Diakonie: Armutsbetroffene in der Corona-Hilfe explizit berücksichtigen!

  • Pressemitteilung
08. April 2020
Prävention vor sozialer Krise notwendig. Bei Nichtstun werden Auswirkungen gravierend und massiv sein.

Prävention vor sozialer Krise notwendig. Bei Nichtstun werden Auswirkungen gravierend und massiv sein.„Einkommensarme müssen als hoch verletzliche Gruppe eingestuft und in der Corona- Ausgleichshilfe explizit berücksichtigt werden", fordert die Direktorin der Diakonie, Maria Katharina Moser, von den Maßnahmen der Regierung ein.

Es geht hier um Menschen, die bisher schon große soziale und gesundheitliche Belastungen hatten und jetzt Entlastung brauchen, um nicht zusammenzubrechen.

Da geht es um die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung.



„Bei Nichtstun werden die sozialen Auswirkungen gravierend und massiv sein", warnt die Diakonie.  Sogar in Deutschland war es in der ersten Woche nach Ausbruch der Corona-Pandemie möglich, die Vermögensanrechnung bei HartzIV Bezug außer Kraft zu setzen.



Die Diakonie unterstützt deshalb den Vorschlag, Mindestsätze über die Ausgleichszulage auf 1000 Euro befristet anzuheben. Mindestsicherung und Sozialhilfe orientieren sich an der Ausgleichszulage. Sie definiert das unterste soziale Netz nicht nur bei Mindestpensionen, sondern auch bei Mindestsicherung, Sozialhilfe und aufgestockter Notstandshilfe wie Arbeitslosengeld. „Jetzt ist auch Prävention vor einer sozialen Krisen notwendig, das spart uns Folgekosten danach", so Moser.



Tausende Menschen wurden bereits in die Arbeitslose geschickt. Wir müssen damit rechnen, dass unter ihnen viele GeringverdienerInnen sind. "In unseren Einrichtungen wie dem ´s Häferl in Wien sehen wir, dass vermehrt Menschen kommen, die bis dato keine Lebensmittelhilfe in Anspruch nehmen mussten", so Moser. - Aufgrund ihres niedrigen Einkommens liegt das Arbeitslosengeld für viele Betroffene unter dem sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz. Das heißt, sie müssen mit Sozialhilfe oder Mindestsicherung aufstocken.



Hilfen in besonderen Lebenslagen und höherer Familienzuschlag



In der Phase der Ausgangsbeschränkungen und besonders für eine häusliche Quarantäne haben Armutsbetroffene aufgrund von beengten Wohnverhältnissen viel schlechtere Bedingungen. Oft müssen sich mehrere Personen ein Zimmer teilen. Auch auf Unterstützungssysteme neben der „Kernfamilie" können Betroffene jetzt nicht zugreifen: Ihre Kinder zur Oma essen schicken, kostenlose Jausen und ermäßigtes Essen in Schulen, Angebote in der Freizeit, Assistenz, Sozialarbeit, öffentliche Dienstleistungen entfallen in der aktuellen Situation. „Deswegen müssen die „Hilfen in besonderen Lebenslagen" der Länder finanziell ausreichend ausgestattet werden", fordert die Diakonie.



Hier geht es um Wohnfragen, Kindersachen wie Windeln, Spiele, Fördermaterialien, Energie und Internetkosten, Lebensmittel und Hygiene. Der Zugang muss einfach und unbürokratisch sein.



Weiters schlägt die Diakonie vor, den Familienzuschlag im Arbeitslosenversicherungsgesetz befristet zu erhöhen. Dieser liegt bei € 0,97 pro Tag, also €29,10 Euro im Monat. „Da ist viel Luft nach oben, die betroffene Familien aufatmen lassen würde", so Moser abschließend.

Corona Hilfsfonds:


Hilfspaket für armutsbetroffene Familien