Grobe Irreführung der Öffentlichkeit mit der Asylstatistik
- Analyse
Das Innenministerium bringt monatlich eine Asylstatistik heraus. Darin werden die positiven Asylentscheidungen durch einige Tricks kleingerechnet. Wir analysieren diese Rechentricks und stellen klar:
Die positiven Asylentscheidungen in Österreich liegen mit 31% doppelt so hoch wie offiziell angegeben. Insgesamt ist die Schutzquote aber noch viel höher.
79 Prozent der Personen, die in Österreich um Schutz ersuchen UND sich in Österreich aufhalten, erhalten eine "positive Entscheidung". - Eine solche heißt, dass sie entweder den Asylstatus bekommen (dauerhafter Schutzstatus), oder subsidiären Schutz (Schutzstatus, nach der Europäischen Menschenrechtskonvention weil Gefahr für Leib und Leben besteht). Wer weder Asyl noch subsidiären Schutz bekommt, bekommt möglicherweise den Status "humanitäres Bleiberecht" zugesprochen (mehr dazu weiter unten).
Analysieren wir diese Trickserei. Wie wird da gerechnet? Hier die Details:
In der Asylstatistik des Innenministeriums (BMI) von Jänner bis Dezember 2022 sind 13.371 positive und 30.040 negative Asylentscheidungen ausgewiesen. Nach Berechnung des BMI ergeben die positiven Asylentscheidungen 16 Prozent. Wie ist das möglich?
Zählt man die 13.371 und die 30.040 zusammen, ergibt das 43.411, also 100 Prozent der positiven und negativen Entscheidungen.
Die positiven Entscheidungen sind also 30,8 Prozent.
Welcher Trick ergibt 16 Prozent?
Um die Zahl geringer erscheinen zu lassen, rechnet das BMI zu den positiven und negativen Entscheidungen auch noch 42.549 „sonstige Entscheidungen“ hinzu.
Sonstige Entscheidungen sind in den meisten Fällen sogenannte Verfahrenseinstellungen. Asylverfahren werden meist dann eingestellt, wenn Antragsteller:innen in andere Länder weitergereist sind, und das Asylverfahren nicht weitergeführt werden konnte. Wir wissen nicht, ob sie eine positive oder negative Entscheidung bekommen hätten. Sie in der Statistik mitzuberücksichtigen ist daher unsinnig.
Das BMI rechnet also: 13.371 + 30.040 + 42.549 = 85.960
85.960 = 100%
13.371 = 16,1%
Nach dieser Berechnungsmethode sinkt daher der Anteil der positiven Asylentscheidungen, wenn viele Menschen in andere Länder weiterziehen und deshalb deren Verfahren eingestellt werden.
Würden von 100 Personen 98 weiterziehen und eine Person eine positive und die andere eine negative Entscheidung bekommen, fielen nach dieser Berechnung auf die Person mit der positiven Entscheidung nicht 50% der positiven Entscheidungen, sondern nur 1 %. Diese Berechnung ergibt keinen Sinn und macht die Statistik auch mit jenen aus anderen Ländern unvergleichbar.
Es gibt auch andere Arten positiver Entscheidungen
Ohne diesen Trick sind es also 30,8 Prozent Asylgewährungen. Der Umkehrschluss, wonach damit 69,2 Prozent negative Entscheidungen wären und sich die Menschen damit nicht legal in Österreich aufhalten, ist aber ebenso falsch.
Eine Asylentscheidung (korrekt: Eine Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz) besteht nämlich in Wahrheit aus drei Entscheidungen:
- Die Asylentscheidung
- Die Entscheidung über subsidiären Schutz
- Die Entscheidung über humanitären Aufenthalt
Wer eine positive Entscheidung über subsidiären Schutz bekommt, hat gleichzeitig eine negative Asylentscheidung. Wer eine positive Entscheidung über humanitäres Aufenthaltsrecht bekommt, hat gleichzeitig eine negative Asylentscheidung und eine negative Entscheidung zum subsidiären Schutz.
