Afghanistan ist nicht sicher: Rückkehrern und Abgeschobenen droht der Tod

  • Pressemitteilung
08. Juni 2021
Studie belegt: Erneute Flucht oft einziger Ausweg

„Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, gefährdet ihr Leben", fasst Friederike Stahlmann, offizielle Sachverständige und Gutachterin für Afghanistan für die Österreichischen Gerichte ihre neue Studie zusammen.

Die Studie belegt, dass abgeschobenen Afghanen Gefahr für Leib und Leben, Verelendung und Verfolgung droht. Unter anderem werde ihnen insbesondere auch wegen ihrer Flucht nach Europa Verrat, Verwestlichung, unmoralisches Verhalten und die Abkehr vom Islam vorgeworfen. Auch die Familien von Europa-Rückkehrern seien gefährdet. Den Rückkehrern fehlt deshalb vielfach das überlebenswichtige familiäre Netz.

Studie dokumentiert Erfahrungen von 113 der 908 zwischen Dezember 2016 und März 2020 aus Deutschland abgeschobenen Afghanen

Die Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans" ist im Auftrag der Diakonie Deutschland entstanden. Die Untersuchung basiert auf einer mehrjährigen Forschung und dokumentiert die Erfahrungen von 113 der 908 zwischen Dezember 2016 und März 2020 aus Deutschland abgeschobenen Afghanen. Bis auf einen Betroffenen haben alle bekannten Abgeschobenen das Land wieder verlassen oder planen dies. Zwei von ihnen haben Suizid begangen.

„Wir gefährden sehenden Auges das Leben dieser Menschen durch Abschiebungen nach Afghanistan und setzen sie der Gefahr lebensbedrohlicher Verletzungen und Verelendung aus. Dies ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar. Wir fordern, dass auch Österreich endlich auf die desaströse Sicherheitslage in Afghanistan reagiert und sämtliche Abschiebungen dorthin stoppt. Bereits in Schubhaft  befindliche Betroffene müssen umgehend freigelassen werden. Menschen weiterhin dorthin abzuschieben ist grob fahrlässig und bringt auch die dortigen sozialen und familiären Netzwerke der Betroffenen in Gefahr", unterstreicht die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser.

Kollektivhaftung von Familien verbietet auch Abschiebung von alleinstehenden Männern

In Deutschland hat ein Verwaltungsgerichtshof (Baden-Württemberg) in einer am 3. Februar 2021 veröffentlichten Grundsatzentscheidung festgestellt, dass nicht einmal mehr alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter abgeschoben werden dürfen, wenn weder ein soziales oder familiäres Netzwerk noch sonstige begünstigende Umstände vorliegen.

Die neue Studie von Friederike Stahlmann belegt nun auch, dass aufgrund der weitverbreiteten Kollektivhaftung für die Familien der Abgeschobenen die Wahrscheinlichkeit, dass sie auf ein aufnahmewilliges soziales oder familiäres Netzwerk stoßen, sehr gering ist, weil deren Unterstützung eine erhebliche Gefahr darstellt.

Betroffene Familien versuchen entweder sich zu schützen, indem sie den Kontakt mit den Rückkehrern verweigern, oder Abgeschobene müssen versteckt bleiben. Dieser soziale Ausschluss aufgrund der spezifischen Sicherheitsrisiken macht eine Reintegration oder eine Existenzgründung für Abgeschobene auch unabhängig von der derzeitigen Eskalation der Not nahezu unmöglich.

„Der Schutz des Lebens ist nicht garantiert, Abschiebungen nach Afghanistan müssen gestoppt werden", betont Diakonie  Direktorin Moser nochmal abschließend.

Mehr Informationen

Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans" sowie Fallbeispiele

Interview mit der Afghanistan-Expertin und Autorin der Studie Friederike Stahlmann



 
 

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit