Das Lebensnotwendigste verweigert: Verfassungsgerichtshof prüft Gesetz in Niederösterreich
- Pressemitteilung
Die negativen Auswirkungen der "Sozialhilfe" auf Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien sind massiv. Eine der vielen negativen Folgen der „Sozialhilfe neu" ist die Verweigerung der Hilfe für eine kleine Gruppe von Menschen. Es sind solche, die aufgrund eines humanitäres Aufenthaltsrechts oft seit langem rechtmäßig in Niederösterreich leben.
Seit das neue Sozialhilfegesetz in Kraft getreten ist, fallen sie aus jeglicher Existenzsicherung heraus und werden in eine ausweglose Situation gedrängt. „Diese Menschen sitzen jetzt zwischen allen Stühlen im Nichts. Männer, Frauen und Kinder haben nicht einmal mehr zu essen, können keine Miete mehr zahlen und sind nicht mehr krankenversichert", betont die Diakonie zum wiederholten Male.
Auch Schwerkranke betroffen
Unter den Betroffenen finden sich auch viele schwerkranke und nicht arbeitsfähige Personen, die keine Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen und auch nicht von Verwandten oder Freunden mit unterstützt werden können.
Ein Beispiel ist die heute 73-jährige Frau, die seit 2008 in Niederösterreich lebt. Sie ist gemeinsam mit ihren beiden Enkelkindern nach Österreich gekommen, weil ihr Sohn, der Vater der Kinder, hier als anerkannter Flüchtling lebt. Sie hat ihre Enkelkinder zuerst im Herkunftsland und dann in Österreich praktisch alleine großgezogen. Die Frau hat eine humanitäre Aufenthaltsberechtigung, lebt in Niederösterreich aber ausschließlich von privaten Almosen und ist nicht krankenversichert.
Verfassungsgerichtshof prüft
Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern hat sich nun in ihrer Verzweiflung an den Verfassungsgerichtshof gewandt und ihn ersucht, das NÖ Grundversorgungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Die Kinder der Frau sind zwischen sechs und 12 Jahren alt und in Österreich geboren. Sie besuchen alle in NÖ die Schule und Österreich ist alles, was sie kennen. Der Gerichtshof prüft nun, und hat im Zuge dessen die NÖ Landeshauptfrau zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Mehrere Bürgerinitiativen in NÖ versuchen seit Monaten die Politik davon zu überzeugen, den betroffenen Menschen ein Leben in Würde zurückzugeben. „Wir hoffen, dass Landeshauptfrau Mikl-Leitner nicht die Aufhebung des NÖ Grundversorgungsgesetzes braucht, um Menschen mit humanitärem Aufenthalt endlich einen Zugang zur Sozialhilfe zu gewähren", so Claudia Lui, Sozialberaterin der Diakonie in St. Pölten.
Niederösterreich steht alleine da
Niederösterreich ist inzwischen das einzige Land, das Menschen mit humanitärem Aufenthaltsrecht sogar die Unterstützung mit dem Lebensnotwendigsten verweigert. In allen anderen acht Bundesländern gibt es mittlerweile landesgesetzliche Regelungen, die zumindest die grundlegendsten Bedürfnisse von Menschen mit humanitärem Aufenthalt, entweder über die Sozialhilfe, oder zumindest über die Grundversorgung, absichern.
„Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, die niemanden ausschließt, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt", so die Diakonie abschließend.