Diakonie: Mindestsicherungsgesetz in Niederösterreich jetzt im Sinne der Ärmsten sanieren
- Pressemitteilung
Integration wieder ermöglichen und Armut verhindern
Nach etwas mehr als einem halben Jahr, in dem das Mindestsicherungsgesetz in Niederösterreich nun in Kraft ist, zeigen sich bereits seine negativen Auswirkungen: „Das neue Gesetz erzeugt soziale Ausgrenzung durch Armut und hat auch eine stark Integrations-hemmende Wirkung", kritisiert die Diakonie Österreich.
Am 6.7. wird sich der NÖ Landtag abermals mit dem Gesetz zur Mindestsicherung beschäftigen und einig Anpassungen vornehmen. „Wir nehmen das zum Anlass dem NÖ Landtag einen Sanierungsvorschlag für das Mindestsicherungsgesetz zu übermitteln", so Christoph Riedl, Asyl- und Integrationsexperte der Diakonie Österreich.
Das neue Mindestsicherungsgesetz, das seit 1.Jänner 2017 in Kraft ist, hat für viele BezieherInnen Einschnitte weit über 20 Prozent bedeutet. Die sogenannte „Mindestsicherung Integration" (für anerkannte Flüchtlinge) und die Mittel für alle Mehrkindfamilien (durch die Deckelung der Mindeststandards) liegen nach dem neuen Gesetz weit unter der Schwelle zur Armutsgefährdung.
Geld zum Leben nach Abzug der Wohnkosten kaum noch vorhanden
Zur Veranschaulichung: Betriebskosten und Nettomiete lagen laut Mikrozensus Wohnerhebung der Statistik Austria in Niederösterreich 2016 bei 6,5 Euro/Quadratmeter. Eine 40 Quadratmeter Wohnung kostet damit im Durchschnitt 260 Euro/Monat, in Ballungsräumen wesentlich mehr. - Nach Abzug dieser Wohnkosten bleiben Einzelpersonen, die Mindestsicherung Integration beziehen, 312,50/Monat. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt aktuell bei 1.185 Euro/Monat.
„Das Mindestsicherungssystem droht damit seine eigene Zielsetzung, nämlich die Existenzsicherung für die Ärmsten, nicht mehr zu erreichen. Wir schlagen daher die ersatzlose Streichung der Mindestsicherung Integration und der Deckelung der Mindeststandards vor", so die Diakonie Österreich.
Wohnkosten senken, die Ärmsten entlasten
Um die große Belastung durch die hohen Wohnkosten aufzufangen, ist es dringend geboten, die Unterstützung zur Deckung des Wohnbedarfs an die tatsächlichen, jeweils ortsüblichen Wohnkosten anzupassen. Da geförderte Wohnungen in NÖ nicht ausreichend und flächendeckend zur Verfügung stehen, wäre es außerdem nötig, eine Wohnförderung zu finden, die unabhängig davon gewährt wird, ob die Person in einem geförderten Wohnbau lebt oder nicht.
Zur Vermeidung besonderer Härtefälle wäre es dringend geboten, den vollziehenden Behörden eine Regelung für individuelle Unterstützungen an die Hand zu geben. Diese kämen zum Einsatz, wenn dies aufgrund der sozialen und familiären Situation der Hilfsbedürftigen besonders notwendig ist.
Weiters fordert die Diakonie die Wiederaufnahme von subsidiär Schutzberechtigten in das NÖ Mindestsicherungsgesetz, sowie die Streichung der Sanktionen, wenn Flüchtlinge Kursmaßnahmen nicht erfolgreich absolvieren. „Wir wissen, dass Strafe kein guter Lehrer ist. Viel sinnvoller wäre es hier auf ein Anreizsystem zu setzen und den Integrationsprozess durch individuelle sozialarbeiterische Begleitung zu beschleunigen", so die Diakonie abschließend.