Unterbringung von Menschen im Asylverfahren.

  • Kommentar
05. Dezember 2022
Der Winter ist da und nichts bewegt sich.

Die Lösungen liegen seit Wochen auf dem Tisch (7-Punkte-Plan) – jetzt ist der Winter da, es wird immer kälter draußen und nichts bewegt sich in Sachen Unterbringung von Menschen im Asylverfahren. Worum geht es? Um 4.000 – 5.000 Plätze.

4.000-5.000 Personen sitzen in überfüllten Quartieren des Bundes. Sie sollten von den Ländern übernommen werden. In der Bund-Länder Vereinbarung zur Grundversorgung ist geregelt, dass 14 Tage nach Zulassung zum Asylverfahren die Länder übernehmen müssen. Allein, die Bundesländer kommen aber dieser Verpflichtung nicht nach – mit Ausnahme von Wien und Burgenland erfüllen sie ihre vereinbarten Quoten nicht.

Was tun, wenn sich der Staat bzw. seine Gebietskörperschaften nicht an die eigenen Vereinbarungen halten? Das bringt jedes System zu kippen.

Maria Katharina Moser, Diakonie Direktorin

Was tun, wenn sich der Staat bzw. seine Gebietskörperschaften nicht an die eigenen Vereinbarungen halten? Das bringt jedes System zu kippen.

Föderalismus-Versagen trifft auf die Teuerung: Die Personalkosten steigen, die Stromkosten steigen, die Heizkosten steigen – das führt dazu, dass Quartiergeber – von Gasthöfen bis Hilfsorganisationen – keine neuen Quartiere im Auftrag der Bundesländer öffnen können. Schlimmstenfalls Anfang nächsten Jahres sogar Quartiere schließen müssen, um Konkurs abzuwenden. Als BAG-Organisationen haben wir in vielen Gesprächen, und auch schriftlich auf dieses Problem hingewiesen. Und eine Sofortmaßnahme vorgeschlagen: Einen Teuerungsausgleich – wie er für Privatpersonen, die Ukraine-Vertriebene Wohnraum zur Verfügung stellen, vorgesehen ist.

Nach dem Asylgipfel am 9. November wurde ein solcher Teuerungsausgleich für organisierte Quartiere angekündigt. - Doch nach diesem anfänglichen positiven Signal ist der Teuerungsausgleich zwischen die Mühlsteine des Föderalismus geraten. - Direkter Teuerungsausgleich geht nicht, man muss das im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung regeln.

Was bedeutet: Langwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, der Länder untereinander, Verhandlungsergebnisse müssen wieder durch alle Landtage und dort beschlossen werden … und dann auch umgesetzt werden …      - Wir hören Beteuerungen und Absichtserklärungen. Man sei um Lösungen bemüht. Aber die sind maximal mittelfristig. Wir brauchen Sofortlösungen. Damit sofort 4.000-5.000 Plätze geschaffen werden können und Menschen nicht auf der Straße stehen.

Jetzt steht der Winter vor der Tür.

Jetzt müssen gemeinnützige Organisationen Mitarbeiterinnen und Heizkosten bezahlen. Es stellt sich die Frage: Warum ist die Sofortlösung Teuerungsausgleich, zu der es bereits positive Signale gegeben hat, warum ist diese Sofortlösung nicht möglich? Mangelnder Wille? Ist das Chaos, das wir die letzten Wochen gesehen haben, manchen doch ganz recht. Cui bono? - Ich denke: Es nützt niemandem.

Und nein, wir haben keine Situation wie 2015. Zahl der Asylwerber:innen in der Grundversorgung um 75% niedriger als 2015 (80.000), in den vergangenen Jahren konstant um die 20.000.

Was wir haben: einen Krieg in Europa.

Nur 800 km entfernt. Bedeutet in Zahlen: 56.000 Ukraine-Vertrieben in Grundversorgung (80% leben privat, aber doch 14.000 ihnen in organisierten Grundversorgungsquartieren). Dort gehören sie nicht hin. Denn die Grundversorgung ist eine Übergangslösung, Wartestand bis zur Bleibeentscheidung. Ukraine-Vertriebene haben Aufenthaltstitel – brauchen Wohn- und Arbeitsmarkt-Integration und nicht Grundversorgung.

Und Österreich braucht ein Ende der Ideologie. Pragmatische Lösungen. Sie liegen auf dem Tisch.