Wie Inklusion von Schüler:innen mit und ohne Behinderungen im Gymnasium funktionieren kann

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22. Dezember 2025
Inklusion ist keine Sonderpädagogik, sondern gute Pädagogik für alle Schüler:innen.

Dominik Alturban ist Inklusionspädagoge am Evangelischen Realgymnasium Donaustadt der Diakonie in Wien. Wir haben ihn gefragt, wie Inklusion im ERGD funktioniert. 

5 Fragen an Dominik Alturban

Zu Inklusion in der Schule

Wie genau funktioniert inklusiver Unterricht im Gymnasium?

Inklusiver Unterricht im Gymnasium bedeutet, dass Schüler:innen mit und ohne Behinderungen sowie mit unterschiedlichen kognitiven Begabungen am selben Lernort und grundsätzlich zu denselben Themen lernen. Dies geschieht durch differenzierte Unterrichtsangebote sowie durch so viel gemeinsamen Unterricht im Klassenverband wie möglich - und so viel Einzel- oder Kleingruppenförderung wie nötig. Immer mit dem Ziel, Teilhabe, Entwicklung und Bildung für alle zu ermöglichen.

Für welche Kinder/Jugendlichen mit Behinderungen empfiehlst du inklusiven Unterricht?

Eine Schule sollte aus meiner Sicht grundsätzlich ein Lernort für alle Kinder sein. Das gilt umso mehr für Schulen, die sich explizit als inklusiv verstehen. Entsprechend sollte in inklusiven Bildungseinrichtungen eine Haltung gelebt werden, die kein Kind per se als „unpassend“ oder „ungeeignet“ betrachtet. Bei gleichzeitigem Bewusstsein dafür, dass das Zusammenspiel der Schüler:innen ausgewogen sein muss und das System bzw. die vorhandenen Ressourcen nicht überfordert werden dürfen. 

Welche Schüler:innen mit Behinderungen sind bei euch im Gymnasium?

Am Evangelischen Realgymnasium Donaustadt der Diakonie in Wien (LINK zur Schule) lernen Schüler:innen mit sehr unterschiedlichen Begabungslagen. Vom Förderschwerpunkt kognitive Entwicklung bis hin zur Hochbegabung. 

Dazu zählen neurotypische ebenso wie neurodiverse Schüler:innen, Kinder und Jugendliche mit motorischen Beeinträchtigungen, mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie mit sozial-emotionalen Herausforderungen. Sie alle sind wertvolle und selbstverständliche Mitglieder unserer Schulgemeinschaft.

Was ist das Gute am inklusiven Lernen nach der Volksschule?

Gerade nach der Volksschule ist inklusives Lernen besonders wertvoll, da Schüler:innen mit Behinderungen nicht systematisch ausgegrenzt oder separiert werden. Sie machen realistische soziale Erfahrungen und entwickeln dadurch Selbstvertrauen sowie Selbstwirksamkeit. 

Schüler:innen ohne Behinderungen erweitern ihre sozialen Kompetenzen und erleben Vielfalt als Normalität. So werden alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf eine inklusive Gesellschaft vorbereitet.

Gibt es Umstände, in denen gemeinsames Lernen nicht funktioniert?

Ja – und das offen anzusprechen ist wichtig. Inklusion stößt an Grenzen, wenn sie nur „am Papier“ existiert, aber nicht gelebt wird, wenn notwendige Ressourcen fehlen (z. B. Zeit, Personal oder Räume) oder wenn die Bedürfnisse einzelner Schüler*innen dauerhaft nicht angemessen berücksichtigt werden können. In solchen Fällen kann es zu Überforderung und chronischem Stress kommen, die das gesamte System ins Wanken bringen.

Dann braucht es ehrliche Gespräche und gegebenenfalls auch andere Lösungen – immer im Sinne der Entwicklung und des Lernerfolgs der Schüler*innen.

Empfiehlst du Eltern inklusiven Unterricht?

Grundsätzlich ja – sowohl Eltern von Kindern mit als auch ohne Behinderungen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen und die gewünschte Schule Inklusion aktiv mitträgt. Ich empfehle Eltern, diesbezüglich frühzeitig und proaktiv das Gespräch mit der Schule zu suchen.

…was möchtest du noch sagen?

Inklusion ist keine Sonderpädagogik, sondern gute Pädagogik für alle Schüler:innen.

Sie braucht Zeit, eine klare Haltung und Mut zur Vielfalt – aber auch fachliche Expertise. Am Evangelischen Realgymnasium Donaustadt versuchen wir jeden Tag, diesen Weg gemeinsam zu gehen: mit allen Herausforderungen, aber auch mit vielen lustigen, stärkenden und bereichernden Momenten.

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

Langfristig sollte die Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention die politische Zielsetzung sein.  Würden die Ressourcen aus dem Sonderschulwesen konsequent in die Inklusion überführt und eine gute individuelle Förderung für alle Kinder an inklusiven Schulen ermöglicht, bräuchte es keine sogenannte „Wahlfreiheit“ der Eltern mehr. Die inklusive Schule wäre dann eine Empfehlung für alle Schüler*innen.

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung auf allen Ebenen, was bedeutet, dass sie nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, sondern gleichberechtigt Zugang zu hochwertigem, unentgeltlichem Unterricht haben müssen, wobei das System sich an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen muss (z.B. Barrierefreiheit, Gebärdensprache). Ziel ist die volle Entfaltung der Persönlichkeit und die Teilhabe an der Gesellschaft, was eine Abkehr von segregierten Sonderschulen hin zu einem inklusiven System fordert. 

UN-Behindertenrechtskonvention  Recht auf inklusive Bildung