Diakonie: Kinderrechte - Jugendhilfe bis zum 21 Lebensjahr!

  • Pressemitteilung
20. November 2014

Kein Kind allein lassen. Begleitung wirkt stark präventiv und beugt Abstürzen vor.



Geburtstagstorte, achtzehn Kerzen brennen. „Das heißt für viele Jugendliche Kerzen ausblasen und gehen", so Diakonie Sozialexperte Martin Schenk anlässlich des 25. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention. „Jugendliche mit schwieriger Lebensgeschichte brauchen Begleitung und Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus". Auch in einer Familie endet die Sorge und Unterstützung nicht einfach mit dem 18. Geburtstag. „Derzeit hängt eine Verlängerung der Jugendhilfe über die Volljährigkeit hinaus von vielen, oft willkürlichen Entscheidungen ab", bemerkt Schenk. „Das ist absolut unfair - gerade jungen Menschen gegenüber, die sich mit einer schweren Last auf ihren Weg in die Selbstständigkeit machen müssen. Diese Begleitung wirkt auch stark präventiv und beugt Abstürzen vor, wie wir aus anderen europäischen Ländern wissen.", so Schenk.



Sebastian kommt mit 5 Jahren in eine Wohngemeinschaft. Er verbringt seine Kindheit und Jugend in dieser neuen Familie. Hier baut er Beziehungen auf und ist in das soziale Umfeld integriert. Aufgrund seiner frühkindlichen Verwahrlosung und daraus resultierender Entwicklungsdefizite kommt er erst mit sieben Jahren in die Schule. Nach Beendigung der Schulpflicht mit 16 Jahren beginnt er eine integrative Berufsausbildung - eine verlängerte Lehre, die vier Jahre dauert. Sebastian wird also erst mit 20 Jahren seinen Lehrabschluss machen. Gibt es die Möglichkeit von 18+ nicht, muss er die Wohngemeinschaft im zweiten Lehrjahr verlassen und, da er nicht nach Hause kann, alleine wohnen. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass er ohne Unterstützung den Lehrabschluss schaffen wird.



Jugendliche, die niemanden haben, der für sie sorgt, müssen dieselben Chancen erhalten wie jene Kinder, die in Familien aufwachsen dürfen. Es hat mehrere negative Effekte, Jugendliche, die Unterstützung brauchen, mit vollendetem 18. Lebensjahr allein zu lassen. Mangelnde Betreuung und Hilfe für benachteiligte junge Menschen erzeugen soziale und gesellschaftliche Kosten: kein Job, Abdriften in schlechte Verhältnisse, höheres Krankheitsrisiko.

„Deshalb setzen wir uns massiv dafür ein, dass junge Menschen auch über den 18. Geburtstag hinaus noch einen Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendhilfe haben", so die Diakonie.