Diakonie: Kürzung der Mindestsicherung in NÖ gefährdet Integration von anerkannten Flüchtlingen

  • Pressemitteilung
15. November 2016
Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante Wartefrist ist ungesetzlich

Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante Wartefrist ist ungesetzlich„Es war nie so gedacht, dass die Mindestsicherung nur denen zusteht, die etwas eingezahlt haben. Wer das sagt und ständig wiederholt, nimmst den Ärmsten die Butter vom Brot", kritisieren Christoph Riedl und Martin Schenk, Sozialexperten der Diakonie Österreich die geplanten Kürzungen der Mindestsicherung in Niederösterreich. - Das Gegenteil ist der Fall: Die Mindestsicherung ist als „unterstes soziales Netz" für jene gedacht, die ein zu geringes oder gar kein Einkommen haben.



Für anerkannte Flüchtlinge ist die Mindestsicherung eine finanzielle Grundsicherung, und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Integration. „Ein Leben in Armut erschwert Integration oder verunmöglicht sie sogar. So wird die Reduktion der Mindestsicherung wird für schutzberechtigte Flüchtlinge denkbar schlechte Startbedingungen für gelungene Integration schaffen. Auch die Teilhabe und ein Fußfassen am Arbeitsmarkt wird damit ungleich schwieriger", so die Diakonie.

Ein Leben in Armut erschwert Integration oder verunmöglicht sie sogar. So wird die Reduktion der Mindestsicherung wird für schutzberechtigte Flüchtlinge denkbar schlechte Startbedingungen für gelungene Integration schaffen.Wer kein Geld hat, zum Deutschkurs zu fahren, wird ihn nicht besuchen können, auch wenn der Kurs gratis ist. Wer kein Geld hat, seine Wohnung zu bezahlen, dem fällt es schwer, auf Arbeitssuche zu gehen.



Falsche Beispiele dominieren die Debatte



Derzeit dominieren Beispiele die öffentliche Meinung, die weit weg von der Realität liegen. In Niederösterreich haben im Jahr 2015  425 Familien mit 3 Kindern Mittel aus der Mindestsicherung bezogen. Für die 1275 Kinder aus diesen Familien wird die neue Regelung 349 Euro Kürzung im Monat bringen, und damit ein Abrutschen in die Armutsgefährdung bedeuten.



Eine Zweck-Wohngemeinschaft, die zum Beispiel vier asylberechtigte Einzelpersonen eingegangen sind, wird mit der geplanten Reduktion der Unterstützungsleistung von 633 Euro auf 375 Euro pro Person gekürzt. „Das bedeutet, dass diese Menschen, die schon bisher in schwierigen Wohnverhältnissen gelebt haben, mit dem neuen Betrag nicht mehr das Auslangen für Wohnen, Leben, Lernen, Mobilität finden können", kritisiert die Diakonie.



In der Folge werden Mindestsicherungsbezieher verstärkt in prekäre Mietverhältnisse, in gesundheitsgefährdende Sub-Standard-Wohnungen oder Verschuldung gedrängt. Im Fall von anerkannten Flüchtlingen hat dies besonders negative Auswirkungen auf den Integrationsprozess.

Einführung einer fünfjährigen Wartefrist ist diskriminierend



Der zweite Teil der geplanten Änderung in Niederösterreich eine sieht eine fünfjährige Wartefrist auf die volle Unterstützungsleistung für Menschen vor, die erst seit Kürzerem in Österreich wohnen. „Das bedeutet für Flüchtlinge, die seit kurzem anerkannt sind, und damit Österreichern gleichgestellt, eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Diese steht im Widerspruch zu EU Recht und wird vor den Höchstgerichten nicht haltbar sein", betont Christoph Riedl.