Änderung des Mindestsicherungsgesetzes in NÖ: Es droht Obdachlosigkeit

  • Pressemitteilung
17. Februar 2016

Der Niederösterreichische Landtag will am Donnerstag für alle die Wohnbeihilfe anrechnen und bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen die Mindestsicherung zur Gänze streichen.



„Flüchtlinge wird gesagt, aber gestrichen wird dann beim Wohnen für alle, auch alle ÖsterreicherInnen", kritisiert die Diakonie. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage, inwieweit der Bezug von Wohnbeihilfe den Mindestsicherungs-Anspruch einer Frau mit Behinderung mindern darf, soll mit einer Gesetzesänderung ausgehebelt werden. Damit bleibt NÖ Schlusslicht bei der Gewährung bedarfsdeckender Leistungen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.



 „Und mit der Streichung bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zerstört das Land NÖ die eigene vorbildliche Integrationspolitik der letzten Jahre", kritisiert die Diakonie den völlig überraschenden Schritt des Bundeslandes. Die Einbringung erfolgte im Landtag durch einen Initiativantrag der ÖVP, sodass der Gesetzesentwurf nicht einmal einer Begutachtung unterzogen wurde.



Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, denen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Schutz gewährt wurde, weil ihnen im Heimatland im Falle ihrer Rückkehr unmenschliche Behandlung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Flüchtlinge, denen dieser Status zugesprochen wird, stammen aus dem Irak oder Afghanistan; aus Ländern also, in die eine Rückkehr aufgrund der dort herrschenden Situation auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird.



Das Land Niederösterreich setzte bisher auf  Integrationsangebote für diese Gruppe und drängte darauf, dass sie 3 Monate nach Schutzzuerkennung in privaten Wohnungen unterkommen, um die Grundversorgungsplätze für Nachkommende wieder freizubekommen.



Tritt das Gesetz - wie im Initiativantrag vorgeschlagen - in Kraft, verlieren hunderte subsidiär Schutzberechtigte schlagartig ihren Mindestsicherungsbezug und können ihre Mieten nicht mehr bezahlen. Sie werden damit vermutlich in die Obdachlosigkeit getrieben.



Tritt das neue Gesetz in Kraft, bricht es außerdem die Artikel 15A Vereinbarung zur Mindestsicherung, in der subsidiär Schutzberechtigte als Zielgruppe erfasst sind, und wird einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (Vertrauensschutz) wohl nicht standhalten. Gleichzeitig verletzt es Europarecht, da die EU-Gleichstellungsrichtlinie eine derartige Schlechterstellung von subsidiär Schutzberechtigten nicht vorsieht.



Es sind drüber hinaus noch weitere Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestsicherung geplant. Diese zielen offensichtlich darauf, den Druck auf BMS-beziehende, asylberechtigte Konventionsflüchtlinge zu erhöhen.



„Die Gesetzesänderung richtet sich damit nicht nur gegen Flüchtlinge, sondern trifft alle Menschen in wirtschaftlichen Notsituationen, die auf vorübergehende Hilfestellung durch die Mindestsicherung angewiesen sind.



Durch das Ausscheren einzelner Bundesländer aus der gemeinsamen Mindestsicherungsvereinbarung (15A –Vertrag) wird das Sozialsystem in ganz Österreich in eine Schieflage geraten", so die Diakonie abschließend.



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