Caritas, Diakonie und Volkshilfe warnen vor Einschränkungen bei Familienleistungen für Schutzberechtigte
- Pressemitteilung
„Familie ist ein zentraler Wert, deshalb gibt es in Österreich staatliche Familienleistungen. Außerdem ist jedes Kind wertvoll. Deshalb müssen uns alle Kinder gleich viel wert sein“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
„Die aktuellen Pläne der Bundesregierung laufen jedoch darauf hinaus, bestimmte Kinder zu Kindern zweiter Klasse zu machen“, kritisieren Caritas, Diakonie und Volkshilfe einhellig.
Mit einer aktuell zur Begutachtung vorliegenden Gesetzesnovelle plant die Bundesregierung, ukrainischen Vertriebenen in der Grundversorgung künftig die Familienbeihilfe zu verwehren. Gleichzeitig sind auch Kinder subsidiär Schutzberechtigter in der Grundversorgung betroffen. Beide Gruppen verfügen über einen Schutzstatus und sind sozialrechtlich weitgehend österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt. Dennoch sollen sie von zentralen Familienleistungen ausgeschlossen werden.
Vorhaben sind rechtswidrig und sozialpolitisch problematisch
Die geplante Maßnahme steht im klaren Widerspruch zum geltenden EU-Recht. Die neue europäische Statusverordnung, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Mitte Juni in Kraft getreten ist, sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit haben wie Staatsangehörige. Familienleistungen sind ausdrücklich Teil dieser sozialen Sicherheit.
„Aus unserer Sicht gibt es hier keinen rechtlichen Spielraum. Der Ausschluss von der Familienbeihilfe ist klar rechtswidrig“, so Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich. Betroffen wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können. „Diese Regelung nimmt steigende Kinderarmut sehenden Auges in Kauf“, warnt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.
Grundversorgung ist kein Ersatz für soziale Absicherung
Zudem weisen die Organisationen darauf hin, dass die Grundversorgung lediglich zur Sicherung des Existenzminimums während eines laufenden Asylverfahrens konzipiert ist, und für diese Gruppen die falsche Form der Versorgung darstellt. Wie für Staatsbürger:innen soll die Sozialhilfe das unterste soziale Netz für diese schutzberechtigten Personengruppen sein.
„Es ist falsch, Personen, die zum dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, in der Grundversorgung zu halten, wo eine Familie im Alltag in Österreich nicht ohne erhebliche Einschränkungen bei grundlegenden Bedürfnissen, Bildung und sozialer Teilhabe auskommen kann“, erklären die Sozialorganisationen.
Demokratiepolitisch bedenkliches Vorgehen
Besonders kritisch sehen Caritas, Diakonie und Volkshilfe auch das Vorgehen der Bundesregierung: Obwohl die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle noch bis 24. Juli läuft, wurde der Entwurf bereits an das Parlament übermittelt.
Ein Begutachtungsverfahren diene dazu, die Qualität von Gesetzen durch fachliche Prüfung und öffentliche Rückmeldung zu sichern. Dass der Entwurf noch vor Ablauf dieser Frist weitergeleitet wurde, sei höchst problematisch. Es entstehe der Eindruck, dass ein rechtlich fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung durchgesetzt werden soll. „Das ist demokratiepolitisch bedenklich“, so die Organisationen.
Caritas, Diakonie und Volkshilfe fordern die Bundesregierung auf, die geplanten Maßnahmen zurückzunehmen
„Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder – ohne Ausnahme“, so Nora Tödtling-Musenbichler, Maria Katharina Moser und Erich Fenninger unisono.