Diakoniewerk erhält Förderzusage für ein partnerschaftliches Soforthilfe-Projekt

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03. September 2024
Das Sozialministerium unterstützt mit der Sonderrichtlinie "Lebensmittelweitergabe LWA-G" Projekte gemeinnütziger Organisationen zur kostenlosen Weitergabe von Lebensmitteln und im Bedarfsfall Hygieneartikeln an vulnerable Haushalte mit insgesamt 8 Millionen Euro.

Die österreichische Wirtschaft befindet sich in einer anhaltenden Teuerungsphase. Um den Auswirkungen entgegenzuwirken und vulnerablen Menschen die notwendige Unterstützung bei lebensnotwendigen Gütern zu bieten, arbeiten in diesem Projekt sechs Trägerorganisationen zusammen. Sie leisten in fünf Bundesländern umfassende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Lebensmittelweitergabe.

Weitergabe von Gutscheinen und Lebensmittelpaketen

Ziel des Projekts ist die kostenfreie und unmittelbare Sicherstellung der Versorgung von vulnerablen Personen durch die rasche Ausgabe von Gutscheinen, Lebensmittelpaketen und Mahlzeiten sowie den Ausbau der Infrastruktur für Lebensmittelsammlungen und -ausgaben, um den Mangel an lebensnotwendigen Gütern für vulnerable Gruppen in Österreich zu mildern. Die Weitergabe geht an alle Personen mit Unterstützungsbedarf in Österreich, die sich aufgrund der anhaltenden Krise lebensnotwendige Güter nichtmehr leisten können, unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion oder ihres Familienstatus. 

Zusammenarbeit von sechs Projektpartnern

Das Diakoniewerk hat für dieses Projekt die Förderzusage bekommen. Begleitet von der Diakoniewerk Syncare GmbH werden in den nächsten Monaten nun die sechs Trägerorganisationen in fünf Bundesländern in die Umsetzung gehen.