Im Jahr 2022 wurde 5.477-mal positiv auf subsidiären Schutz und 2.405-mal positiv auf Schutz aus sonstigen Gründen (humanitärer Aufenthalt) entschieden. Macht gemeinsam mit den positiven Asylentscheidungen 21.253 positive Schutzentscheidungen.
Um zu verstehen wie viele Menschen tatsächlich irgendeine Form von Schutz und damit ein Aufenthaltsrecht in Österreich erhalten, ist es sinnvoll jene Gruppe zu betrachten, die tatsächlich zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung in Österreich ist.
Nun, hier kommen wir auf ein unter dem Stichwort „Inder“ bekanntes Problem: Es gibt keine geordnete Arbeitsmigration, daher werden Menschen aus Indien, Tunesien etc., die auf der Suche nach Arbeit sind, ins Asylsystem gedrängt. Dort gehören sie nicht hin.
Daher müssen wir den Blick richten auf Menschen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia etc., und uns die 11 Herkunfts-Nationen ansehen, die die meisten Asylanträge gestellt haben und sich gleichzeitig in staatlicher Grundversorgung befinden (das sind eben: Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia etc.). Das sind die Menschen, die hier Schutz suchen. Die anderen ziehen weiter. Die, die weiterziehen in die Berechnung der Schutzquote einzubeziehen, verfälscht das Bild stark.
Es sind in Summe 79 % an positiven Entscheidungen
Schauen wir uns daher die 11 Herkunfts-Nationen an, die die meisten Asylanträge gestellt haben UND sich gleichzeitig in staatlicher Grundversorgung befinden (das sind: Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia etc.). Das sind 43.945 Personen. Von deren Verfahren wurden knapp die Hälfte (21.419) eingestellt, d.h. ihre Verfahren sind weder positiv noch negativ erledigt, die Menschen zumeist nicht mehr in Österreich. 17.894 erhielten Schutz (Asyl, oder subsidiären Schutz oder humanitäres Aufenthaltsrecht), 4.632 Schutzanträge wurden abgelehnt.
Das heißt 79% der Antragsteller:innen aus den 11 häufigsten Herkunftsnationen, die sich in Österreich aufhalten, erhielten Schutz.
Die öffentliche Inszenierung der Asylstatistik folgt immer dem gleichen Drehbuch
- Das Innenministerium bringt monatlich die neue Asylstatistik heraus.
- Die positiven Asylentscheidungen werde mit Hilfe der oben beschriebenen kleingerechnet.
- Die meisten Medien übernehmen diese Zahlen.
- In der Folge treten rechtspopulistische Politiker:innen in den Medien auf und kommen unwidersprochen mit der Falschmeldung durch, dass über 80 Prozent derer, die in Österreich um Schutz ansuchen, das Asylrecht missbrauchen würden und abgeschoben werden sollten.
Mit dieser Art der Darstellung der Asylstatistik wird die Öffentlichkeit in die Irre geführt.
Das zeigt: Die rechtspopulistischen Politiker:innen wollen bei der Wähler:innenschaft nicht durch die Einhaltung des Völkerrechts oder durch im Ergebnis richtige Asylentscheidungen punkten. Nein. - Sie wollen nur vermitteln: Da sei Härte gefragt und keine hohen Zahlen von Schutzgewährungen.
Personen zählen, und nicht Entscheidungen!
Die Asylstatistik des Jahres 2022 suggeriert, 78.796 Menschen hätten eine „rechtskräftig negative Entscheidung“ bekommen.
Wichtig ist zu wissen, dass eine Person mit ihrem „Asyl-Bescheid“ gleichzeitig eine, zwei oder sogar drei Teilentscheidungen erhält. Erhält jemand zwar kein Asyl, aber Subsidiären Schutz, dann erhält die Person eine negative und eine positive Entscheidung. Oder: sie erhält nichts von beiden, aber humanitäres Aufenthaltsrecht. Dann sind es drei Teilentscheidungen: zwei negative und eine positive.
Autor:innen
Mag. Christoph Riedl
Grundlagen & AdvocacySozialexperte Migration, Asyl, Integration, Menschenrechte