Agentur des Bundes wird Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder nicht verbessern

  • Pressemitteilung
25. November 2020
Mit 1. Dezember werden sämtliche Flüchtlingsunterkünfte des Bundes übernommen. Grundlegende Mindeststandards werden weiterhin nicht erfüllt.

Mit 1. Dezember werden sämtliche Flüchtlingsunterkünfte des Bundes übernommen. Grundlegende Mindeststandards werden weiterhin nicht erfüllt.„Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Neuübernahme der Betreuung in den Bundesbetreuungsquartieren** durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zu einer Verbesserung der Unterbringungssituation für die schutzsuchenden Menschen führen wird", konstatiert Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich.



„Insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern geflüchtet sind, ist die Betreuungssituation seit Jahren unhaltbar", moniert sie. 



„Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die BBU daran etwas ändern wird, oder darf. Das Innenministerium, das den Aufsichtsrat der BBU stellt, sieht wohl wenig Reformbedarf", so Moser.



Flüchtlingsbetreuung des Bundes entspricht nicht den Standards



Die Betreuung in den Bundesbetreuungsquartieren wie Traiskirchen entspricht nicht dem Standard der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe. Es sind keine Wohngruppen eingerichtet und es wird derzeit weniger als ein Drittel des eigentlich notwendigen Betreuungspersonals eingesetzt.



Das eingesetzte Personal dürfte zum überwiegenden Teil nicht über die notwendigen Ausbildungen verfügen und dürfte nach den Richtlinien der Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Betreuung eingesetzt werden. Die räumliche Ausstattung in den Bundesbetreuungsquartieren ist ebenfalls nicht ausreichend. Ebenso das Spiel- und Freizeitangebot.



Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen in Quartieren durch geflüchtete Mütter



Nach wie vor werden sogenannte „Remuneranten-Mütter" eingesetzt, die das fehlende Personal aber nicht kompensieren können.  Remuneranten-Mütter sind Mütter mit eigenen Kindern, die in der Bundesbetreuungseinrichtung wohnen und mit 2,50€ pro Stunde durch die Betreuung der Flüchtlingskinder ihr Taschengeld aufbessern können.



Die Diakonie fordert seit Jahren gemeinsam mit anderen Flüchtlings- und Kinderrechtsorganisationen und den UN-Organisationen: UNHCR, UNICEF und IOM: Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Einrichtungen untergebracht werden, die den Standards der Kinder und Jugendhilfe entsprechen. Ab dem 1. Tag in Österreich muss jedem Kind oder Jugendlichen eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt werden. Das Kindeswohl muss immer an vorderster Stelle stehen!



„In 6 Tagen startet die Betreuung durch die BBU. Es ist sehr bedauerlich, dass der Übergang der Unterbringung in die BBU nicht für die überfällige Neuaufstellung der Betreuung, zumindest für die besonders schutzbedürftigen Personen genutzt wurde", sagt die Diakonie Direktorin.



Für alle besonders Schutzbedürftigen (nicht nur Kinder) wären Verbesserungen dringend nötig gewesen", so Moser. Das betrifft insbesondere die Identifikation ihrer Schutzbedürftigkeit und die entsprechende Unterbringung nach dem jeweils individuellen Betreuungsbedarf.



Seit Bekanntwerden der Pläne für die Auslagerung in eine Bundesagentur hat sich die Politik massiv gegen den Vorwurf gewehrt, dass hier eine „Blackbox" entstehen wird. „Nun ist es aber so, dass die Öffentlichkeit kurz vor dem Start noch immer keinen Einblick in die Konzepte für die Unterbringung bekommen hat", so Moser abschließend.



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** Die Bundesquartiere (zB in Traiskirchen (NÖ), Thalham (OÖ), Reichenau/Rax (NÖ), Bad Kreuzen (OÖ)) sind für die Unterbringung während der ersten Phase des Asylverfahrens zuständig. Sobald klar ist, dass das Asylverfahren in Österreich geführt werden muss, erfolgt die Überstellung in Landes-Grundversorgungs-Quartiere.