Kürzung der Mindestsicherung im Burgenland gefährdet Integration von anerkannten Flüchtlingen

  • Pressemitteilung
07. März 2017
Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante Wartefrist ist ungesetzlich

Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante Wartefrist ist ungesetzlich„Die Mindestsicherung ist als unterstes soziales Netz für jene Menschen gedacht, die ein zu geringes oder gar kein Einkommen haben. Beim Mindesten zu kürzen heißt, den Ärmsten die Butter vom Brot zu nehmen", kritisiert die Diakonie Österreich die geplanten Kürzungen der Mindestsicherung im Burgenland.

 



Armut erschwert Integration



Für anerkannte Flüchtlinge ist die Mindestsicherung eine finanzielle Grundsicherung, und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Integration. „Ein Leben in Armut erschwert Integration oder verunmöglicht sie sogar", kritisiert Christoph Riedl, Experte für Asyl und Integration der Diakonie Österreich. „So wird die Reduktion der Mindestsicherung für schutzberechtigte Flüchtlinge denkbar schlechte Startbedingungen für ihre Integration schaffen". Auch die Teilhabe und ein Fußfassen am Arbeitsmarkt werden damit ungleich schwieriger. „Und da hilft es auch nicht, dass von einem Trampolin die Rede ist, von dem die BezieherInnen geradewegs in den Arbeitsmarkt springen werden", betont Riedl. Denn: „Wer kein Geld hat, zum Deutschkurs zu fahren, wird ihn nicht besuchen können, auch wenn der Kurs gratis ist. Wer kein Geld hat, seine Wohnung zu bezahlen, dem fällt es schwer, auf Arbeitssuche zu gehen".



Für Menschen mit Asylstatus bedeutet die Kürzung also, dass sie, die schon bisher in schwierigen Wohnverhältnissen gelebt haben, mit dem neuen Betrag nicht mehr das Auslangen für Wohnen, Leben, Lernen, Mobilität finden können.



Sparen auf Kosten von Kindern



„Durch die Deckelung bei 1500 Euro für große Familien wird außerdem unweigerlich die Entwicklung und Integration von Kindern mit mehreren Geschwistern beeinträchtigt werden", betont die Diakonie. Hier wird von einer Art „Mengenrabatt" bei mehreren Kindern ausgegangen, den es aber im realen Leben nicht gibt. So werden kinderreiche Familien in die Armutsfalle getrieben.



Burgenland seit jeher Abwanderungsland



Die burgenländische Landesregierung hat angekündigt, durch die Kürzung der Mindestsicherung das Burgenland „weniger attraktiv für den Zuzug machen zu wollen". In Wahrheit war das Burgenland schon in den letzten Jahren - und damit auch während des vermehrten Flüchtlingszustroms - niemals bevorzugtes Zielland für anerkannte Flüchtlinge. Diese haben, aufgrund der schlechten Integrationsmöglichkeiten, in den vergangenen Jahren das Burgenland zum größten Teil unmittelbar nach der Asylanerkennung verlassen. Das zeigt auch der Blick in die absoluten Zahlen der Mindestsicherungsstatistik. So bezogen 2016 im Jahresdurchschnitt nur 180 Personen mit Asylstatus im Burgenland die Mindestsicherung.



Wartefrist ungesetzlich



Die Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge soll über eine fünfjährige Wartefrist für Menschen, die erst seit Kürzerem in Österreich wohnen, erreicht werden. „Für Flüchtlinge, die seit kurzem anerkannt sind, und damit Österreichern gleichgestellt, bedeutet das eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Diese steht im Widerspruch zu EU Recht und wird vor den Höchstgerichten nicht haltbar sein", betont Christoph Riedl, Diakonie Österreich abschließend.