Sozialhilfegesetz muss saniert werden: Worauf wartet die Bunderegierung?
- Pressemitteilung
Trotz einstimmigen Beschlusses der Bundesländer verweigert die Bundesregierung dringendste Reparaturen„Die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie immer mehr Menschen in Formen der Armut gedrängt werden, wie wir sie seit langem in Österreich nicht mehr kannten. Und das, obwohl die Sozial-LandesrätInnen die Regierung mit einem einstimmigen Beschluss zum Handeln aufgefordert haben", kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die Untätigkeit der Bundesregierung in Bezug auf das Sozialhilfegesetz. Die Diakonie wiederholt ihre bereits vielfach geäußerte Aufforderung, zumindest die dringendsten Probleme des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu sanieren. Von der Verschlechterung durch die „Sozialhilfe" sind beispielsweise Menschen in teilbetreuten Wohngemeinschaften, im Übergangswohnen sowie in psychosozialen Wohnheimen betroffen, geringere Richtsätze für Erwachsene mit Kindern und Kürzungen des Lebensunterhalts bringen Familien an den Rand, und Hunderte sind aus der Krankenversicherung ausgeschlossen.
Besonders dramatisch ist die Lage in Niederösterreich, wo nach Schätzungen der Diakonie 200-300 Frauen, Männer und Kinder gänzlich aus der Sozialhilfe herausgefallen sind. "Man kann sich die Verzweiflung der Betroffenen, die in unsere Beratungsstellen kommen, kaum vorstellen. Sie können keine Miete mehr zahlen, sind nicht mehr krankenversichert, es fehlt sogar das Geld, um sich Essen kaufen zu können", berichtet die Diakonie-Direktorin. Seit der Ablöse der Mindestsicherung durch die neue Sozialhilfe im Jänner 2020 bekommen Personen, die humanitäres Aufenthaltsrecht haben und rechtmäßig in Niederösterreich leben, keine Unterstützung mehr. „Niemand kann wollen, dass Menschen in unserem Land ohne jede Existenzsicherung bleiben", so Moser. "Es wurde schon viel zu lange zugewartet. Bundesregierung und Land NÖ müssen nicht nur eine Sofortlösung für die Betroffenen erarbeiten, die Bundesregierung muss vor allem schleunigst die Fehler im Gesetz beheben."
Länder blitzen beim Bund ab
Die Sozial-LandesrätInnen haben das Problem erkannt. Mit einem einstimmigen Beschluss haben sie vor einem Monat die Bundesregierung aufgefordert, zumindest die „Zielgruppenbestimmung" des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu reparieren, damit wieder alle armutsbetroffenen Menschen versorgt werden können. Der Niederösterreichische Landtag hatte bereits im Jänner einen einstimmigen Beschluss gefasst und an den Bund appelliert, zumindest eine Härtefall-Regelung einzuführen. Doch bei der Bundesregierung perlen die Wünsche und Lösungsvorschläge der Länder genauso ab wie die Not der Betroffenen.
Ausweglose Situation
Frau Sali A. ist alleinerziehend. Frau A. und ihre Kinder haben eine humanitäre Aufenthaltsberechtigung und hier in Österreich ihren legalen Lebenmittelpunkt. „Es ist ein riesiges Glück, dass die Familie eine sehr günstige Wohnung über die Pfarrgemeinde bekommen hat, die sich ihrer annimmt", sagt Claudia Lui, Sozialberaterin der Diakonie, die die Betroffenen und auch ihre UnterstützerInnen in NÖ berät. "Die Frau fiebert dem Tag entgegen, wenn ihr jüngstes Kind in den Kindergarten geht, dann will sie arbeiten gehen. Inzwischen lebt die Familie von der Familienbeihilfe. Hätte sie auch die nicht, wäre die Frau mit ihren Kindern wohl am Verhungern", so Lui.
Immer mehr Menschen in den Wohngemeinden der betroffenen Familien unterstützen diese teilweise aus ihrer privaten Haushaltskasse. „Diese gelebte Mitmenschlichkeit ist großartig, kann aber keine dauerhafte Lösung für diese unhaltbare Situation sein. Angesichts dieser Notlage müssen sofort Lösungen und Auswege für Existenzgefährdete gefunden werden", fordert die Diakonie Direktorin.
"Eine starke Mindestsicherung wäre ein solider Schutz gegen Armut. Mit Corona werden die sozialen Probleme größer werden. Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt", so die Diakonie abschließend.