Rechtsberatung im Asylverfahren: Diakonie sieht Zugang zu fairen Verfahren gefährdet

  • Pressemitteilung
11. April 2019
BBU ist gezielte Desintegration und Isolation von Menschen auf der Flucht

BBU ist gezielte Desintegration und Isolation von Menschen auf der Flucht„Der vorliegende Gesetzesvorschlag ist ein schwerer Angriff auf den Rechtsstaat. Es soll eine Blackbox geschaffen werden, in der die schutzsuchenden Menschen und ihr Zugang zu fairen Asylverfahren verschwinden werden", kritisiert Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist zum Gesetzesvorschlag bezüglich der Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Asylverfahren (BBU). Die Diakonie legt dazu morgen Freitag eine Stellungnahme vor.



Mit dem Gesetzesvorschlag will die Regierung einerseits die Unterbringung wieder verstaatlichen, andererseits die Rechtsberatung im Asylverfahren staatlich organisieren und als GmbH im Innenministerium ansiedeln. Menschen auf der Flucht würden durch die Errichtung der BBU von der Zivilgesellschaft isoliert, so Moser. „Bürger und Bürgerinnen werden gezielt fern gehalten von Schutzsuchenden und können damit auch keine Rolle als notwendiges Korrektiv bei Fehlern und willkürlichen Entscheidungen im Asylsystem mehr spielen. Das ist gezielte Desintegration."



Gefahr für den Rechtsstaat



Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz ist ein menschenrechtliches Grundrecht, das für alle Menschen Geltung haben muss. „Wir sehen mit der BBU den Zugang zum Rechtsschutz gefährdet, denn im Endeffekt bedeutet es, dass sowohl die Behörde, die die Asylentscheidungen macht (BFA), als auch die Rechtsberatung (BBU), die den effektiven Rechtsschutz sicherstellen soll, direkt dem Innenminister unterstellt sein werden", kritisiert die Diakonie-Direktorin. So wachse die Gefahr, dass rechtswidrige bzw. fehlerhafte Entscheidungen nicht mehr revidiert werden und unserem Rechtsstaat schwerer Schaden zugefügt wird. Zum Rechtsstaat gehöre auch die Sicherstellung von fairen Verfahren für schutzsuchende Menschen. „Der Zugang zu fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit kann nicht durch Verstaatlichung sichergestellt werden", so Moser abschließend.