5-Punkte-Plan zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine

  • Pressemitteilung
17. März 2022
Neuer Schutz-Status für Ukraine-Vertriebene lässt wesentliche Fragen unbeantwortet, Reform der Grundversorgung dringend geboten

„Wo werden die Neuankömmlinge aus der Ukraine wohnen? Und wie ist das mit dem Arbeiten?“, verweist Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser auf offene Fragen in der österreichischen Umsetzung der Temporary-Protection-Richtlinie der EU.

„Dass die EU-Richtlinie erstmalig in Kraft gesetzt wurde, ist gut und wichtig. Jetzt müssen die offenen Fragen geklärt werden, um eine geordnete Aufnahme und ein gutes Ankommen zu ermöglichen“, so Moser.

Die Diakonie legt daher einen 5-Punkte-Plan zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine vor, der die Themenbereiche Wohnen, Grundversorgung, Zugang zu Sozialleistungen, freier Arbeitsmarktzugang und Unterstützung bei der Integration umfasst.

Prioritär sei eine Reform der Grundversorgung und die Frage nach Wohnraum, so die Diakonie.

Wohnversorgung muss als erstes gelöst werden

„Eine Wohnung zu haben, ist wesentliche Ausgangsbasis, um sich nach dem Trauma von Krieg und Flucht stabilisieren zu können und in Österreich Fuß zu fassen“, so Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser. Es sei entscheidend, dass neu Ankommende nicht lange in großen Notquartieren ausharren müssen und rasch in guten Grundversorgungsquartieren mit Zugang zu guter Sozialbetreuung leben können. Wichtig sei eine möglichst frühe Bereitstellung von individuellem Wohnraum.

Eine später mögliche Umwandlung der Grundversorgungs-Wohnungen in Integrations(start)-Wohnungen sollte von Anfang an mitgedacht werden, da leistbarer Wohnraum auch nach der ersten Ankommensphase für einen Neustart entscheidend ist.

Reform der Grundversorgung

„Das bisherige System der Grundversorgung muss reformiert werden“, sagt Diakonie Direktorin Moser, und erklärt: „Derzeit ist es so, dass Personen, die arbeiten und dabei mehr als 110 Euro/Monat verdienen, ihre  Geld-Leistungen aus der Grundversorgung verlieren und aus ihrem Quartier in der Grundversorgung ausziehen müssen. Diese Zuverdienstgrenze muss fallen und im Gegenzug eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Menschen, die arbeiten und Geld verdienen, sich an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligen“, so die Diakonie. „Und zwar für alle, die Grundversorgungsleistungen beziehen.“

Wer dauerhaft Arbeit findet, sollte – solange es für die Person hilfreich ist - weiter im Grundversorgungsquartier wohnen bleiben können oder zumindest die nötige Zeit zum Wohnungsuchen haben.

Umstieg ins Sozialhilfe-System nach spätestens einem Jahr

Für Asylwerber:innen endet die Grundversorgung in der Regel mit der Asylgewährung. Bei den ukrainischen Vertriebenen ist das anders: Sie haben Schutz von Anfang an und sollten deshalb auch nach einer gewissen Zeit Zugang zum System der Sozialhilfe haben.

Ratsam wäre ein genereller Umstieg von Grundversorgung auf Sozialhilfe/BMS spätestens nach einem Jahr Vertriebenenstatus. Dies insbesondere auch, um Diskriminierung von älteren oder nicht arbeitsfähigen Menschen zu vermeiden. Wer früher Arbeit aufnimmt, sollte diesen Zugang früher haben, etwa dann wenn das Einkommen einer alleinerziehenden Frau nicht ausreicht und aus der Sozialhilfe ergänzt werden muss.

In ihrem 5 Punkte Plan erörtert die Diakonie außerdem: die nötigen Integrationsleistungen, wie u.a. den Zugang zu Schule, Kindergarten etc. sowie die nötigen sozialmedizinischen Leistungen und Fragen der Pflege für vertriebene Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf.

Was ist die Temporary-Protection-Richtlinie?

Erstmalig hat die EU die Temporary-Protection-Richtlinie (Massenzustromrichtlinie) in Kraft gesetzt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, eine Überlastung der Asylsysteme der EU-Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Aus diesem Grund ermöglicht sie, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine kein Asylverfahren mit Einzelfallprüfung durchlaufen müssen und ihnen unmittelbar Rechte eingeräumt werden, die ansonsten nur Asylberechtigten nach einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren gewährt werden, insbesondere Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen. Die Verordnung, mit der die Temporary-Protection-Richtlinie in Österreich umgesetzt wird, klammert die Frage nach dem Zugang zu Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Pflegegeld völlig aus.

5-Punkte-Plan zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine

5-Punkte -Plan der Diakonie zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine im Rahmen der Temporary-Protection-Richtlinie der EU.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit