Zum Weltflüchtlingstag: Vorschläge für eine Verbesserung der Asylverfahren

  • Pressemitteilung
17. Juni 2019
Neu Nachdenken über den notwendigen Schutz für Geflüchtete

Neu Nachdenken über den notwendigen Schutz für Geflüchtete„Dass Menschen, die Schutz brauchen, in Österreich Schutz bekommen sollen, war seit Jahrzehnten Konsens über alle Parteigrenzen hinweg. Dieser Konsens wurde in letzter Zeit in Frage gestellt. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, neu darüber nachzudenken – auf einer sachlichen Ebene. Auch darüber, wie ein gut funktionierendes Asylverfahren organisiert sein könnte, das Verfolgten rasch Schutz gewährt", ist Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, überzeugt.





Damit Asylverfahren rasch und fair ablaufen können braucht es:





Ein qualitativ hochwertiges Verfahren in der ersten Asylinstanz, das in der Lage ist - zu einem viel höheren Teil als jetzt - rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen.

Eine unabhängige Rechtsberatung und Vertretung, die schon im Verfahren vor dem Bundesamt den Asylsuchenden beisteht.





Rechtlich richtige Entscheidungen in erster Instanz



Das Ziel müssten Bescheide sein, die einer Überprüfung durch das Berufungsgericht standhalten. „Rund 42% der negativen Bescheide aus erster Instanz, gegen die Berufung eingelegt wird, werden in der 2. Instanz wieder aufgehoben", unterstreicht Maria Katharina Moser. „Hier gibt es einen großen Nachholbedarf in der Verbesserung der Verfahren", so die Diakonie Direktorin.



Faires Verfahren in erster Instanz



Die erste Befragung nach der Asylantragstellung sollte in Zukunft nicht mehr durch uniformierte und bewaffnete PolizistInnen erfolgen, sondern durch Angestellte des Bundesamtes, deren Augenmerk im Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den Schutzsuchenden liegt. Dies vor allem deshalb, weil Geflüchtete oft aus Ländern kommen, wo sie begründete Angst vor der Polizei haben mussten.



„Wir schlagen deshalb vor, dass Einvernahmen in Zukunft nur noch durch qualifizierte MitarbeiterInnen erfolgen, die verpflichtend in Interviewführung geschult sind", so Moser.



Rechtsberatung beginnend am ersten Tag des Verfahrens



Seit Jahren ist die Rechtsberatung für AsylwerberInnen in Österreich 3-stufig organisiert. Dabei ist nur auf der ersten Stufe (Zulassungsverfahren) und auf der 3. Stufe (Berufungsverfahren) staatlich finanzierte Rechtsberatung vorgesehen. Auf der 2. Stufe, dem Prüfverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), ist keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung vorgesehen. „Wir sehen es als wichtigen Ansatzpunkt, Schutzsuchenden beginnend mit dem ersten Tag ihres Verfahrens eine effektive Rechtshilfe zur Seite zu stellen. Damit können sowohl Qualität verbessert, als auch Dauer der Verfahren verkürzt werden.



Allerdings ist die Verstaatlichung der Rechtsberatung durch eine Bundesagentur vorgesehen. Um ein menschenrechtskonformes Asylsystem sicherzustellen, muss die Rechtsvertretung aber auch in Zukunft strikt unabhängig gehalten werden", so Maria Katharina Moser abschließend.