Digitale Teilhabe muss ein Recht für alle sein – gerade in Zeiten von Covid-19!

  • Pressemitteilung
30. November 2020
Deutschland macht es vor: Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen ist gelebte Praxis

Deutschland macht es vor: Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen ist gelebte Praxis„Digitale Teilhabe sollte gerade jetzt, in Zeiten von Corona, mehr denn je ein Recht für alle sein. Es ist hoch an der Zeit, den Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung umzusetzen", fordert Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.



Bis heute gibt es weder einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, noch eine Stelle, an die sich Betroffene wenden können. Gleichzeitig sind die bürokratischen Hürden enorm. Davon betroffen sind 63.000 Personen direkt und rund 250.000 indirekt, werden Angehörige mit bedacht. „Am Tag der Menschen mit Behinderung wollen wir einmal mehr darauf aufmerksam machen: Geben wir Menschen mit Schwierigkeiten bei der Lautsprache eine Stimme, anstatt sie sprachlos zurück zu lassen. Die Technologie dafür gibt es, sie muss zugänglich gemacht werden", so Moser.



Deutschland macht es vor



Österreich sollte sich in Sachen Hilfsmittel und Unterstützte Kommunikation an Deutschland orientieren, empfiehlt die Diakonie. „In Deutschland gibt es – anders als in Österreich – laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte", erklärt Moser. Die Befürchtung, dass das eine Kostenexplosion für die Kassen darstellt, bewahrheitet sich nicht: Die Ausgaben für Unterstützte Kommunikation liegen in Deutschland im Promill-Bereich, genau gesagt machen sie 0,026% der Gesamtgesundheitsausgaben aus. „Die Unterstützung von Menschen mit Kommunikationseinschränkungen ist  leistbar und sprengt keine Budgets", so Moser. 



Seit über 10 Jahren bietet die Diakonie mit „LIFEtool" Menschen mit Behinderung Beratung zu Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation sowie zu ihrer Finanzierung. Unterstützt wird das Beratungsnetzwerk von VERBUND, mit dessen Hilfe auch ein Soforthilfefond für Betroffene eingerichtet werden konnte. Gemeinsam fordern VERBUND und Diakonie den Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, eine Anpassung des aus dem Jahr 1994 stammenden Hilfsmittelkatalogs an den aktuellen Stand der Technik sowie eine zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop") für Menschen, die Hilfsmittel benötigen.



„Ziel der Diakonie auch in der Kooperation mit VERBUND ist weiterhin, in Österreich endlich das umzusetzen, was in Deutschland schon gelebte Praxis ist: einen geregelten Verfahrensablauf und einen Anspruch auf Kommunikationshilfen", unterstreicht auch Michael Strugl, Stv. Vorstandsvorsitzender VERBUND.