Schutzsuchenden droht Obdachlosigkeit während des Asylverfahrens

  • Pressemitteilung
23. März 2015

Diakonie kritisiert Entwurf der Asylgesetznovelle



„Der vorliegende Entwurf der Asylgesetznovelle wird nicht zu schnelleren und qualitätsvollen Asylverfahren, mehr Rechtssicherheit und sinnvoller Integration führen, sondern Menschen in die Obdachlosigkeit treiben", so fasst der Direktor der Diakonie, Michael Chalupka die Kritik der Diakonie am Ende der Begutachtungsfrist, zusammen.



Anstatt überfällige Reformen anzugehen und das Grundversorgungssystem für Asylsuchende endlich von Grund auf zu sanieren, oder die fehlenden Integrationsangebote für Schutzberechtigte flächendeckend zu verankern, werden weitere Versorgungsrückschritte geplant.



Besonders problematisch ist der geplante automatische Entzug der gesamten Grundversorgung für Asylsuchende im so genannten Schnellverfahren. Obwohl sich diese Personengruppe noch in Österreich aufhält und ihr Verfahren noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, sollen die Betroffenen nicht mehr untergebracht werden. Nach dem vorliegenden Entwurf sind derartige Schnellverfahren und der damit einhergehende Versorgungsentzug nicht nur auf Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, sondern auch aus allen Herkunftsstaaten anwendbar. Obdachlosigkeit und Verelendung, vor allem in den Ballungszentren, könnten die Folgen dieser Bestimmung sein.



So verständlich das Ziel von weniger erforderlichen Unterbringungsplätzen auch sein mag, so sollte dies vor allem durch gezielte Angebote für jene, die nicht mehr in Grundversorgung sein müssten, erreicht werden.

„Anerkannte Flüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte brauchen Zugang zu leistbarem Wohnraum und Sprachkursen und eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Asylsuchende, die länger als 6 Monate auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, sollten ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, damit sie für sich selbst sorgen können", so Chalupka weiter.



Der vorliegende Entwurf leistet auch keinen Beitrag zu einer Vereinfachung des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts, das bereits jetzt nur noch von ganz wenigen ExpertInnen nachvollzogen werden kann. Für die große Zahl der RechtsanwenderInnen und erst Recht für die Menschen, die in Österreich Zuflucht suchen, wird keine Erleichterung geschaffen.



Die Diakonie appelliert an die Regierung, die dringend notwendigen Reformen im Asylbereich endlich anzugehen und nicht weiter im Jahrestakt Novellen hervorzubringen, die die Probleme nicht lösen, sondern weitere schaffen.