Welt-Down-Syndrom-Tag: Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben unerträglich!
- Pressemitteilung
Diakonie fordert Abschaffung der Abtreibung wegen Behinderung
„Dass in Österreich noch immer zwischen wertem und unwertem Leben unterschieden wird, ist unerträglich", äußert sich Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. „Die so genannte eugenische Indikation, nach der Kinder mit Behinderung ohne Angabe von weiteren Gründen bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden können, muss dringend gestrichen werden. Diese Forderung steht explizit nicht in Zusammenhang mit der Fristenlösung, die dafür keineswegs angetastet werden muss."
Auch die Vereinten Nationen haben Österreich im Jahr 2013 im Rahmen der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der „UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" dazu aufgefordert, die eugenische Indikation abzuschaffen. Dennoch wurde erst vor kurzem seitens der Bundesregierung signalisiert, dass an dieser Situation festgehalten wird. „Österreich sollte sich an Deutschland ein Beispiel nehmen – hier wurde bereits 1995 diese diskriminierende Regelung abgeschafft", so Chalupka.
In Deutschland sind Abtreibungen straffrei möglich, wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Das löse freilich das Problem der Spätabtreibungen nach positiver Diagnose einer Behinderung nicht, so Chalupka, aber: „Es geht nicht mehr – wie bei der eugenischen Indikation – darum, ob ein werdendes Leben lebenswert ist, oder nicht."
Offizielle Statistiken zum Thema (Spät-)Abtreibungen gibt es in Österreich keine. Seitens der WHO wird allerdings die Zahl von Lebendgeburten von Kindern mit Down Syndrom erhoben, die Rückschlüsse auf frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch zulässt. „Statistisch gesehen, wird ein Kind von 800 mit Trisomie 21 geboren. Das ergäbe für Österreich knapp 100 Geburten pro Jahr. Tatsächlich wurden im Jahr 2012 aber nur 6 Kinder mit Down Syndrom geboren. Das heißt, dass wir davon ausgehen können, dass über 90% der Schwangerschaften mit positiver Diagnose auf Trisomie 21 abgebrochen werden", rechnet Chalupka vor.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen sind dafür Voraussetzung, ob sich werdende Eltern für ein Kind mit Behinderung entscheiden. „Es fehlt an Unterstützungsangeboten für Eltern von Kindern mit Behinderungen. Natürlich ist das Leben mit einem Kind mit Behinderung nicht einfach. Erst wenn soziale Dienstleistungen und Beratungsangebote ausreichend verfügbar sind, werden sich Eltern diese Entscheidung auch zutrauen", so Chalupka abschließend.