Diakonie begrüßt Bekenntnis der Bundesregierung zur Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Pressemitteilung
„Jedes Kind hat das Recht auf elterliche Fürsorge. Wenn keine Eltern da sind, ist es unser aller Verantwortung, für das Kindeswohl Sorge zu tragen. Das gilt auch und ganz besonders für Kinder, die allein auf der Flucht nach Österreich gekommen sind. Sie sind besonders verletzlich. Daher fordert die Diakonie seit vielen Jahren die Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dass diese nun endlich gesetzlich verankert wird, begrüßen wir grundsätzlich sehr", erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Mit heute, Montag, 23.3.2026, endet die Begutachtungsfrist für gesetzliche „Bestimmungen über die Obsorge für unbegleitete minderjährige Fremde". Das Bundesgesetz sieht Obsorge ab dem ersten Tag vor. Das heißt: Die Obsorge für ohne Eltern geflüchtete Kinder wird sofort an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen, die für den Schutz und die Förderung aller Kindern und Jugendlichen in Österreich zuständig ist.
Die sofortige Übertragung der Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe könne dazu beitragen, dass ohne elterliche Begleitung geflüchtete Kinder Zugang zu altersgerechter Versorgung, Betreuung, Bildung und zeitgerechter rechtlicher Vertretung bekommen, so Moser. Bisher wurde unbegleiteten Kindern erst Monate nach ihrer Ankunft in Österreich, nach ihrer Aufnahme in ein Bundesländerquartier, per Gerichtsbeschluss eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt. Bis dahin waren sie nicht altersadäquat untergebracht und betreut.
„Allerdings", so Moser weiter, „sehen wir in den konkreten Regelungen die reale Gefahr, dass die Obsorge ab Tag 1 zur bloßen Fassade wird, hinter der unbegleitete Kinder weiterhin ohne altersadäquate Fürsorge und Erziehung bleiben".
Zentrale Widersprüche und Schutzlücken
Problem 1: Hinausdrängen der Obsorgeberechtigten Person
„Obsorge bedeutet mehr als eine formale Zuständigkeit. Das bedeutet: Jemand kümmert sich um die kindgerechte Unterbringung, die tägliche Betreuung und die verlässliche Vertretung vor Behörden, was insbesondere im Asylverfahren wichtig ist“, erklärt Christoph Riedl, Asyl-Experte der Diakonie.
Im aktuellen verhandelten Asyl-Gesetzespaket gibt es einen Bruch, der aus Sicht der Diakonie dringend geklärt werden muss: „Es kann nicht sein, dass sich das Innenministerium in diese nun endlich geklärte „elterliche Verantwortung“ einmischt, und andere Personen mit einzelnen Verfahrensschritten (Obsorgehandlungen) beauftragen möchte, während die Zuständigkeit eigentlich bei der Kinder- und Jugendhilfe des betreffenden Wohnbezirkes liegt“, kritisiert Riedl.
So ist zum Beispiel geplant, dass ein unbegleitetes Kind künftig gerade in der besonders wichtigen ersten Phase nach seiner Ankunft in Österreich (u.a. im sog. Screeningverfahren) nicht von seiner obsorgeberechtigten Person vertreten wird. Stattdessen plant das Innenministerium, hier Betreuungspersonen der BBU einzusetzen, obwohl in dieser Phase die Durchsuchung von Kleidung und Taschen, die Abnahme der Fingerabdrücke und eine erste Befragung stattfindet. Jugendliche können in dieser Phase sogar in Haft genommen und in ein anderes EU-Land zurückgeschoben werden. Die tatsächlich obsorgeberechtigte Person, bei der eigentlich die Verantwortung liegt, wäre dann nicht dabei.
„Wenn gerade in dieser Anfangsphase nach der Ankunft in Österreich, in der enorm wichtige Entscheidungen getroffen werden, die obsorgeberechtigte Person nicht anwesend wäre, würde das das Prinzip von Obsorge ab Tag 1 schon ad absurdum führen, noch bevor es eingeführt wird“, sagt Christoph Riedl. „Deshalb treten wir dafür ein, dass unbegleitete Minderjährige tatsächlich am ersten Tag in die Obhut der obsorgeberechtigten Person von der Kinder- und Jugendhilfe übergeben wird“.
Problem 2: Altersfeststellung
Wenn jemand flieht, gibt es oft keine verlässlichen Dokumente, und manche Menschen kennen auch ihr genaues Geburtsdatum nicht. Deshalb ist die Frage der Minderjährigkeit in der Praxis häufig klärungsbedürftig. Im Gesetzesvorschlag wurde eine Regelung zur Altersfeststellung getroffen, die dazu führen könnte, dass Kinder im Zweifel als volljährig behandelt werden.
„Damit wird der Grundsatz ‚im Zweifel für das Kind‘ ins Gegenteil verkehrt“, warnt Riedl und kritisiert, dass dem betroffenen Jugendlichen keine effektive Möglichkeit zur raschen Klärung der Minderjährigkeit gegeben würde. Im Gegenteil: Er oder sie würde in dieser Phase nicht wie ein:e Minderjährige:r behandelt werden, sondern wie ein:e Erwachsene:r. „Das wäre dann mit verfassungs-, unions- und kinderrechtlichen Vorgaben unvereinbar“, erklärt Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie.
Kindeswohl muss im Zentrum stehen
„Obsorge, Unterbringung und Betreuung müssen von Anfang an zusammen gedacht werden. Nur so kann das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl tatsächlich sichergestellt werden“, betont die Diakonie. Es brauche eine kohärente Gesamtregelung.
„Daher appellieren wir an die Bundesregierung, die bestehenden Lücken im Gesetzgebungsprozess zu schließen und sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder in Österreich ab dem ersten Tag tatsächlich Schutz, Betreuung und eine wirksame gesetzliche Vertretung erhalten“, so Diakonie-Direktorin Moser abschließend.