Diakonie zu Asyl auf Zeit - Verschärfung auf Kosten der Familieneinheit
- Pressemitteilung
Abschreckung von neu hinzukommenden Flüchtlingen anstatt Schutz von durch Krieg bedrohten Menschen
„Es ist zu befürchten, dass die jüngste Asylrechtsverschärfung, die unter dem irreführenden Titel "Asyl auf Zeit" in Begutachtung geschickt wird, vor allem einen massiven Eingriff in das Menschenrecht auf Einheit der Familie bringen wird", kritisiert Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich.
Bisher entschieden sich viele Familien dafür, dass nur das "stärkste" Familienmitglied die Strapazen und Gefahren einer Flucht auf sich nimmt und nach Asylanerkennung den Rest der Familie nachholt. Das war sicherer für die Familien - meist Frau und Kinder - und natürlich auch leistbarer als für die gesamte Familie die Schlepperkosten aufbringen zu müssen. „Tritt nun das neue Gesetz in Kraft, werden sich, aus Angst getrennt zu werden, noch viel mehr Familien in Gefahr bringen und gemeinsam die Flucht antreten", so der Diakonie Direktor.
Besondere Erschwernisse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Besonders schwierig wird die Situation in Zukunft für unbegleitete Minderjährige sein, die nur subsidiären Schutz erhalten. Im Fall von subsidiärem Schutz wird künftig eine Familienzusammenführung nur noch nach dreijähriger Frist möglich sein. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit ist eine Familienzusammenführung ausgeschlossen. „Das bedeutet, dass die Jugendlichen somit wohl auf Dauer von ihren Familien getrennt bleiben werden", betont Chalupka.
Die Diakonie hat wiederholt dafür plädiert, den Schutzstatus von subsidiär Schutzberechtigten an jenen von Konventionsflüchtlingen anzupassen. Beide Gruppen haben ein Recht auf internationalen Schutz: Erstere aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention, letztere aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention.
„Mit dem neuen Gesetzesvorschlag tritt erneut der Schutz von Menschen zurück hinter die Abschreckungswirkung für neu hinzukommende Flüchtlinge", kritisiert die Diakonie.