Diakonie zum Welttag der Menschen mit Behinderung: Niemand darf sprachlos bleiben!

  • Pressemitteilung
02. Dezember 2019
Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung weiterhin ausständig

Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung weiterhin ausständig„Menschen mit Sprach-Behinderungen sind nicht sprachlos. Es fehlt aber immer noch der Rechtsanspruch auf technische Sprach-Unterstützung. Das bedeutet für betroffene Kinder und Erwachsene, dass sie ihre dringendsten Bedürfnisse nicht äußern können. Auch Inklusion in Schule und Sozialleben bleibt ihnen verwehrt". Mit diesen Worten erneuert Maria Katharina Moser, Diakonie Direktorin anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember gemeinsam mit Kooperationspartner VERBUND die Forderung nach einem #RechtAufKommunikation.



Bis heute kein Rechtsanspruch und keine einheitliche Finanzierungshilfe



Bis heute gibt es weder einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, noch eine einheitliche Finanzierungshilfe für Betroffene. Die bürokratischen Hürden sind enorm.



Hannes Schwabegger, selbst Betroffener formuliert es so: „Ich finde unfair, dass wir kein österreichweites Recht auf technische Hilfsmittel und Unterstützte Kommunikation haben. Man muss ansuchen und auf eine Entscheidung warten, ob man das Hilfsmittel überhaupt kriegt."



Und er sagt: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht zu Bittstellern gemacht werden. Aus meiner Vernetzung mit anderen Peer-BeraterInnen in ganz Österreich weiß ich, dass die Situation in jedem Bundesland unterschiedlich ist – auch das ist nicht akzeptabel. Daher ist ein Rechtsanspruch für alle Menschen, die ein Hilfsmittel brauchen, so wichtig."



Behörden-Dschungel



Bisher waren Betroffene tatsächlich mit einem undurchdringlichen Dschungel an Formularen und Stellen konfrontiert, wo sie um Finanzierung ansuchen konnten. Noch 2018 hatte das Sozialministerium angekündigt, dass es ab Mitte 2019 möglich werden soll, den Antrag nur bei einer Stelle einzubringen. „Doch nachdem die letzte Regierung zerbrochen ist, ist wieder alles offen", erklärt die Diakonie Direktorin.



Wir hatten Hoffnung, dass in diesem Schritt die betreffenden Stellen (Sozialministeriumsservice, Sozialversicherung und das jeweilige Land) gemeinsam dafür sorgen würden, dass „der Akt wandert, und nicht der Mensch". Jetzt müssen wir wieder einen Schritt weiter vorne ansetzen und die kommende Regierung in die Pflicht nehmen. „Was letztlich zählt ist, ob die Betroffenen eine Entlastung spüren werden", so Moser.



Dass die Frage des Rechtsanspruchs noch immer nicht geklärt ist, und das nach 10 Jahren, ist „sehr bedauerlich, denn erst ein Anspruch auf rechtlicher Basis verschafft Menschen die Sicherheit, dass alle, die Unterstützung benötigen, diese auch bekommen", betont Moser.



Finanzielle Unterstützung ist Aufgabe der öffentlichen Hand



Wolfgang Anzengruber, CEO VERBUND und seit 10 Jahren Partner der Diakonie in Sachen Unterstützte Kommunikation: „Wir setzen uns nun seit zehn Jahren gemeinsam mit der Diakonie für den Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation ein. Ich denke, es ist an der Zeit, dass die Politik und die öffentliche Hand ihre Verantwortung übernehmen."



Seit dem Jahr 2009 wurden durch den VERBUND-Empowerment Fund der Diakonie die individuelle Beratung von rund 6.000 Menschen mit Behinderung zur Unterstützten Kommunikation und Assistierenden Technologien ermöglicht. Parallel dazu wurden knapp 12.000 PädagogInnen, TherapeutInnen und Angehörige in über 1.000 Workshops und Seminaren unter anderem zum Schwerpunktthema Frühförderung für Kinder mit Behinderung sensibilisiert und informiert.