Familien gehören zusammen

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13. Juni 2025
Wer flüchten muss, hat das Recht, nach dem Asylverfahren seine Familie zu sich zu holen

Wenn ein Mensch in seiner Heimat verfolgt wird, und vor Krieg und Vertreibung flüchten muss, ist es sein Recht, in einem anderen Land um Asyl anzusuchen.

Wird ihm dieses Recht gewährt, darf die Person in diesem neuen Land leben, und „Flüchtlingsschutz genießen“, wie es heißt.

Wenn die Person in ihrem Herkunftsland Ehepartner:in und Kinder hat, haben diese dann das Recht, der geflüchteten Person zu folgen, und bekommen meist ebenfalls diesen Flüchtlingsschutz.

In Österreich wird dieses Recht auf Familien-Nachzug oder auch Familienzusammenführung nun beschnitten.

Seitdem die ÖVP-SPÖ-NEOS Regierung im Frühjahr 2025 angetreten ist, war es ihr erklärtes Ziel, dass anerkannte Flüchtlinge in Österreich ihre Familien für eine längere Zeit nicht mehr nachholen können.

Begründet wurde dieser Schritt mit einer „allgemeinen Notlage“ in Österreich: Das Bildungssystem in Österreich sei mit dem gehäuften Ankommen von Kindern aus Fluchtländern überlastet, der Arbeitsmarkt sei überlastet das Gesundheitssystem und das Sozialhilfe-System ebenso, die Kriminalität würde ansteigen etc. – Mit dieser erklärten „Notlage“ wurde nun die rechtliche Grundlage für eine menschenrechtswidrige Vorgangsweise geschaffen.

Die Diakonie protestiert zum widerholten Mal dagegen, und hat ihre Argumente in einer Stellungnahme dargelegt.

Hier die Argumente in aller Kürze:

  • Die Aussetzung des Familiennachzugs stellt einen klaren Bruch mit den humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs dar.
  • Österreich bricht damit auch mit der guten Tradition, Schutzmacht für Geflüchtete zu sein.
  • Zudem ist das Recht auf Familienleben in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.
  • Die von der Regierung geplante Verordnung untergräbt dieses Menschenrecht, und damit auch die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
  • Sollte diese Verordnung tatsächlich erlassen werden, womit wir rechnen müssen, könnte dies eine Verurteilung Österreichs nach sich ziehen. Das würde dem Ansehen des Landes erheblich schaden, denn sie setzt eine fatale Signalwirkung:
  • Sie öffnet die Tür für rechtliche Willkür, schwächt fundamentale Menschenrechte und könnte andere EU-Staaten zu ähnlichen Maßnahmen verleiten
  • Ein solcher Dominoeffekt, würde das europäische Asylsystem weiter destabilisieren und eine Welle der Rechtlosigkeit auslösen.

Die Stellungnahme, die die Diakonie eingebracht hat, zeigt diese Punkte im Detail auf, und warnt eindringlich davor, diese Verordnung tatsächlich zu erlassen.

Stellungnahme zum Entwurf der NotVO FZF Juni 2025

Dass Österreich es anerkannten Flüchtlingen versagt, ihre Familien aus den Fluchtländern nach Österreich zu holen, ist ein Verrat am Menschenrecht auf Familienleben.

Ihre Ansprechperson zu dieser News

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit