EU-Asylpaket: Diakonie warnt vor Aushöhlung des Schutzgedankens

  • Pressemitteilung
11. Februar 2026
Werte Lebensschutz, Freiheit und Familienleben müssen gewahrt bleiben

Die Diakonie Österreich warnt im Begutachtungsverfahren zur gesetzlichen Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes der EU (GEAS – Gemeinsames europäisches Asylsystem) vor einem Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs: „Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt“, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „In der Bibel dient das Recht dem Schutz der Fremden. Das ist für die Diakonie auch heute leitend.“

Heute endet die Begutachtungsfrist für ein umfassendes Gesetzespaket, mit dem die GEAS-Reform in nationales Recht übertragen wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf könne nicht als „bloße Umsetzung europäischen Rechts gelten“, so die Diakonie in ihrer Stellungnahme, vielmehr lasse er „wesentliche inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt“ und überschreite „mehrfach die Grenzen, die Unionsrecht, Europäische Menschenrechtskonvention und Verfassung ziehen“.

Demokratiepolitische Bedenken

Die Diakonie kritisiert die verkürzte Begutachtungsfrist von vier Wochen scharf: „Normalerweise dauern Begutachtungsfristen mindestens sechs Wochen - und die sind schon äußerst knapp bemessen für die größte Reform im Asyl- und Aufnahmebereich seit 2004. Das ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Gerade wenn es um so wesentliche grund- und menschenrechtliche Fragen geht, braucht es sorgfältige Überlegungen, Transparenz und die fachkundige Beteiligung der Zivilgesellschaft.“

Massive Eingriffe in Rechtsschutz und Freiheit

„Das Gesetzespaket verschiebt das Asylsystem vom Schutz von Menschen und ihren Rechten hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung – das ist ein gefährlicher Bruch mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards“, kritisiert Christoph Riedl, Diakonie-Experte für Flucht und Migration.

Aus Sicht der Diakonie droht das Recht auf Verbleib im Land während des Asylverfahrens ausgehöhlt zu werden. Bisher hat das Stellen eines Asylantrags vor Abschiebung geschützt. GEAS sieht diesen Schutz auch weiterhin vor. Nach dem österreichischen Gesetzesvorschlag sollen in Zukunft Menschen auch abgeschoben werden können (z.B. bei Folgeanträgen), bevor ihre Fluchtgründe inhaltlich geprüft wurden.

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem Freiheitsentzug unter lückenhaftem Rechtsschutz, teils sogar für Minderjährige vor. „Haftähnliche Situationen für Schutzsuchende, insbesondere für Kinder, widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik“, warnt Riedl.

Kinder unzureichend geschützt

GEAS verlangt einen besonderen menschenrechtlichen Schutz von Kindern. Der vorliegende Gesetzesentwurf für die Umsetzung in Österreich lässt dies jedoch unberücksichtigt. Ein zentrales Beispiel dafür ist die weiterhin fehlende Umsetzung der Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder. Im Gegenteil wird die Situation von Kindern noch prekärer.

Die Diakonie kritisiert den geplanten „Screeningprozess“ zur Feststellung von Schutzbedürftigkeit als intransparent und fehleranfällig. Dazu kommt, dass sich Betroffene gegen behördliche Fehlentscheidungen nicht rechtlich zur Wehr setzen können. Das Risiko sei hoch, dass unbegleitete Minderjährige, aber auch Folterüberlebende oder Personen mit schweren Erkrankungen im Screeningprozess nicht erkannt oder falsch eingestuft würden. „Gerade die Schwächsten wären in diesem System nicht zuverlässig geschützt“, betont Diakonie-Experte Riedl.

Jede Form der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Kinder, die nicht den Standards der Kinder- und Jugendhilfe entspricht, stellt aus Sicht der Diakonie eine Kindeswohlgefährdung dar – und aus dem Entwurf geht nicht hervor, dass von dieser Praxis künftig abgewichen werden soll. „Wer Kinder in haftähnliche Strukturen und große Aufnahmezentren bringt, verletzt ihr Recht auf Schutz, Bildung und Entwicklung“, so Riedl.

Familienleben bedroht

Besonders scharf kritisiert die Diakonie die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug. Eine solche Obergrenze stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspricht unions- und verfassungsrechtlichen Garantien. „Die Einheit der Familie ist ein hohes Gut, gerade für die Kirchen, und ein zentrales Menschenrecht. Wer den Familiennachzug deckelt, nimmt bewusst in Kauf, dass Eltern und Kinder jahrelang getrennt leben“, zeigt sich die Diakonie-Direktorin besorgt. „Familien gehören zusammen!“

Das Fundament unseres Rechtsstaats steht auf dem Spiel

Dass eine Bundesregierung bewusst Maßnahmen vorschlägt, die im Widerspruch zu Verfassungs- und Unionsrecht stehen, ist aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht inakzeptabel. Ein solcher Umgang mit den verfassungsmäßigen Verpflichtungen des Staates gefährdet das Fundament des Rechtsstaates. 

„Dieses Gesetzespaket darf in dieser Form nicht beschlossen werden“, warnt Moser. „Wir appellieren eindringlich an Bundesregierung und Parlament, die in den ausführlichen Stellungnahmen der Diakonie und anderer Hilfsorganisationen zum Gesetzespaket aufgezeigten Punkte ernst zu nehmen und zu ändern.“

Insbesondere die folgenden Rechte müssen gewährleistet werden:

  • Das Recht auf Verbleib während des Asylverfahrens muss gesichert bleiben, statt durch neue Ausnahmen ausgehöhlt zu werden.
  • Haft und haftähnliche Maßnahmen für Kinder dürfen überhaupt nicht vorgesehen sein.
  • Der Screeningprozess braucht klare Standards, Transparenz und wirksamen Rechtsschutz, damit besonders schutzbedürftige Menschen tatsächlich identifiziert und geschützt werden.
  • Unbegleitete Kinder müssen vom ersten Tag an Obsorge und Betreuung nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
  • Und der Familiennachzug darf weder durch Quoten noch durch überzogenen Formalismus faktisch verunmöglicht werden.

 

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit