Weltflüchtlingstag: Österreich braucht ein modernes Bleiberecht

  • Pressemitteilung
18. Juni 2019
Neu Nachdenken über ein humanitäres Aufenthaltsrecht jenseits von Asyl

Neu Nachdenken über ein humanitäres Aufenthaltsrecht jenseits von Asyl„Kaum etwas ist den letzten Monaten auf so viel Unverständnis gestoßen wie die Abschiebung von bestens integrierten Lehrlingen. Österreich hat derzeit die Chance, über vieles, das stark ideologisch aufgeladen war, neu und auf einer sachlichen Ebene nachzudenken. Auch darüber, welche Menschen ein Bleiberecht erhalten sollen, auch wenn sie keinen Schutz nach dem Asylrecht erhalten haben", ist Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, überzeugt.



„Dies kann sein, weil ihr Bleiben entweder gut und notwendig für die Wirtschaft ist, oder auch einfach deshalb weil es unsere humanitäre Pflicht ist", so Moser.



Ein modernes Bleiberecht muss aus der Sicht der Diakonie zwei unterschiedliche Ebenen abdecken:



Menschen, die einen wichtigen Beitrag für Österreich leisten



Menschen, die sich in kürzester Zeit bestens integriert haben, die Ausbildungen absolvieren, sind sehr gefragt am Arbeitsmarkt und werden einen wichtigen Beitrag für Österreich leisten. „Sie abzuschieben, während die Wirtschaft händeringend im In- und Ausland nach Fachkräften sucht ist absurd und unverständlich", so Maria Katharina Moser.



Ein modernes Bleiberecht wäre daher ein Instrument, um unabhängig vom Asylrecht den Verbleib von Menschen, die sich durch ihr persönliches Engagement ausgezeichnet haben, auf eine reguläre Basis zu stellen.



Menschen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthalt in Österreich bekommen müssten



Für Menschen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, aber todkrank oder hochbetagt sind, ist in der österreichischen Rechtsordnung derzeit kein Bleiberecht vorgesehen. „Ein moderner Sozialstaat muss in Härtefällen aber auch Humanität zeigen können, und hier sollte dringend ein „humanitäres Bleiberecht" im Wortsinn geschaffen werden", fordert die Diakonie Direktorin.



Bleiberechts-Entscheidungen in den Bundesländern treffen



Sowohl humanitäre Härtefälle, als auch die oft erst nach einer Abschiebung bekannt gewordenen Fälle von jungen und gut integrierten Lehrlingen ereignen sich oft am Land und in kleinen Städten. Deshalb hat sich die Prüfung von Bleiberechtsanträgen durch die Bundesbehörde (BFA = Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) in der Praxis nicht als zielführend erwiesen. „Ob jemandem ein modernes Bleiberecht zugesprochen werden kann, sollte besser von den Aufenthaltsbehörden der Bundesländer und unter Einbeziehung der Wohngemeinden der Betroffenen geprüft werden", fordert die Diakonie.



Außerdem müssten während der Antrag auf ein modernes Bleiberecht geprüft wird, Abschiebentscheidungen ausgesetzt sein.