heute hier, um Ihnen zu vermitteln, was diese Entscheidung für Menschen auf der Flucht bedeutet, welche Auswirkungen für Österreicher und Österreicherinnen zu erwarten sind, welche Zukunftsperspektiven sich daraus ergeben und was daraus über das Verständnis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz zu lernen ist.
Seit der Nachkriegszeit der Ungarnkrise 1956, dem Prager Frühling 1968 aber besonders seit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Fluchtbewegungen aus Südosteuropa während der Balkankrise sind die großen österreichischen Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe im Einsatz für Menschen auf der Flucht. Sie organisieren Unterkünfte, verteilen Nahrungsmittel, geben Sozial- und Rechtsberatung, psychotherapeutische Hilfe sowie Unterstützung bei der Integration. Damit leisten Hilfsorganisationen einen Beitrag zur humanitären Tradition Österreichs, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Sicherheit in unserem Land.
Die unabhängigen Hilfsorganisationen können dies tun, dank der Solidarität vieler Österreicherinnen und Österreicher, die sie mit Spendenmitteln und ihrem ehrenamtlichen Einsatz unterstützen. In vielen Bereichen haben Gemeinden, Länder und Bund diese Arbeit der unabhängigen Hilfsorganisationen als wertvoll erkannt und die Bereitstellung finanzieller Mittel als Verpflichtung durch die öffentliche Hand angesehen
In den letzten Jahren hat sich ein anderer Kurs abgezeichnet. Das zuständige Innenministerium legte scheinbar keinen Wert mehr auf dieses bürgergesellschaftliche Engagement. Unterstützungen für viele Bereiche der Flüchtlingsarbeit wurden von Seiten des Innenministeriums und aus Mitteln der EU - Kommission sukzessive zurückgenommen. Insbesondere im Bereich der Schubhaftbetreuung sowie der unabhängigen Rechtsberatung wird die Arbeit der unabhängigen NGOs scheinbar nicht mehr gewünscht.
Chronologie der Ereignisse
Im Jahr 2002 wurde die Schubhaftbetreuung in Wien der Caritas und Volkshilfe entzogen. Mit Ende 2005 folgte die Streichung der finanziellen Fördermittel für die Schubhaftbetreuung in Tirol der ARGE Schubhaft. Im Jahr 2007 wurde der Diakonie die Schubhaftbetreuung in Niederösterreich, 2009 in Salzburg und Kärnten entzogen. Im Jahr 2008 wurden sowohl die Fördermittel der Rechtsberatungsstellen in Innsbruck und Salzburg von der Caritas gestrichen, als auch die Rechtsberatung der Volkshilfe in Wien und Oberösterreich. Heuer wurden neben der Caritas Eisenstadt auch der Rechtsberatungsstelle der Diakonie in Traiskirchen die finanziellen Mittel gestrichen. Noch übrig geblieben ist eine 25 Stunden Anstellung für die Rechtsberatung in Graz der Caritas.
Bedeutung der Rechtsberatung der Diakonie vor den Toren des Flüchtlingslagers in Traiskirchen
Vor nunmehr 20 Jahren hat die evangelische Kirche, die gegenüber dem Flüchtlingslager Traiskirchen liegt, ihre Tore für Menschen auf der Flucht geöffnet und ununterbrochen geholfen.
Der Diakonie Flüchtlingsdienst bietet seit nunmehr 20 Jahren als einzige Rechtsberatungsstelle in NÖ professionelle Unterstützung für Flüchtlinge in unmittelbarer Nähe zur Betreuungsstelle an. Dieser Stützpunkt ist für AsylwerberInnen weit mehr als nur eine Beratungsstelle. Traiskirchen ist Anlaufstelle für Menschen bei asyl- und fremdenrechtliche Fragen, gibt Hilfe bei sozialen Problemen, fungiert als Bindeglied zwischen Flüchtlingen, Bevölkerung und Behörde, ist psychologisches Kriseninterventionszentrum, bietet Perspektivenabklärung sowie Rückkehrberatung.
Zum Beispiel kamen in der letzten Woche 75 Personen mit 17 Nationalitäten zur Diakonie-Beratungsstelle in Traiskirchen. Ein Team aus Juristinnen, Juristen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern berät und betreut sie unabhängig und vermittelt Personen im Bedarfsfall an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiter.
