Die Zeit drängt: Gesetzesvorschlag zum assistierten Suizid muss allerspätestens Ende nächster Woche vorliegen
- Pressemitteilung
Als „massives demokratiepolitisches Versäumnis" sieht Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die Tatsache, dass bis dato keine Gesetzesvorschläge zur Neuregelung des assistierten Suizids vorliegen. „In dieser gesellschaftspolitisch heiklen und ethisch schwierigen Frage ist eine angemessene Begutachtung von Gesetzesvorschlägen essenziell. Wir haben nachgerechnet: Spätestens Ende nächster Woche muss ein Vorschlag zur Begutachtung vorliegen, um bis Jahresende eine gesetzliche Regelung zu haben."
Eine Neuregelung ist notwendig geworden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 11. Dezember 2020 beschieden hat, dass das Verbot jeglicher Art der Hilfe zur Selbsttötung in § 78 StGB verfassungswidrig sei. Beschließt das Parlament bis dahin keine Neuregelung, ist ab 1. Jänner 2022 jede Form der Beihilfe zum Suizid straffrei.
„Für eine angemessene öffentliche und parlamentarische Debatte ist es ohnedies schon zu spät", so Moser. „Wenn innerhalb der nächsten zehn Tage ein Vorschlag vorliegt, bleiben ohnedies nur vier Wochen Zeit zur Begutachtung - und das in einer sensiblen Frage, in der andere Länder acht Wochen Begutachtungszeit vorsehen. Aber wenigstens diese vier Wochen müssen sichergestellt werden."
In der Pflicht sieht Moser nicht nur die Regierung, sondern die Parteien und den Nationalrat insgesamt. „Gesetzesvorschläge können von allen Parteien und auch überfraktionell von Abgeordneten eingebracht werden", verweist Moser auf Deutschland, wo der assistierte Suizid ebenfalls neu geregelt werden muss. In Deutschland liegen neben einem Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zwei interfraktionelle Gesetzesentwürfe und ein Gesetzesentwurf zweiter grüner Abgeordneten vor.
Gesetzesentwurf bis Ende nächster Woche erforderlich
Damit ein neues Gesetz mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten kann, müsste es spätestens Mitte Dezember vom Nationalrat und am 22. Dezember vom Bundesrat beschlossen werden. Davor sind aber noch einige Schritte notwendig. Die Diakonie hat auf Basis des Parlament-Kalenders die Fristen berechnet.
Zuerst braucht es einen Gesetzesvorschlag, welcher zur Begutachtung veröffentlich wird. Um zumindest eine Begutachtungsfrist von vier Wochen sicherzustellen, muss ein Gesetzesentwurf spätestens Ende nächster Woche vorliegen.
In der Regel dauert es nach der Begutachtung drei bis vier Wochen, um Stellungnahmen einzuarbeiten. Der überarbeitete Gesetzesentwurf wird dann einem Ausschuss zugewiesen; dies müsste in einer der Nationalratssitzungen Mitte November erfolgen. Der Ausschuss könnte dann Ende November mit der Beratung beginnen. Spätestens am 14. Dezember muss der Bericht aber abgeschlossen sein, um im Nationalrat behandelt werden zu können. Der Ausschuss hat also nur zwei Wochen Zeit, um über den Bericht zu beraten. Ein ausführlicher Beratungsprozess mit Hearings ist in dieser kurzen Zeit kaum möglich.