Voraussetzungen für eine Stiftungsmaßnahme

  • Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
  • Sie sind beim AMS arbeitslos gemeldet und haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung
  • Sie erhalten vom AMS eine Förderzusage für Ihre Ausbildung
  • Sie haben eine Praktikumszusage von einem Ausbildungsbetrieb
  • Sie haben eine Schulzusage für Ihre Ausbildung

Ihre Vorteile einer Stiftungsmaßnahme

  • Ihre Ausbildung wird derzeit vom Land OÖ finanziert.
  • Sie erhalten pro Monat Umschulungsgeld vom AMS plus 200€ Stipendium von der Stiftung während der gesamten Ausbildungszeit.
  • Sie haben pro Jahr 25 Tage Ausbildungsfreie Zeit.
  • Sie haben zusätzlich 17 Tage Lernzeit für die gesamte Ausbildungsdauer.
  • Sie werden umfassend über Ihre Möglichkeiten beraten.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Suche nach einer Praktikumsstelle.
  • Die Berater:innen der Stiftung übernehmen die Abwicklung mit dem AMS.
  • Sie werden während der gesamten Ausbildungdauer von den Berater:innen begleitet und unterstützt. Z.B.: Unterstützung bei Anträgen, Vermittlungsgespräche, Weiterleitung von Krankmeldungen, etc.
  • Sie sind während der gesamten Ausbildungszeit kranken-, unfall- und pensionsversichert!

Eine Kombination aus Pflegestipendium und Stiftungsmaßnahme ist möglich, sofern Sie die Voraussetzungen für das Pflegestipendium erfüllen. In diesem Fall erhalten Sie monatlich insgesamt 1500€ während der gesamten Ausbildungszeit.

 

Sie haben Interesse an einer Ausbildung im Sozialbereich und möchten sich über Ihre Möglichkeiten informieren? Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! (Link Homepage bzw. Anfrage-Formular)