Diakonie fordert Respekt vor Menschenrechten statt Eingriffen in die Grundrechte

  • Pressemitteilung
16. Mai 2018
Fremdenrechtsnovelle macht Familienzusammenführung fast unmöglich

Fremdenrechtsnovelle macht Familienzusammenführung fast unmöglichDie Botschaft der Regierung an die Flüchtlinge ist klar:  „Wir wollen Euch hier nicht und wir werden Euch auch das Letzte nehmen, was Euch noch geblieben ist".



Mit dem Vorschlag zur Abnahme des Bargeldes bei neu angekommenen Flüchtlingen wird deutlich, dass es hier um reine Symbolpolitik geht, und um Verunsicherung ohne realen Regelungsbedarf. Flüchtlinge kommen in der Regel ohne größere Geldbeträge in Österreich an und haben alles verloren was sie einmal besessen haben.



„Außerdem gibt es schon seit Jahrzehnten eine rechtliche Bestimmung, dass Asylsuchende, die über ein Vermögen verfügen, einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten haben" betont Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie Österreich. „Der Verwaltungsaufwand, den der Gesetzesvorschlag auslösen wird, wird die Einkünfte aus den Geldabnahmen vermutlich um ein Vielfaches übersteigen", so Riedl weiter.



Mit dem vorliegenden Entwurf werden erneut die Rechte von Schutzsuchenden massiv beschnitten und ohne jede Not schwere Grundrechtseingriffe vorgenommen. Gleichzeitig werden den Behörden weitreichende Ermächtigungen eingeräumt, wie z.B. die völlig überschießende Handyauswertung, hinter der sich eine komplette Auswertung sämtlicher mitgebrachter Speichermedien (Fotos, Kontakte, Dokumente…) versteckt. Und dies alles ohne einen richterlichen Beschluss.



Neue und unüberwindbare Hürde für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen



Besonders nachteilig wird sich die vorgeschlagene Regelung für das Recht auf Einheit der Familie auswirken. In Zukunft wird nämlich für Visaanträge ein rechtmäßiger Wohnsitz im ersten Zufluchtsland notwendig sein.



In der Praxis haben Angehörige von Flüchtlingen, die bereits in Österreich Schutz erhalten haben, in den seltensten Fällen ein Aufenthaltsrecht in ihrem ersten Zufluchtsstaat, der meist ein Nachbarland der Kriegsländer ist. Diese neue Voraussetzung eines „rechtmäßigen Wohnsitzes" wird daher für Familienmitglieder kaum erfüllbar sein, die einen Visa-Antrag stellen müssen, um zu ihren Familien nach Österreich nachziehen zu können. „Die neuen Voraussetzungen stellen also eine unüberwindbare Hürde für eine Familienzusammenführung dar", kritisiert die Diakonie, die eine umfangreiche Stellungnahme zur Fremdenrechtsnovelle eingebracht hat (Hier nachzulesen).