Diakonie zum Weltflüchtlingstag: Rechte von Kinderflüchtlingen in Österreich schützen

  • Pressemitteilung
15. Juni 2021
Unbegleitete Minderjährige brauchen Obsorge ab dem ersten Tag

Die Abschiebung von in Österreich stark verwurzelten Schülerinnen hat Ende Jänner diesen Jahres zu öffentlicher Empörung und schließlich zur Einrichtung einer Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss geführt. Damit wurde - längst überfällig - der Scheinwerfer auf die Rechte und das Schutzbedürfnis von Kindern gelegt, die in Österreich kein Aufenthaltsrecht haben, oder sich im Asylverfahren befinden. Die Kindeswohlkommission wird sich wohl in ihrem für Ende Juni erwarteten Bericht sowohl mit den Rechten der Kinder, die mit ihren Eltern gekommen sind, beschäftigen, als auch mit den speziellen Herausforderungen, die bei alleinreisenden Flüchtlingskindern bestehen.

Scheinwerfer auf Schutz und Rechtsstellung von geflüchteten Kindern

Die Positionen der Diakonie zu Kinderflüchtlingen sind seit Jahren dieselben. Ein Vorhaben, zu dem sich auch die Regierung (siehe Regierungsprogramm) verpflichtet hat, ist es, den Schutz und die Rechtsstellung von geflüchteten Kindern durch schnellere Obsorge-Entscheidungen zu verbessern. „Der derzeitige Zustand, die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erst Monate nach deren Ankunft zu regeln, ist untragbar und verletzt die Rechte dieser Kinder," betont Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser.

„Die Obsorge-Entscheidung muss bereits am ersten Tag nach der Ankunft getroffen werden und die Kinder müssten umgehend nach den Standards der Kinder und Jugendhilfe untergebracht werden. Auch ist die monatelange Unterbringung in Großquartieren ohne altersgerechte Betreuungsstruktur nicht länger hinnehmbar", so die Diakonie. 

Jugendliche immer wie Jugendliche betreuen

Das Argument, man müsse ja erst feststellen, ob es sich tatsächlich um Jugendliche handle, führt zwangsläufig zu einer massiven Verletzung der Rechte jener Kinder, die auch nach einer oft fragwürdigen Altersfeststellung, als Minderjährige gelten. „Jugendliche müssen – selbst im Zweifel über ihr Alter - wie Jugendliche betreut werden", betont Moser.

Derzeit werden schutzsuchende Flüchtlingskinder in großen Bundesbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich (z.B. Traiskirchen) untergebracht, die absolut nicht kind- und jugendgerecht sind.

Eine solchermaßen unterschiedliche Behandlung von Kindern mit und ohne Fluchthintergrund hat es in Österreich viel zu lange gegeben. Nach den geltenden Gesetzen gibt es diese Unterscheidung nicht. „Kinder sind Kinder und müssen auch wie Kinder untergebracht und betreut werden".

Kinderflüchtlinge unmittelbar nach Ankunft in Betreuungseinrichtungen der Länder unterbringen

Die Diakonie plädiert daher dafür, alleinreisende Flüchtlingskinder unmittelbar nach ihrer Ankunft in geeigneten Betreuungseinrichtungen in den Bundesländern unterzubringen. Die Zuständigkeit soll von Anfang an bei den Kinder und Jugendhilfeträgern liegen. Dabei muss das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt werden, indem für den Schutz und die Fürsorge, die für das Wohlergehen der Kinder notwendig sind, gesorgt wird und auf die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung, sowie die Wahrung ihrer Interessen geachtet wird.

„Die Asylverfahren können dann, nach einer Stabilisierungsphase, in den Bundesländern geführt werden. Eine Unterbringung in schlecht betreuten Massenquartieren, wie es die Bundesquartiere sind, ist definitiv nicht im Interesse der Flüchtlingskinder gelegen", so Moser.

Die Diakonie appelliert an die Regierung, dieses Thema nun schnellstmöglich anzugehen und die Erfahrung und Expertise der Organisationen, die sich täglich um die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich bemühen, einzubinden.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit