Diakonie plädiert für realistischen, humanitären Umgang mit abgelehnten Asylwerbern

  • Pressemitteilung
28. Februar 2017
Menschen lösen sich nicht in Luft auf, wenn man ihnen das Lebensnotwendige verweigert

Menschen lösen sich nicht in Luft auf, wenn man ihnen das Lebensnotwendige verweigertAbgelehnte Asylsuchende, die nicht abgeschoben werden können, zum Beispiel weil sie nicht in ihre Heimat zurückkehren können, gibt es in ganz Europa. „Das wird sich auch nicht ändern, wenn ihnen Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung entzogen werden, wie es die österreichische Regierung vorhat", kritisiert Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. „Menschen lösen sich nicht in Luft auf, wenn man ihnen das zum Überleben notwendigste verweigert".



2004 hat die schwarz-blaue Regierung die Grundversorgungsvereinbarung getroffen, und damit festgelegt, dass Menschen, deren Asylverfahren zwar negativ entschieden wurden, die aber nicht abgeschoben werden können und auch nicht ausreisen können, weiter zu versorgen sind. Es war der Regierung damals wichtig, damit ihre Menschenwürde zu wahren. „Das scheint sich 2017 geändert zu haben", so Chalupka, denn anders könne er sich nicht erklären, dass nun eine rot-schwarze Regierung „diese Menschen unversorgt auf die Straße stellen möchte, mit unabsehbaren Folgen für das Gemeinwohl".



Doch eines sei klar: „Man wird damit sicher nicht erreichen, dass die Menschen einfach zurückgehen". Wenn sie könnten, hätten die allermeisten das längst getan. Denn: Ein Leben von der Grundversorgung und ohne Zukunft in Österreich, ist kein Honiglecken: 40 Euro Taschengeld im Monat, Schlafen im Mehrbettzimmer, Essen im Wert von 5-6 Euro pro Tag. „Wer eine andere Perspektive hat, tut sich das sicher nicht an", so die Diakonie.



Viele Menschen können aber nach negativem Ausgang des Verfahrens das Land nicht einfach verlassen. Was tun, wenn einen das eigene Land nicht mehr einreisen lässt? Man kann dann weder ein Flugticket kaufen, noch die Länder, die dazwischen liegen, durchqueren, weil man dafür jeweils ein Visum bräuchte.



Es ist richtig, dass der Staat negative Asylentscheidungen auch durchsetzen möchte. „Es ist aber unverständlich Menschen, die nicht ausreisen können, ins Elend treiben zu wollen", kritisiert Chalupka. Und dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sie dann - falls es mit der Rückkehr doch noch klappen sollte - für den Staat nicht mehr erreichbar sind.



Es ist die humanitäre Verpflichtung eines modernen Sozialstaates, die Menschenwürde aller Menschen, die sich auf seinem Gebiet aufhalten, zu wahren. „Ob diese Einsicht nun einer christlich sozialen, einer sozialdemokratischen oder einfach einer humanistischen Haltung folgt, ist nebensächlich", so der Diakonie Direktor abschließend.