In den 20 Jahren ihres Bestehens gingen hunderte Flüchtlinge durch die Türen der Beratungsstelle des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Traiskirchen, die zwei Dinge gemein haben:
- Sie sind heute anerkannte Flüchtlinge und wertvolle Mitglieder der Gesellschaft. Die meisten von ihnen sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
- Sie hätten das ohne die kompetente Hilfestellung in ihren Asylverfahren, welche der Diakonie Flüchtlingsdienstes immer geboten hat, nicht geschafft.
Fallbeispiel: Amina aus Tschetschenien
Im Juli 2007 erreichte der Diakonie Flüchtlingsdienst nach tagelangen Verhandlungen die Einreise eines tschetschenischen Babys nach Deutschland, das in Österreich geboren wurde.
Bei dem kleinen Mädchen Amina bestand der dringende Verdacht eines bösartigen Augentumors, welcher nur an der Universitätsklinik Essen behandelt werden konnte. Weil sich seine Familie in Österreich im Asylverfahren befand, besaß das Baby keinen Reisepass. Nur durch die Zusammenarbeit des Diakonie Flüchtlingsdienstes mit Partnerorganisationen in Deutschland, dem Regionalbüro des UNHCR in Berlin und nach Intervention in hohen Regierungskreisen konnte das deutsche Innenministerium überzeugt werden, die Einreise formlos zu gestatten. Die Verhandlungen dafür waren sehr intensiv und benötigten mehrere Tage, während dieser Zeit wartete die Klinik in Essen auf die Ankunft des Babys.
Diese lebensnotwendige Verkürzung des Verfahrensweges war nur aufgrund der jahrelangen Erfahrung und der guten Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Entscheidungsträgern möglich.
In Österreich gelang es die Familie aus einer Pension in Niederösterreich nach Wien zunächst in ein Quartier der Caritas und danach der Volkshilfe zu übernehmen, wo sie seither bestmöglich betreut wird. Die kleine Amina hat überlebt, ihr Augenlicht konnte gerettet werden Die Familie ist heute subsidiär schutzberechtigt.
Dieser Fall zeigt, was eine Beratungsstelle leisten muss: In kürzester Zeit bürokratische Hindernisse zum Wohle von Klientinnen und Klienten überwinden und die notwendige Unterstützung bereitstellen.
Appell an Österreich
Für das rechtsstaatliche System in Österreich ist die unabhängige Beratung und Betreuung durch zivilgesellschaftliche Organisationen ein notwendiger Bestandteil gelebter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes. Zu einem lebendigen demokratischen Staatswesen gehört unabhängiges Engagement gepaart mit öffentlicher transparenter Kontrolle. Nur autoritären Strukturen kennen geschlossene Systeme, die sich der öffentlichen Diskussion entziehen.
Die Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe haben aber auch vor der finanziellen Unterstützung durch das Innenministerium, der humanitären Tradition Österreichs treu, Menschen auf der Flucht betreut, beraten, ihnen geholfen und sie bei der Integration begleitet.
Dies werden die Hilfsorganisationen auch weiterhin tun. Zu unserem Bedauern wird das leider in geringerem Ausmaß möglich sein, was zu Lasten der Betroffenen geht, die ohnehin unter schwierigen rechtlichen und sozialen Bedingung leben müssen.
Die Hilfsorganisationen werden die wenigen Ressourcen effizient einsetzen.
Unser Engagement kann niemand kürzen!
Deshalb wenden sich die großen Hilfsorganisationen an die Österreicherinnen und Österreicher mit der Bitte diese wichtige humanitäre Hilfe für Menschen auf der Flucht weiterhin zu unterstützen. Solidarität mit Menschen, die dringend Hilfe brauchen, kann man auf unterschiedliche Arten zeigen, sei es durch ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel als Integrationsbuddys, als freiwillige Ärzte in der medizinischen Versorgung, in der Begleitung von Flüchtlingen in ihren neuen Heimatorten oder durch finanzielle Unterstützung.
Die Unterstützung der Österreicherinnen und Österreicher brauchen wir heute mehr als je zuvor!"
- Fallbeispiele Traiskirchen (PDF, 18 Kb)
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PSK 90 006 423. (BLZ:60.000)
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