Diakonie: Anrechenbarkeit des Freiwilligen Sozialjahrs auf den Zivildienst bewahren!

  • Pressemitteilung
14. August 2026
Dauer des Dienstes muss mit den Bildungs- und Lebenswegen Jugendlicher vereinbar sein

„Mit großer Sorge blicken wir auf Pläne, die Anrechenbarkeit des Freiwilligen Sozialjahres auf den Zivildienst abzuschaffen“, appelliert die Diakonie im Namen tausender engagierter Jugendlicher an die Parlamentsparteien. „Sollte Wehr-  und Zivildienst verlängert werden, ist es wiederum sinnvoll, das Freiwillige Sozialjahr nicht über zwölf Monate hinaus zu verlängern, da die Dauer des Dienstes mit den Bildungs- und Lebenswegen der Jugendlichen vereinbar bleiben muss.“

Keine Bestrafung von Engagement

Es ist widersprüchlich, junges Engagement fördern zu wollen, während man gleichzeitig Hürden für jene aufbaut, die bereit sind, sich für andere einzusetzen. Eine Abschaffung der Anrechenbarkeit von FSJ auf den Zivildienst wäre ein falsches Signal für engagierte junge Männer.

Mehr Männer in Sozialberufen

Die Verschlechterungen im FSJ würden nicht nur das Engagement junger Männer schwächen, sondern auch die Bemühungen, sie für Sozialberufe zu gewinnen. Mehr als 70 % der FSJ-Absolvent:innen entscheiden sich im Anschluss für eine Tätigkeit im Sozial- oder Pflegebereich. Der Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sind für Jugendliche bedeutende Phasen, in denen sie nicht nur gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, sondern auch wesentliche berufliche und persönliche Erfahrungen sammeln können.

Stärkung statt Diskriminierung von Zivildienern: Tätigkeiten erweitern, Kindergarten aufwerten

Kritisch sieht die Diakonie Bestrebungen den Zivildienst noch weiter der militärischen Landesverteidigung unterzuordnen. Vielmehr sollte der Zivildienst der sozialen Sicherheit des Landes dienen und zu einem Sozial- und Friedensdienst verbessert werden. Genauso wie internationale Einsätze. Demokratie, Frieden und soziale Sicherheit müssen international gefördert werden.
Um den Zivildienst zu stärken, sollten die Hilfstätigkeiten der Zivildienstleistenden erweitert werden. Ein qualifizierter Einsatz der jungen Menschen ist immer noch mit bürokratischen, praktischen und finanziellen Hürden verbunden. Weiters ist eine Aufwertung des Zivildienstes in Kindergärten wichtig. Jetzt sind sie in Kategorie 3 eingestuft, d.h. es gibt kein Zivildienstgeld vom Bund. „Wieso Kindergärten nicht gefördert werden, ist für uns nicht erschließbar“, so die Diakonie.

Engagement Jugendlicher: lange diakonische Tradition

Sowohl der Zivildienst als auch das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) haben eine lange Tradition in der Diakonie. Die Geschichte des FSJ reicht in das 19. Jahrhundert zurück, damals wurde es „diakonisches Jahr“ genannt. Ein formelles „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) erhielt durch das Freiwilligengesetz 2012 seine moderne gesetzliche Grundlage.