Hospizbetreuung - Recht statt Gnade

  • Pressemitteilung
13. April 2017
Zur Menschenwürde gehört, dass alle Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens in Würde verbringen können – Menschen mit Behinderung und Kinder nicht vergessen

Zur Menschenwürde gehört, dass alle Menschen auch die letzte Phase ihres Lebens in Würde verbringen können – Menschen mit Behinderung und Kinder nicht vergessen„Einen Platz in einem stationären Hospiz, oder auch den Zugang zu einer mobilen Hospizbetreuung zu bekommen entspricht oftmals beinahe einer Gnade. Es sollte aber für alle ein selbstverständliches Recht sein", betont Michael Chalupka, Diakonie Direktor. Es geht auch um Menschen mit Behinderung, die oft in betreuten Wohngemeinschaften leben, oder um sterbenskranke Kinder. Auch sie dürfen nicht vergessen werden, und ihre Angehörigen und betreuenden Personen dürfen nicht allein gelassen werden.



Menschen mit Behinderung nicht vergessen



Für schwerstkranke oder trauernde Menschen mit Behinderungen gab es bisher kein spezielles Angebot der Hospizbegleitung. Die Diakonie möchte das ändern. „Der Bedarf an Hospizbegleitung für Menschen mit Behinderungen ist hoch. Menschen mit Behinderungen leben nicht selten in Einrichtungen, sie haben oft jahrzehntelange intensive Beziehungen zu MitarbeiterInnen und MitbewohnerInnen aufgebaut. Wenn sie lebensbedrohlich erkranken oder jemand aus ihrem Umfeld schwer krank ist und stirbt, fehlen ihnen oft Menschen, die ihnen professionell zur Seite stehen, mit ihnen über Krankheiten und Tod sprechen, um mit solch einschneidenden Situationen besser fertig zu werden." erklärt Petra Richter von der Hospizbewegung in Kärnten.



Rechtsanspruch für alle



Deshalb fordert die Diakonie einen Rechtsanspruch für alle auf Begleitung in der letzten Lebensphase, z.B. im Zuge einer Verankerung in der Krankenversicherung. Darüber hinaus braucht es endlich klare Zuständigkeiten in der Finanzierung  und eine langfristige finanzielle Sicherung der Angebote.

Würdevolle Pflege muss für jede und jeden, der sie braucht, zugänglich und leistbar sein.„Die Anzahl hochaltriger Personen wird wachsen, und der Bedarf an Hospiz- und Palliativversorgung wird weiter ansteigen. Auch Menschen mit Behinderung und Kinder mit schweren Erkrankungen sind darauf angewiesen", betont die Diakonie.



Es braucht ein breites Bündnis zwischen Hilfsorganisationen, dem Gesundheitsbereich und der Politik, damit die ersten Schritte, die in der Enquete „Würde am Ende des Lebens (2015/16) eingeleitet wurden, beschleunigt umgesetzt werden.



„Denn würdevolle Pflege muss für jede und jeden, der sie braucht, zugänglich und leistbar sein", so Chalupka.

Um die Zugänglichkeit und Leistbarkeit zu gewährleisten, sind folgende Punkte schnellstmöglich umzusetzen:





Rechtsanspruch, verankert in der Krankenversicherung, finanziert durch die öffentliche Hand

Klare Zuständigkeiten in der Finanzierung

Integration von Hospiz- und Palliativversorgung in die Langzeitpflege

Hospiz- und Palliativversorgung auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen:

Ausreichend finanzielle Ausstattung für die Organisation und für die Koordination der derzeitigen Freiwilligennetzwerke, sowie Abgeltung der entstehenden Kosten (z.B. Ausbildung, Supervision, etc.)

Aus-, Weiter- und Fortbildung für alle relevanten Berufsgruppen: Ethische Bildung zum Thema „Sterben in Würde" sowie Grundlagenwissen zu Hospiz- und Palliativversorgung

Auf- und Ausbau von Ethikberatung in Alten- und Pflegeeinrichtung