An Jugendministerin Bauer: „Auf die Goldstandards in der Kinder- und Jugendhilfe nicht vergessen!“
- Pressemitteilung
„Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe müssen dieselben Chancen erhalten wie jene Kinder, die bei ihren Eltern aufwachsen können“, fordern die Diakonie Österreich, der DÖJ - Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und der Verein [um]bruch:stelle die zuständige Ministerin Claudia Bauer auf, „für einheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe zu sorgen – für „Goldstandards“ wie im Regierungsprogramm* versprochen. Nach nur einem Termin im September darf der Prozess nicht schon wieder vorbei sein“, drängen die Organisationen auf österreichweite Standards. „Auch die heutige Tagung der zuständigen Landesrät:innen sollte ein Anlass dafür sein, die Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe zielstrebig anzugehen.“
Goldstandard: Prävention
Unterstützung soll sinnvollerweise nicht nur im äußersten Krisenfall einsetzen, sondern vor allem vorher präventiv greifen und besonderen Belastungen vorbeugen. Es geht hier nicht nur um Kosten, sondern um Investitionen. „Man kann aus Menschenliebe oder Gerechtigkeitsvorstellungen für eine gescheite Jugendhilfe sein. Man kann aber auch rein ökonomische Argumente anführen“, so Sozialexperte Martin Schenk von der Diakonie: „Mangelnde Hilfe erzeugt Kosten anderswo, wenn die Jugendlichen im Job scheitern, in schwierige Verhältnisse abdriften oder ein höheres Krankheitsrisiko entsteht.“
Goldstandard: Österreichweit einheitliche Standards für Wohngruppen
„Österreichweit gleich gute Standards schaffen Verlässlichkeit, Transparenz und Chancengerechtigkeit – vor allem aber bessere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Denn die sind Gold wert!“, spricht sich Michael Lindner vom „DÖJ – Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen“ für österreichweit einheitliche und bessere Strukturstandards in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – also Wohngruppen, mobil betreute Wohnformen etc. – aus.
„Wie intensiv Kinder und Jugendliche in einer sozialpädagogischen Wohngruppe betreut werden können, darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland sie leben.“ Im Mittelpunkt stehen kleinere Gruppen und ausreichend Personal: „Goldstandard muss heißen: eine maximale Gruppengröße von 8 Kindern und Jugendlichen. Während der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in der WG braucht es durchgehend zwei Fachkräfte. Das ist derzeit nicht flächendeckend der Fall, weil es oftmals nicht finanziert wird“ so Lindner weiter.
„Gute Unterstützung braucht Zeit für Beziehung, individuelle Begleitung und Schutz. Entsprechende Rahmenbedingungen und ausreichend Personal sind die Basis für besten Kinderschutz“ erläutert Lindner weiter. Sozialpädagogische Fachkräfte leisten weit mehr als die tägliche Betreuung: Kooperation mit Schulen, Ärzt:innen und Behörden, Dokumentation, Hilfeplanung und fachliche Reflexion sind unverzichtbare Bestandteile professioneller Arbeit. Darüber hinaus fordert der DÖJ-Geschäftsführer zusätzliche Personalressourcen für Eltern- und Familienarbeit und Biografiearbeit. Diese Aufgaben können nicht zusätzlich zum laufenden Gruppendienst in der erforderlichen Qualität erbracht werden.
Goldstandard Leaving Care: Argumentationsumkehr und Rückkehrrecht
„Anstatt zu begründen, weshalb junge Menschen mit Vollendung des 18.Lebensjahres noch auf Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind, muss begründet, warum diese schon gänzlich ohne weitere Unterstützung für sich allein sorgen können“, sagt Florian Eder, Geschäftsführer des Vereins [um]bruch:stelle – Lobby zur Verbesserung der Lebenslagen Junger Erwachsener. „Das wäre eine goldene Argumentationsumkehr bei Entscheidungen über die Gewährung von Hilfen für junge Erwachsene.“
Denn in Österreich ziehen junge Erwachsene durchschnittlich zwar mit 25 Jahren von zu Hause aus. Anders ist das bei jungen Menschen, deren Biografien so krisenhaft sind, dass sie in stationären Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen. Dort endet die Unterstützung und der Schutz durch die Kinder- und Jugendhilfe in der Regel mit 18 Jahren. Zwar besteht die Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 21. Lebensjahr im Rahmen der sogenannten „Hilfen für junge Erwachsene“. Diese Möglichkeit wird jedoch nur sehr uneinheitlich gewährt.
Zudem ist auch bei jungen Menschen ohne herausfordernde Biografie nicht in Stein gemeißelt, dass sie mit 18 Jahren ganz und gar unabhängig für sich selbst sorgen können. Das gilt umso mehr für junge Erwachsene, die in Wohngemeinschaften aufwachsen und oft kein Sicherheitsnetz haben, sollte etwas, etwa wenn der Bezug der ersten eigenen Wohnung, nicht nach Plan verlaufen. In diesen Fällen gibt es auch weiterhin kein Rückkehrrecht in die Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe. „Scheitern ist für 19-Jährige, die in Wohngemeinschaften aufwachsen, einfach nicht erlaubt“, so Florian Eder abschließend.
*Im Regierungsprogramm ist die Rede von der „Einberufung eines Runden Tisches und Start eines Prozesses“ (...) zur „größtmöglichen Harmonisierung, Transparenz und Weiterentwicklung von Standards in der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung einer einheitlichen Kindeswohldefinition („Goldstandards“). Schwerpunkte: Bildung, Gesundheit, Kinderschutz, Beteiligung, Care Leaver, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge etc.“