Dublin Abschiebungen Kroatien - Menschenrechtsgerichtshof setzt Abschiebung aus

  • Pressemitteilung
24. Oktober 2016

Diakonie verlangt Stopp der Abschiebungen bis Rechtmäßigkeit geklärt ist



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 19. Oktober die Rückschiebung einer Familie mit einer hochschwangeren Frau von Österreich nach Kroatien ausgesetzt. „Diese Entscheidung ist deshalb richtungsweisend, weil damit klargestellt wurde, dass Österreich in der Frage der Rückschiebung von besonders schutzbedürftigen Menschen eine wesentlich höhere Sensibilität an den Tag legen muss, als bisher", betont Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie Österreich.



Die Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes hatte die sogenannte „einstweilige Verfügung" im Namen einer hochschwangeren Frau, die zudem gesundheitliche Probleme hatte, erwirkt.



Mit dieser Entscheidung hat der Menschenrechtsgerichtshof seine bisherige Judikatur bekräftigt. Im gleichgelagerten Präzedenzfall „Tarakel vs. Swizerland" sollte eine Asylwerberfamilie wenige Tage vor der Geburt eines Kindes aus der Schweiz nach Italien überstellt werden. Die Schweizer Behörden hatten es - so wie auch Österreich im gegenständlichen Fall - unterlassen, die notwendige individuelle Zusicherung einzuholen, dass die Familie im Fall einer Dublin Rücküberstellung adäquat untergebracht wird.



Auch individuelle Umstände können ausreichen



Selbst wenn man davon ausgeht, dass das kroatische Asyl- und Aufnahmesystem keine systematischen Mängel hat, so stellt der Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Judikatur klar, dass es keine systematischen Mängel im Asylsystem eines Landes geben muss, um eine Überstellung dorthin unzulässig zu machen. „Auch individuelle Umstände können ausreichen, um eine Überstellung unzulässig zu machen, wenn eine Gefährdung von Grundrechten vorliegt", erklärt Christoph Riedl, Diakonie Österreich.



In einem weiteren Fall eines schwerkranken Dialysepatienten wurde nun ebenfalls beim Menschenrechtsgerichtshof der Stopp der Dublin Rückschiebung beantragt.



EuGH mit Dublinfällen befasst



Auch der Europäische Gerichtshof ist derzeit mit der Frage befasst, ob das Dublin Verfahren in diesen Fällen überhaupt angewendet werden darf, wenn Flüchtlinge die Einreise nach Kroatien nicht illegal antreten, sondern von den Mitgliedsstaaten mit einem staatliche organisierten Transportsystem bis nach Mitteleuropa gebracht werden, so wie dies beim Großteil der Flüchtlinge im letzten Jahr der Fall war.



„Die derzeit massenhaft stattfindenden Rücküberstellungen nach Kroatien könnten somit allesamt rechtswidrig sein", betont Riedl. Die Diakonie ruft die österreichischen Asylbehörden daher dazu auf, alle weiteren Überstellungen nach Kroatien auszusetzen, bis das Gericht diese Frage entschieden hat.