75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Österreich darf Flüchtlingsschutz nicht aushebeln
- Pressemitteilung
Am 21. Juli wird die Genfer Flüchtlingskonvention 75 Jahre alt. Die Diakonie Österreich erinnert aus diesem Anlass daran, dass es beim Flüchtlingsschutz nicht um abstrakte Rechtsfragen geht, sondern um den Schutz von Menschenleben.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist aus der Erfahrung entstanden, was geschieht, wenn Menschen auf der Flucht keinen Schutz finden. Ihr zentrales Versprechen lautet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, nicht abgewiesen und in Folter, Gewalt oder Tod zurückgeschickt werden dürfen. Das Recht, Asyl zu suchen, und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung bilden bis heute den Kern des internationalen Flüchtlingsschutzes und hben hunderttausende Menschenleben gerettet.
„Grenzen müssen kontrolliert werden, Menschenleben müssen geschützt werden“, rückt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser sowohl die rhetorische Figur „Grenzen schützen, als auch die Rede von „offenen Grenzen“ zurecht.
Moser betont: „Die Genfer Flüchtlingskonvention ist keine bloße historische Errungenschaft, sondern ein konkreter Schutzauftrag für die Gegenwart. Wer Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt, rüttelt an den Grundfesten von Menschenwürde und Rechtsstaat. Österreich muss seiner humanitären Tradition und seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden – gerade dann, wenn der politische Druck wächst.“
Menschenrechtskommissar und aktuelle Politik
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, hat Innenminister Gerhard Karner am 8. Juli vor den Gefahren ausgelagerter Asylverfahren und sogenannter Rückführungszentren gewarnt. Er fordert klare Regeln, starke Kontrolle und echte Transparenz, damit Schutzsuchende nicht zwischen Zuständigkeiten und Grenzen verloren gehen und die Öffentlichkeit weiß, was vereinbart wird und was an den Grenzen geschieht. „Grenzen zu organisieren, ist Aufgabe von Politik. Aber jede Maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie Menschen schützt – und nicht gefährdet“, sagt Moser.
Das Recht soll dem Schutz der Fremden dienen, dieser Grundsatz sei schon in der Bibel verankert, erklärt die Diakonie-Direktorin: „Das ist bis heute leitend für Kirche und Diakonie. Daher sehen wir in der Verschiebung der Ausgestaltung des Asylrechts weg vom Schutz von Menschen hin zu Abschottung einen Bruch mit den christlichen Werten.“