Diakonie: Bundesrat kann Gesetz zur Asylagentur des Bundes noch stoppen

  • Pressemitteilung
28. Mai 2019
Umstellung auf Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen könnte zum völligen Stillstand der Asylverfahren führen

Umstellung auf Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen könnte zum völligen Stillstand der Asylverfahren führenDas von Ex-Innenminister Kickl ersonnene Gesetz über  die  Errichtung  der  Bundesagentur  für  Betreuungs-   und   Unterstützungsleistungen (BBU) wurde am Donnerstag vor Bekanntwerden der Ibiza-Affäre im Nationalrat beschlossen und soll morgen durch den Bundesrat abgesegnet werden. Damit müsste der Innenminister der Übergangsregierung weitreichende Personalentscheidungen treffen und für die Umsetzung eines Konzeptes für die nächsten Jahre sorgen.



„Ein solch grundlegender Systemumbau in einem rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich ist für die Zeit der Übergangsregierung jedoch nicht angezeigt", betont Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser, und erinnert daran, dass die Verstaatlichung der Rechtsberatung durch eine Reihe namhafter Verfassungs- und MenschenrechtsexpertInnen als Angriff auf den Rechtsstaat bezeichnet, und massiv kritisiert wurde.



Stillstand im Asylsystem droht



Neben den menschenrechtlichen Bedenken besteht aus Sicht der Diakonie auch ein ernstzunehmendes technisches Problem in der Umsetzung, das auch Befürwortern zu denken geben sollte: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der aktuellen politischen Krise die Umsetzung der BBU nicht im geplanten Zeitrahmen möglich sein wird.



„Sollte die BBU wiederum nicht rechtzeitig eingerichtet und voll funktionsfähig sein, hätte das letztlich zur Konsequenz, dass das System der Asylverfahren in 2. Instanz zum völligen Stillstand kommt, weil ohne Rechtsberatung keine Verfahren abgeschlossen werden können", betont Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser.



Mehrkosten durch Umstellung nicht einberechnet



Weiters ist zu befürchten, dass die Einrichtung der BBU zu erheblichen Mehrkosten führen wird. „Die Übergangskosten wurden vom ehemaligen Innenminister Kickl nicht berücksichtigt, und bei den Einsparungspotentialen wurde von einem nicht nachvollziehbaren Ist-Stand ausgegangen", so die Diakonie.



„Aus all diesen Gründen fordern wir daher den Bundesrat auf, ein Veto einzulegen, und damit einen möglichen Stillstand der Asylverfahren in 2. Instanz präventiv zu unterbinden", so Moser.



„In jeder Krise stecken neue Chancen. Als Diakonie fordern wir zum einen alle Parteien auf zu einer menschen- und sachgerechte Politik jenseits von Partei-Räson. Zum anderen laden wir alle Parteien ein, in Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten. An diesen beiden Punkten entscheidet sich, ob Krise als Chance genutzt wird, gemeinsam an der Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in unserem Land zu arbeiten. Die BBU ist ein konkretes Thema, an dem wir diese Weiterentwicklung der demokratischen Kultur erproben können," so Moser abschließend.