Die Diakonie gemeinnützige GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie – soweit anwendbar – das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.diakonie.at.

Grundlage der technischen Bewertung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA und der EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aus den folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Die genannten WCAG-Erfolgskriterien entsprechen den für Webinhalte relevanten Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“
Einzelne Zeitstrahl-Module („Timelines“) sind nicht vollständig semantisch ausgezeichnet. Dadurch können assistive Technologien die Rolle sowie den aktuellen Zustand beziehungsweise Wert einzelner interaktiver Elemente teilweise nicht zuverlässig erfassen.
Die Module sind mit der Tastatur bedienbar und die Kontraste wurden angepasst. Für eine vollständige barrierefreie Umsetzung ist jedoch eine technische Neuimplementierung des Moduls erforderlich.

Erfolgskriterium 1.4.3 „Contrast (Minimum)“
In einzelnen eingebetteten Inhalten (iFrames), beispielsweise in Programm- und Kalenderansichten, werden die erforderlichen Kontrastwerte für Texte nicht durchgehend erreicht.
In ausgewählten Modulen der Website erreichen zudem einzelne Blautöne des Corporate Designs die erforderlichen Kontrastwerte nicht durchgehend.

Erfolgskriterium 1.4.11 „Non-text Contrast“
In einzelnen eingebetteten Inhalten (iFrames) werden die erforderlichen Kontrastwerte für Grafiken und grafische Bedienelemente nicht durchgehend erreicht.

Erfolgskriterium 1.2.5 „Audio Description (Prerecorded)“
Einige Videos, die über die Website eigens sowie die Videoplattform YouTube gehostet und eingebunden werden, verfügen nicht über die erforderlichen Audiodeskriptionen.
Visuelle Informationen, die nicht bereits aus der vorhandenen Tonspur hervorgehen, sind dadurch für blinde und sehbehinderte Nutzer möglicherweise nicht vollständig zugänglich.

Erfolgskriterien 1.1.1 „Non-text Content“, 1.3.1 „Info and Relationships“ und 1.3.2 „Meaningful Sequence“
Viele, vorwiegend ältere PDF- und Office-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei einzelnen Dokumenten fehlen beispielsweise Dokument-Tags, Alternativtexte, eine ausreichende semantische Struktur oder eine logisch festgelegte Lesereihenfolge.
Dadurch können diese Dokumente von Screenreader-Nutzer nicht oder nur eingeschränkt erfasst und genutzt werden.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit werden keine konkreten Inhalte unter Berufung auf eine unverhältnismäßige Belastung von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.

c. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften

Soweit das Web-Zugänglichkeits-Gesetz auf diesen Webauftritt anwendbar ist, gelten die Ausnahmen des § 2 Abs. 3 WZG. Dazu zählen insbesondere Dateien mit Büroanwendungsformaten, einschließlich PDF- und Office-Dokumenten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind, sowie aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
Ebenfalls ausgenommen sind Inhalte Dritter, sofern sie von der Diakonie weder finanziert noch entwickelt werden und auch nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Als Archive geltende Inhalte sind ausgenommen, wenn sie ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für laufende Verwaltungsverfahren benötigt noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Soweit über diesen Webauftritt eine vom Barrierefreiheitsgesetz erfasste Dienstleistung für Verbraucher:innen erbracht wird, gelten ergänzend die Ausnahmen des § 2 Abs. 3 BaFG. Dazu zählen insbesondere aufgezeichnete zeitbasierte Medien und Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sowie Inhalte Dritter, sofern sie von der Diakonie weder finanziert noch entwickelt werden und auch nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Als Archive geltende Inhalte sind ausgenommen, wenn sie ausschließlich Inhalte enthalten, die nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet wurden.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website erfolgte in Form einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, und der EN 301 549 V3.2.1.
Überprüft wurden unter anderem die Startseite, repräsentative Übersichts- und Inhaltsseiten, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis sowie ausgewählte Zeitstrahl-Module, eingebettete Inhalte, Videos und Dokumente.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung und Überarbeitung von Inhalten regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.10.2026 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und erweitert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, wenn Sie Probleme feststellen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einer anderen Form benötigen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Mitteilung prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an:

E-Mail: diakonie@diakonie.at
Betreff: Meldung einer Barriere auf der Website diakonie.at

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und führen Sie die URL der betroffenen Seite, Funktion oder des betroffenen Dokuments an.

Kontakt:
Diakonie gemeinnützige GmbH
Albert-Schweitzer-Haus
Schwarzspanierstraße 13
1090 Wien
Österreich
E-Mail: diakonie@diakonie.at

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung erhalten, stehen Ihnen – abhängig von der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage – unterschiedliche Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten offen.

Soweit die Website in den Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes fällt, kann eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle des Bundes für digitale Barrierefreiheit bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingebracht werden. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle elektronisch entgegen.

Bei einer vermuteten Diskriminierung aufgrund einer Behinderung kann außerdem ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragt werden.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren