Diakonie: Standards in der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nicht untergraben werden

  • Pressemitteilung
09. Oktober 2018
Kinderrechtskonvention verlangt gleiche Rechte und effektiven Schutz für alle Kinder – unabhängig von ihrem Wohnort

Kinderrechtskonvention verlangt gleiche Rechte und effektiven Schutz für alle Kinder – unabhängig von ihrem Wohnort

„Es kann nicht angehen, dass ein Kind in Vorarlberg andere Formen von Schutz und Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bekommt als ein Kind in Wien, und ein Kind in Niederösterreich oder in Salzburg wieder andere", sagt die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser. Genau das sei aber zu befürchten, wenn die Kinder- und Jugendhilfe „verländert" werde. 





Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Kompetenzverteilung soll der Gesetzgebungsbereich „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge" vollständig den Ländern übertragen werden. Darauf haben sich gestern Regierungsparteien und Landeshauptleute gegen Warnungen der gesamten Fachwelt geeinigt.



„Verländerung" untergräbt Standards



„Das untergräbt die Standards in der Kinder- und Jugendhilfe, die aktuell österreichweit verbindlich festgelegt sind." warnt Moser. „Wir befürchten eine Nivellierung nach unten und einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen etwa hinsichtlich Gefährdungseinschätzung, Hilfeplanung im 4-Augen-Prinzip, Ausbildung und Vorgehensweisen bei Maßnahmen des Kinderschutzes oder fachlicher Eignungsfeststellung privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und deren pädagogische Orientierung."



Das sei mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar, so die Diakonie-Direktorin. Denn kinderrechtliche Verpflichtungen verlangen klare, einheitliche Standards für Leistungen, Personal und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe. „Kinder und Jugendliche gehören zu den verletzlichsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Gleiche Rechte und effektiver Schutz für alle Kinder in Österreich sind zentrale Aspekte der UN-Kinderrechtskonvention. Österreich hat diese Konvention ratifiziert und muss daher diese Rechte für alle Kinder in Österreich – unabhängig von ihrem Wohnort – gewährleisten", so die Diakonie Direktorin abschließend.