Diakonie fordert: Mindestsicherung, die für alle in Notsituationen Existenz sichert

  • Pressemitteilung
17. Dezember 2019
Niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Kinder in Armut leben und Familien in desolaten Wohnungen hausen müssen

Niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Kinder in Armut leben und Familien in desolaten Wohnungen hausen müssenDas Ziel kann jetzt nur darin bestehen, eine österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, „die für alle Menschen in Notsituationen existenzsichernd ist", fordert die Diakonie angesichts des heute veröffentlichten Höchstgerichts-Urteils. „Denn niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Kinder in Armut leben und Familien in desolaten Wohnungen hausen müssen".



Kinderarmut vermeiden



Die Richtsätze für Kinder, wonach ab dem dritten Kind nur mehr 5% vorgesehen war, erachtet der Gerichtshof als verfassungswidrig, weil damit Familien mit mehreren Kindern ihren Bedarf nicht mehr decken können. Durch die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der den sogenannten „Arbeitsqualifizierungsbonus" als verfassungswidrig aufhob, wurde – nachdem ähnliche Vorhaben bereits in Niederösterreich und dem Burgenland am Höchstgericht scheiterten, die Politik erneut davon abgehalten, Menschen die Existenzsicherung in Österreich zu entziehen.





"Es zeigt uns und einer zukünftigen Bundesregierung, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft oder des formalen Bildungsgrads nicht zu rechtfertigen und verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist", so die Diakonie Österreich. Weiters gelten für alle Menschen im Land – egal ob arm oder reich - die Bestimmungen des Datenschutzes.



Die Mindestsicherung stellt das unterste soziale Netz dar, um Menschen zu helfen, existenzielle Notlagen zu überbrücken. Das betrifft alle Menschen, österreichische StaatsbürgerInnen, ebenso wie in Österreich anerkannte Flüchtlinge.



Nachdem sieben von neun Bundesländern mit ihren Ausführungsgesetzen zugewartet haben, sollen in Nieder- und Oberösterreich hingegen die entsprechenden Gesetze bereits mit 01.01.2020 in Kraft treten. Für das bundesweite Sozialhilfegesetz wie für die Ausführungsgesetze in den Ländern sieht die Diakonie dringenden Handlungsbedarf, ihre Gesetze schnellstmöglich zu novellieren.