Menschenrechte sind unser aller Rechte

  • Pressemitteilung
06. Dezember 2023
Diakonie fordert: Grundrechte auch in unserem Umfeld absichern

 Als „eines der größten Projekte der Humanisierung in der Geschichte der Menschheit“ bezeichnet Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die Menschenrechte anlässlich des 75jährigen Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember.

Dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren seien, sei tragendes Fundament von Gesellschaft und Staat: „Die Überzeugung, dass Menschen Rechte haben, die ihnen niemand nehmen darf, kommt aus der Erfahrung, dass genau das passiert ist. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Antwort auf den Terror des Nationalsozialismus, der die gleiche Würde aller aufs gröbste missachtet. Es kann und darf kein Zurück hinter die Menschenrechte und ihre universale Geltung geben. Das heißt: Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und für jede und jeden einzelnen. Sie sichern grundlegende Bedürfnisse, die jeder Mensch hat: Schutz vor Gewalt, soziale Sicherheit, Nahrung, Kleidung, ärztliche Versorgung, Meinungs- und Religionsfreiheit, Arbeit, Teilhabe und politische Mitsprache uvm. Wenn die Menschenrechte einer Gruppe missachtet werden – z.B. von Menschen auf der Flucht oder Menschen mit Behinderungen – dann sind die Menschenrechte für alle in Gefahr.“

Menschenrechte zu achten, sei eine bleibende Herausforderung, so die Diakonie-Direktorin weiter: „Was in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 allgemein formuliert ist, muss konkret werden.“ Die Diakonie nennt drei Beispiele aus ihrer praktischen Arbeit:

Inklusive Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

„Jeder hat das Recht auf Bildung.“ (AEMR Art. 26) Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert das. Um das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, muss ein inklusives Bildungssystem gewährleistet werden. Österreich hinkt dieser Verpflichtung hinterher. Das ergab eine Staatenprüfung im August 2023, die zu dem Ergebnis kam, dass Österreich bei der inklusiven Bildung keine Fortschritte, sondern Rückschritte macht. Die Diakonie fordert den Ausbau inklusiver Kindergartenplätze, die Abschaffung des segregierenden Schulsystems, das Kinder mit und ohne Behinderungen trennt, und den Anspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderungen.

Zugang zu Arbeit für Ukraine-Vertriebene

„Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“ (AEMR Art. 23) Das Recht auf Zugang zu Arbeit für Menschen, die internationalen Schutz genießen, ist auch in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der EU-Richtlinie zum Temporären Schutz für Ukraine Vertriebene festgeschrieben. Der Schlüssel für die Arbeitsmarktintegration liegt in der Beseitigung von Integrationshemmnissen.

In Österreich ist aktuell die Unterbringung im staatlichen Grundversorgungssystem, das nicht auf einen Daueraufenthalt ausgelegt ist, eine Integrationsbremse. Die Diakonie fordert die Gleichstellung der Ukraine-Vertriebenen mit anerkannten Flüchtlingen, die auch den Zugang zu sozialen Rechten und Sozialhilfe beinhaltet. Die Sozialhilfe ist nicht nur Sprungbrett für die Arbeitsmarktintegration, durch sie entsteht auch die Pflicht für die einzelnen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und die Möglichkeit zur gezielten Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme.

Monitoring-Stelle für Kinderrechte

„Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder ... genießen den gleichen sozialen Schutz.“ (AEMR Art. 25) Die UN-Kinderrechtskonvention und das österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern legen fest, dass bei allen Entscheidungen staatlicher oder privater Einrichtungen das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss. Dennoch haben es Kinder in Österreich sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Diakonie fordert eine unabhängige Monitoringstelle, die die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich überwacht.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit