Finanzbericht des Diakonie Flüchtlingsdienstes, 2025
Gemeinnützige Organisationen leisten einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Österreich und übernehmen Aufgaben in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Bildung, Gesundheit, Kultur, Umwelt, Wissenschaft oder Entwicklungszusammenarbeit. Wesentlich ist, dass gemeinnützige Organisationen keine Gewinnerzielungsabsicht zugunsten ihrer Mitglieder oder Eigentümer verfolgen und folglich nicht Profitmaximierung im Kern ihrer Tätigkeit steht. Gemeinnützigkeit ist zum einen ein rechtlicher Status, zum anderen aber auch inhaltliche Verpflichtung.
Die steuerrechtliche Definition der Gemeinnützigkeit findet sich in den §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung (BAO). Demnach dient eine Körperschaft gemeinnützigen Zwecken, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet dient. Begünstigte Zwecke sind beispielsweise die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Gesundheit, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Naturschutz oder sozialer Unterstützung.
Voraussetzung für die Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Bundesministerium für Finanzen ist, dass sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung diesen Anforderungen entsprechen, die Organisation ihre gemeinnützigen Ziele eindeutig in ihren Statuten festlegt und ihre Mittel ausschließlich zur Erreichung dieser Zwecke einsetzt. Diese Feststellung ist kein einmaliger Akt, denn die Voraussetzungen müssen laufend und dauerhaft erfüllt werden, widrigenfalls die Gemeinnützigkeit wieder aberkannt wird.
Gemeinnützigkeit bedeutet aber weit mehr als eine steuerliche Begünstigung. Sie beschreibt eine Organisationsform, deren Handeln nicht an wirtschaftlichen Eigeninteressen, sondern konsequent am Gemeinwohl ausgerichtet ist. Im Wesentlichen ist diese Maxime an vier Grundprinzipien erkennbar:
- Die Organisation verfolgt ausschließlich die in den Statuten festgelegten gemeinnützigen Zwecke („Ausschließlichkeit“)
- Die Organisation verwirklich diese Zwecke durch eigene Tätigkeit unmittelbar selbst („Unmittelbarkeit“)
- Es dürfen keine Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder andere unangemessene Vorteile begünstigt und vorhandene Ressourcen müssen sparsam und wirtschaftlich verwendet werden („Selbstlosigkeit“)
- Das Vermögen der Organisation darf nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden und muss im Fall der Auflösung der Organisation zwingend wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden („Vermögensbindung“)
Diese Grundsätze schaffen Vertrauen bei Fördergeber:innen, Spender:innen, öffentlichen Stellen sowie der Gesellschaft insgesamt und garantieren, dass für gemeinnützige Zwecke gewidmete Mittel nicht anderweitig verwendet oder der gemeinnützigen Organisation zugunsten Dritter entzogen werden können
Gemeinnützige Organisationen können verschiedenste Rechtsformen haben. Am häufigsten sind Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder Genossenschaften. Die Rechtsform allein begründet jedoch keine Gemeinnützigkeit. Ausschlaggebend ist immer, ob Satzung und tatsächliche Tätigkeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Erfüllt eine Organisation die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, kann sie verschiedene steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen (wie zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaftsteuer oder den ermäßigten Umsatzsteuersatz).
Alle Organisationen der DEW sind gemeinnützig, was eine gewollte Verpflichtung zu einer ausschließlichen Ausrichtung am Gemeinwohl, zu transparenter Mittelverwendung und zum verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen und privaten Mitteln (wie zum Beispiel Fördergeldern oder Spenden) bedeutet.
Gemeinnützigkeit bedeutet für uns mehr als die bloße Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Sie ist Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber den Menschen, für die wir tätig sind, gegenüber unseren Mitarbeitenden, Fördergeber:innen, Spender:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unser Auftrag bestimmt unser Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen dienen stets und lediglich dazu, unsere gemeinnützigen Ziele verwirklichen zu können.
Die DEW arbeitet nicht gewinnorientiert, hat keine Dividendenverpflichtung gegenüber ihren Eigentümern und kann so den Fokus ihres inhaltlichen und finanziellen Handelns ausschließlich auf ihre Zielgruppen konzentrieren; vorhandene Ressourcen (wie zum Beispiel Wohnraum oder Schulgebäude im Eigentum) werden zu Selbstkosten und ohne Gewinnaufschlag verfügbar gemacht.
Das Österreichische Spendengütesiegel
Das Österreichische Spendengütesiegel (OSGS) ist ein unabhängiges Qualitätssiegel und eine freiwillige Selbstverpflichtung spendensammelnder Organisationen. Das Siegel stellt sicher, dass eingegangene Spenden auch tatsächlich für ihre zweckgewidmete Bestimmung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verwendet werden.
Das OSGS steht für einen verantwortungsvollen, transparenten und sparsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Spendengeldern. Spender:innen haben so Gewissheit, dass ihre Spende auch tatsächlich ankommt und für den beabsichtigten Spendenzweck eingesetzt wird.
Organisationen, die das Siegel beantragen, müssen die sehr umfassenden Kriterien des OSGS erfüllen und damit hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden. Die Einhaltung der erforderlichen Standards muss jährlich durch eine unabhängige Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüft werden. Erst nach erfolgter Prüfung wird das Spendengütesiegel verliehen bzw. für ein Jahr verlängert.
- Die Organisation muss in Österreich ansässig sein und eine in Österreich, der EU oder dem EWR anerkannte Rechtsform haben.
- Die Organisation verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO entweder selbst oder sammelt Spenden ausschließlich zugunsten von Organisationen, die diese Zwecke verfolgen.
- Die Organisation muss über ein geordnetes Rechnungswesen mit internem Kontrollsystem, eine plausible Liquditätsplanung und einen entsprechenden Jahresabschluss verfügen.
- Die Organisation muss in ihrer Selbstdarstellung Auskunft über ihre Rechtsform, ihre Ziele und die verfolgten Zwecke geben und jene Personen oder Gremien nennen, die sie nach außen vertreten.
- Die Organisation verfügt über eine Dokumentation des Gehaltsschemas, nach dem Mitarbeiter:innen entlohnt werden.
- Die Leitungsebene der Organisation darf kein wie auch immer geartetes, über das festgelegte Gehaltsschema hinausgehendes finanzielles Interesse haben; persönliche Verflechtungen von Mitgliedern der Leitungs- oder Kontrollorgane mit wirtschaftlichen Unternehmungen, die in einer geschäftlichen Beziehung zur Organisation stehen, sind offen zu legen und zu erläutern.
Die Einhaltung all dieser Kriterien (sowie zusätzliche Anforderungen darüber hinaus) muss jährlich gegenüber einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei im Detail belegt und nachgewiesen werden. Innerhalb der DEW ist der Diakonie-Flüchtlingsdienst seit 2002 durchgehend Träger:in des Österreichischen Spendengütesiegels.
OSGS und Spendenabsetzbarkeit
Vom OSGS zu unterscheiden ist die Spendenabsetzbarkeit gemäß §4a EStG, die vom Bundesministerium für Finanzen per Bescheid erteilt wird. Spenden an Organisationen, die einen §4a-Bescheid haben können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Auch hier müssen die notwendigen Voraussetzungen von einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei jährlich geprüft werden, sind aber nicht ganz so umfangreich wie jene des Spendengütesiegels. Innerhalb der DEW verfügen der Diakonie-Flüchtlingsdienst, der Diakonie Eine Welt Sozialdienst, sowie die Diakonie Eine Welt Lebensräume über einen aufrechten §4a-Bescheid.
Auch andere Organisationen der DEW würden grundsätzlich die Voraussetzungen für OSGS oder §4a erfüllen, sammeln allerdings entweder gar keine Spenden oder tun dies nur in vernachlässigbarem Umfang.
Die Diakonie Bildung arbeitet mit folgenden Standards und Auszeichnungen:
Fair Trade Schulen
Die Kampagne Fairtrade-Schools bietet Schulen die Möglichkeit, sich aktiv für eine bessere Welt einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen.
Die Kampagne „Fairtrade-Schools“ verankert das Thema fairer Handel im Schulalltag und schafft bei Schüler:innen ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung.
Österreichisches Umweltzeichen
Als staatliches Typ I Umweltgütesiegel nach dem EN ISO 14024 Standard weist es besondere Umweltqualität von Produkten, Dienstleistungen und Einrichtungen aus. Seit der Einführung im Jahr 1990 steht es für nachhaltigen Konsum und ökologisches Wirtschaften. Schulen, Kindergärten und außerschulische Bildungseinrichtungen, die Umweltbewusstsein und Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt stellen, können sich zertifizieren lassen.
MINT
Mit dem MINT-Gütesiegel werden Bildungseinrichtungen ausgezeichnet, die mit verschiedenen Maßnahmen innovatives und begeisterndes Lernen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik fördern. Mit vielfältigen Zugängen für junge Menschen.
Schulsport Gütesiegel
Das Siegel wurde zur Qualitätssicherung des österreichischen Schulsports vom Bildungsministerium eingeführt und zeichnet österreichweit Schulen aus, die sich für den Schulsport in besonderer Weise engagieren. ERG -> Das ERG konnte dabei unter anderem durch die Ausstattung in den Sportsälen und den Freiflächen, durchgeführte sportliche Events (z.B. Ninja Warrior, Schülerliga) und vieles mehr punkten.
Zertifizierte Begabungsfördernde Schule
Zertifizierte begabungsfördernde Schulen in Wien zeichnen sich durch individuelle Begabungs- und Begabtenförderung aus. Sie nutzen Methoden wie Differenzierung, offenes Lernen, das Drehtürmodell und spezielle Kurse (z.B. „Schlaufuchskurse“), um Potenziale zu entfalten.
ERASMUS+
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Öko Business
OekoBusiness Wien zeigt, dass Umweltschutz und erfolgreiches Wirtschaften keine Gegensätze sind. Das Umwelt-Service-Programm der Stadt Wien – Umweltschutz unterstützt Unternehmen in Wien bei der Umsetzung und Verankerung nachhaltiger Maßnahmen, die sich auch wirtschaftlich rechnen.
Schule macht Musik
Das Gütesiegel
• ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für gute musikpädagogische Arbeit.
• fördert Schulentwicklung im Bereich musikalischer Bildung.
• bietet einen Anreiz, mögliche Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
• ist Teil des Schulprofils und kann als Schulentwicklungsprojekt ein Teil von QMS werden.
Klimabündnis
Das Klimabündnis ist eine globale Partnerschaft zum Schutz des Klimas. In Österreich bildet das Klimabündnis das größte kommunale Klimaschutz-Netzwerk.
Österreichischer Inklusionspreis 2024
Der Österreichische Inklusionspreis macht Projekte sichtbar, die zeigen, wie Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelingt. Gesucht wurden positive Vorbilder, die motivieren und inspirieren!
ISB Stiftungspreis für Bildungsinnovation
Unter 68 Einreichungen von innovativen Schulen in der Kategorie Allgemeinbildung, würdigte eine hochrangige Jury das Modell der inklusiven Oberstufe als wegweisendes Beispiel dafür, wie Inklusion im AHS-Bereich strukturell und nachhaltig umgesetzt werden kann, um allen Schüler:innen erweiterte Bildungszugänge zu eröffnen.
Öko Log
In ca. 750 ÖKOLOG Schulen aller Schularten und 14 Pädagogischen
Hochschulen lernen und arbeiten Lehrkräfte, Studierende und Schülerinnen und Schüler gemeinsam an den brennenden Themen unserer Zeit. Die Auseinandersetzung mit Ökologie, Wirtschaft und sozialen Belangen ist in den meisten ÖKOLOG-Schulen und ÖKOLOG-Pädagogischen Hochschulen im Leitbild bzw. Schulprogramm verankert und regt zu nachhaltigem Denken und Handeln an. Dabei werden Schulleitungen und Lehrkräfte durch ÖKOLOG, dem größten Netzwerk für Schule und Umwelt in Österreich, unterstützt und gefördert.
Gemeinsam Stark werden
Die Schule legt damit einen besonderen Wert auf psychosoziale Gesundheitsförderung und unterstützt Ihre Schulkinder auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches Leben voller Freude, Mut und Tatendrang.
Bewegte Schule Österreich
Die Bewegte Schule Österreich vergibt an jene Schulen ein Gütesiegel, die Bewegung als wichtigen Bestandteil des schulischen Lebens in ihr Schulprofil und in den Regelbetrieb aufgenommen haben.
QVB
QVB – Qualitätsentwicklung ist ein Qualitätsmanagementmodell und -regelwerk, das seit 2004 erfolgreich am Bildungsmarkt etabliert ist. In den Jahren 2002-2004 wurde QVB als vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Modellprojekt entwickelt.
SQ Cert
Die SQ Cert GmbH wurde im Mai 2000 als Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme im Bereich sozialer und Bildungsdienstleistungen gegründet. Initiiert wurde die Gründung vom Paritätischen Gesamtverband und der Ecclesia Versicherungsgruppe. Inzwischen ist die SQ-Cert renommierter unabhängiger Zertifizierer für Qualitätsmanagementsysteme in Sozial-, Beratungs- und Bildungsorganisationen.