Obsorge Jetzt: Jedes geflüchtete Kind braucht eine obsorgeberechtigte Person

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19. Juni 2023
Sozial- und Menschenrechts-Organisationen haben Aktionswoche gestartet

Obsorge JETZT: „Stoppen wir die staatlich organisierte Verwahrlosung!“

Jedes geflüchtete Kind, das ohne Eltern in Österreich ankommt, muss ab dem ersten Tag des Asylverfahrens eine:n obsorgeberechtige:n Erwachsene:n zur Seite gestellt bekommen.

Oder andersrum betrachtet:

"Erwachsene haben Rechte und Pflichten gegenüber minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Jedes Kind in Österreich ist bis zu seinem 18. Geburtstag unter der Obsorge einer oder eines Erwachsenen”, zumindest in der Theorie ist das so.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmt das in Österreich leider nicht.

Es gibt einen jahrzehntelangen Streit über die "Zuständigkeit" für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich. Einen Streit zwischen dem Innenministerium, das für die Erstaufnahme zuständig ist und den Bundesländern, die für die langfristige Unterbringung verantwortlich sind. Und das führt dazu, dass die Jugendämter, die den Bundesländern zugeordnet sind, die Obsorge nicht übernehmen , solange die Jugendlichen in Obhut des Bundes sind. - Sie wären aber die einzigen, die das könnten, denn Kinder- und Jugendhilfe ist Ländersache.

Die Bundesregierung wollte diesen unhaltbaren Zustand endlich beheben und hat sich im Koalitions-Abkommen darauf geeinigt, die "Obsorge ab der Einreise nach Österreich" umzusetzen. Ein Gesetzesvorschlag liegt seit eineinhalb Jahren in der Schublade des Justizministeriums.

Allerdings: Die Bundesländer verweigern die Zustimmung.

Damit widerspricht das Vorgehen Österreichs sowohl der UN-Kinderrechtskonvention als auch dem Bundesverfassungsgesetz über die Kinderrechte und natürlich der EU-Aufnahmerichtlinie, die ebenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen betont.

Die Sicherheit und die bestmögliche Entwicklung des Kindes ist nicht gewährleistet, wenn für monatelang niemand dafür zuständig ist, die Interessen des Kindes wahrzunehmen, das Kind zu unterstützen und es, soweit notwendig, zu schützen. 

Auch die Kindeswohlkommission kritisiert diese Praxis seit langem!

Der Bericht der Kindeswohlkommission hat das Problem der mangelnden Obsorge für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge scharf kritisiert und folgende Empfehlung abgegeben:

“Die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll dringend für ganz Österreich einheitlich gestaltet werden. Die derzeit bestehende Schutzlücke muss geschlossen werden und die Obsorge von Beginn an sichergestellt sein, allenfalls auch im Wege einer vorläufigen Obsorge. Dazu braucht es eine gesetzliche Regelung, ähnlich der für im Bundesgebiet aufgefundene Kinder.“

Amnesty International hat aktuell eine Petition gestartet. Unterstützen Sie diese jetzt!  

https://action.amnesty.at/petition/gefluechtete-kinder

Alle weiteren Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier:

https://gemeinsamfuerkinderrechte.at/

 

Ihre Ansprechperson zu dieser News

Mag. Christoph Riedl
Sozialexperte Migration, Asyl, Integration, Menschenrechte